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Montabaur 12/ 10/82

Zum Haushaltsplan -dieser bildet die Grundlage für die Festsetzungen in der Haushaltssatzung - ist im wesentlichen folgendes anzumerken:

Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1981 kann fest­gestellt werden, daß die ursprünglich vorgesehene Kreditauf­nahme von 174.000,- DM aufgrund von Einsparungen bei In­vestitionsmaßnahmen nicht erforderlich wurde.

Zum Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 1982 ist zu­nächst auf eine positive Entwicklung im Steuersektor hinzu­weisen. Dies bedingt, daß dem Vermögenshaushalt 1982 52.000,- DM (in 1981: 48.000,- DM) zugeführt werden können. Abzüglich der Pflichtzuführung ( = Tilgungsleistungen) von rd. 3.000,- DM und zuzüglich der Kosten für die Restfinanzierung der Dorfchronik, die nicht durch Einnahmen aus dem Ver­kauf der Chronik gedeckt sind, ergibt sich für das Haushalts­jahr 1982 eine echte freie Finanzspitze von Ü 64.000 DM.

Zum Vermögenshaushalt ist anzumerken, daß das Schwerpunkt Projekt in 1982 die Maßnahmerestlicher Ausbau der K 171" Kosten: ca. 62.000,- DM - darstellt. Die nachfolgenden Investi­tionen vervollständigen 1982 das Programm:

1. Renovierung des Bürgermeisteramtes

2. Kauf von Tischen und Stühlen für die Schulturnhalle

3. Zuschuß an den Sportverein für das Auf­trägen einer neuen Sportplatzdecke

4. Ausbau des Schaweges

5. Aufstellen von Straßenleuchten an der Schulstraße

6. StraßenbeleuchtungKleines Hühfeld" Verkabelung

7. Weg zur MüllkippeEiskämmerchen"

21.000,- DM

8.000,- DM

6.000,- DM 15.000,- DM

18.000,- DM

10.000,- DM 15.000,- DM

Der Restbetrag des Gesamtvolumens des Vermögenshaushaltes (273.000,- DM) entfällt auf noch zu erbringende Tilgungslei­stungen (2.900,- DM) und eine Umschuldung von 115.000,-DM.

Finanziert werden die benannten Vorhaben wie folgt:

1. Zuweisung der Ortsgemeinde Gackenbach für den Kauf von Tischen und Stühlen für die Schulturnhalle

4.000,- DM

2. Kreiszuschuß für den fertiggestellten Kin­derspielplatzVorm Tor" 2.000,-- DM

3. Zuweisung des Landes für den Ausbau

der K 171

4. Grundstückserlöse

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

6. Kredite

29.000,- DM 50.000,- DM 52.000,- DM 136.000,- DM

(hiervon entfallen 115.000,- DM auf Umschul­dungen)

Für die Jahre 1983 bis 1985 plant die Ortsgemeinde gemäß ihrem Investitionsprogramm die weitere Erschließung des Neu­baugebietesKleines Hühfeld", den Ausbau von Straßen (Backes­weg - L 326), den Bau eines Kinderspielplatzes im Baugebiet Kleines Hühfeld" sowie die ErschließungAn der Schmiede". Ausweislich des Finanzplanes werden die Maßnahmen zu finan­zieren sein, wenn auch zu beachten ist, daß in 1983 die Aufnahme von Fremdkapital nötig sein wird. In den nachfolgenden Jahren ist keine Kreditaufnahme notwendig, durch fließende Erschlie- ßungs- und Ausbaubeiträge kann in 1984 und 1985 sogar eine Sondertilgung auf laufende Kredite von insgesamt 299.000,- DM vorgenommen werden.

Die freie Finanzspitze - diese gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde - zeichnet sich für die Jahre 1982 bis 1985 wie folgt ab :

1982

0 64.000,- DM

1983

Ü 49.000,- DM

1984

Ü 25.000,- DM

1985

Ü 60.000,- DM

die Haushaltssatzung angemerkt wurde, ist eine Umschuldung ^ bestehender Kredite vorgesehen. Ein entsprechender Beschluß wurde vom Rat dahingehend gefaßt, daß zur Umschuldung zinsgünstiger Darlehen die Aufnahme eines langfristigen Kommu nalkredites von 113.900,- DM erfolgen soll. Hierdurch soll gewährleistet werden, daß der derzeitige Kreditvertrag durch ein zinsgünstigeres Darlehen abgelöst wird, um die Zinsbelastun- gen der Ortsgemeinde zu reduzieren.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DIENSTAG, dem 16. März 1982,um 20.00 Uhr im Gemeinde­haus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 19.1.1982

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites

3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreis­wettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982

4. Genehmigung einer Auftragsvergabe zur Errichtung eines Abgrenzungszaunes

5. Beratung und Beschlußfassung übereinen Zuschußantrag der kath. Pfarrei Gackenbach zur Kapellenrenovierung in Hübingen

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes 5431 Hübingen, 5.3.82 Hoffmann, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung EGA0 i 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer , gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1982 die

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgaberfschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen

Wie bereits im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über