Montabaur 10 /10 / 82
Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Bürger am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortslage"
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach am 15.März 1982 findet die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortslage" statt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung besteht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf vorzutragen.
5411 Kadenbach, 2. März 1982
Reusch, I. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur
als Beauftragter für die Ortsgemeinde Kadenbach.
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Öffentliche Bekanntmachung
BETEILIGUNG DER BÜRGER AM VERFAHREN ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AUF DER HÖH"
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach am 15.März 1982 findet die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höh" statt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung besteht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf vorzutragen.
5411 Kadenbach, 2. März 1982 Karbach, Ortsbürgermeister
Öffentlicher Aufruf
Aus gegebener Veranlassung fordere ich hiermit erneut alle Hundehalter auf, „ihre Hunde an der- Leine zu führen".
Dies gilt auch für den Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Da bereits in diesem Jahr 3 Stück Rehwild von wildernden Hunden gerissen wurden, wird in Zukunft der jeweilige Besitzer des Hundes angezeigt. Mit der Anzeige ist auch eine Schadensersatzforderung verbunden.
Ferner weise ich darauf hin, daß der Jagdausübungsberechtigte gesetzlich geschützt ist, wenn er streunende und wildernde Hunde sowie Katzen erschießt. Im Interesse der Allgemeinheit hoffe ich, daß mein Aufruf beachtet wird.
Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, 16.März 1982,um 19.45 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 910.808
3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Fried- hof.sgebührensatzung
5. Beratung und Beschlußfassung über die Höhe der Umlage für die Bullenhaltung im Haushaltsjahr 1981
6. -Beratung und Beschlußfassung über de? Erhebung einer Abschlagszahlung für die Deckumlage 1982
7. Beratung und Beschlußfassung über die Ersatzbeschaffung einer Motorsäge und Heckenschere
8. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau von Wirtschaftswegen entsprechend des Planansatzes im Haushaltsplan 1982
9. Verschiedenes
II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1 .Beitragsangelegenheit
2. Beratung und Beschlußfassung über eine evtl.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für den Bereich der Ortsgemeinde
3. Beitragsangelegenheit
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Planierungsarbeiten auf dem Schutthaldegelände
5. Verschiedenes
5411 Simmern, 2. März 1982
Schneider, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kurfürstenwiese und Klering" der Ortsgemeinde Simmern für das Grundstück Flur 2, Flurstück 87 gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom 16.12.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kurfürstenwiese und Klering" gemäß § 13 BBauG beschlossen, Die Änderung hat zum Inhalt:
„Im Bereich des Flurstückes Nr. 87, Flur 2
wird der Abstand der überbaubaren Fläche zur Schulstraße
hin von 10.00 auf 5,00 m reduziert."
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5411 Simmern während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verfangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,'Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von 5411 Simmdrn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO-vom 14.12,1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
5411 Simmern, den 4.3.1982 Schneider, Ortsbürgermeister

