Montabaur 8 / 10 / 82
13. a) Flur 49 Nr. 14 Acker im Attenberg 25,19 ar
b) Flur 49 Nr. 15 Acker im Attenberg 10,17 ar
14. Flur 30 Nr. 2747 - Acker in der Seiderbitz 17,06 ar
15. a) Flur 38 Nr. 3397 - Acker in der Erlenbitz 12,50 ar
b) Flur 38 Nr. 3398 - Acker in der Erlenbitz 15,00 ar
c) Flur 38 Nr. 3399 - Acker in der Erlenbitz 12,50 ar
16. Flur 39 Nr. 3664- Acker im Druschelbitzchen 15,93 ar
17. Flur 24 Nr. 2158 - Acker in d.Hollerstücker 17,59 ar
18. a) Flur 48 Nr. 117 - Wiese unterste Seftrich 13,74 ar b) Flur. 48 Nr. 119 - Wiese unterste Seftrich 11,21 ar
19. Flur 18 Nr. 1488 - Acker im Hohlenweg 4,76 ar
zum Kauf angeboten.
Der Verkauf erfolgt öffentlich meistbietend. Die Versteigerungsbedingungen werden vor Beginn der Ausbietung bekanntgegeben.
Manns, Ortsbürgermeister
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HEILIGENR0TH:
Jahrgang 1963
Donnerstag, 18.3.1982, 20.00 Uhr Treffen in der Kneipp- mühle zwecks einer Besprechung. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
ASV Ruppach-Goldhausen
Der Angelsportverein eröffnet eine Jugendgruppe. Eintreten kann jeder Jugendliche zwischen dem 10. und vollendetem
17. Lebensjahr. Anmeldung und nähere Informationen sind zu erhalten beim Jugendwart Edelbert Wirth, Daumstraße 11,5431 Ruppach-Goldhausen, Tel. 8790.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen am
MITTWOCH, 24.3.1982, 19.30 Uhr in der Gaststätte Herzmann statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Ruppach-Goldhausen 5.3.1982 Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Ferdinand, Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Montabaur Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES WEGES AM FEUERWEHRHAUS IN RUPPACH-GOLD- HAUSEN
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 25.2.82 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Weg am Feuerwehrhaus,' Hauptstr. - Wegeparz. Nr.
Parz.Nr. 1415 1409/2
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1981.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: E
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Ruppach-Goldhausen, den 8.3.1982 Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
AUGST
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Wohnweges (verlaufend von Hunselweg bis Gartenstraße) in Eitelborn Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Eitelborn vom 1.3.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Wohnweg Hunselweg - Gartenstraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1982.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Eitelborn, den 5. März 1982
Ortsgemeinde Eitelborn
(S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Haushaltsplan der Gemeinde Eitelborn mit Gesamtvolumen von 3,17 Mio verabschiedet
Auf einen langen Sitzungsabend hatten sich die Ratsmitglieder eingestellt, als es galt, die umfangreiche Tagesordnung am 1.3.1982 zu bewältigen.
Haushaltsplan für 1982 verabschiedet
Zentraler Beratungspunkt war, wie alljährlich, wenn es um die Finanzen der Gemeinde geht, die Verabschiedung des Haushalts planes für 1982.
Wenn auch das von der Verbandsgemeinde vorgelegte Zahlenwerk sowohl in den einzelnen Fraktionen wie im Haupt- und Finanzausschuß ausführlich begutachtet wurde, so waren in der entscheidenden Ratssitzung doch noch ausführliche Diskussionen erforderlich, bevor der Etat 82 die Zustimmung aller Ratsmitglieder fand.
Nachstehend auszugsweise aus dem Inhalt des Planes:
Für den Haushalt 1982 mit seinen Ansätzen in Verwaltungshaushalt mit 1.439.000,-DM und
Vermögenshaushalt mit 1.731.000,-DM
werden Kredite in Höhe von 406.000,- DM
benötigt.

