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Montabaur 11 / 10 / 82
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge- meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 * BGBl. I.S. 3341 - f der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Simmern, 12.3.1982 Schneider, Ortsbürgermeister
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AUGST:
Gemeinsame Sitzung der CDU und JU-Ortsverbände Augst.
Freitag, 12. März 1982, 19.00 Uhr im Hotel Link, Neuhäusel, gemeinsame Arbeitssitzung der Vorstandsmitglieder der CDU und JU, Bürgermeister und Beigeordnete sowie die Mitglieder in der Verbandsgemeinderatsvertretung aus dem Bereich der Augst. Schwerpunkte der Tagesordnung:
Planung der gemeinsamen Veranstaltung 1982 sowie anstehende kommunale Probleme. Karl Hoppe, MdL, gibt einen Überblick über die Änderung des Kommunalwahlrechts.
Spielgemeinschaft Augst
Meisterschaftsspiele am Sonntag, dem 14. März 1982 Augst I - Urmitz Bhf. Anstoß 15.00 Uhr, Sportpl.Kadenbach Rübenach - Augst II, Anstoß 15.00 Uhr, Sportpl.Rübenach Immendorf - Augst III, Anstoß 11.00 Uhr, Sportpl.Immendorf
EITELBORN:
Verkehrsverein
Samstag, 13. März 1982, 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung Inder Gaststätte „Westerwälder Hof."
NEUHÄUSEL:
Kirmesgesellschaft
Wollen auch Sie zum Gelingen der diesjährigen Kirmes beitragen dann blasen Sie für die Kirmeskrone fleißig Eier aus.
In den nächsten Tagen werden die Mitglieder der Kirmesgesellschaft, von denen Sie auch gleichzeitig Lose für die große Tombola beziehen können, bei Ihnen vorbeischauen.
SIMMERN:
Kreismeisterschaft 1982 im Crosslauf
Die Meisterschaften finden am Samstag, dem 13.3.1982 / ab 14.00 Uhr auf dem Gelände des Trimmpfades Simmern statt. Start und Ziel am Sportplatz. Gelaufen wird in Schüler-, Jugend- und Erwachsenenklassen Ausrichter: Turnverein Jahn, Eitelborn.
Altentag am 4. April 1982
Am Sonntag, dem 4. April 1982 um 15.00 Uhr findet im Mehrzweckraum der Gemeinde der diesjährige Altentag statt. Eingeladen sind alle Bürger, die in diesem Jahr das 65.Lebensjahr vollenden, selbstverständlich mit ihrem Ehegatten.
Es wirken u.a. mit: Männergesangverein Apollonia und Kirchenchor „St. Rochus".
.Pfadfinder fahren nach Rom
ln der Zeit vom 7. April 1982 bis 14, April 1982 fährt eine Gruppe von älteren Pfadfindern nach Rom.
Im VW-Bus ist noch ein Platz frei. Sollte jemand an einer Teilnahme interessiert sein, möge er sich beim Vors. DPSG, Tel . 02620/687 melden.
BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 25.2.1982
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemeinde rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982. Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme 489.000,- DM
Ausgabe 489.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme 273.000,- DM
Ausgabe 273.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 136.000,- DM festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 20.000,- DM festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und wie folgt festgesetzt.
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 220 v.H. (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
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