Einzelbild herunterladen

Montabaur - 11 - 7/82

9. ) die Dachrenovierung der Schule

10. ) der Umbau der Schule.

Ob und inwieweit die vorstehenden Maßnahmen im benannten Zeitraum realisiert werden können, hängt im wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Der Rat wird sich in jedem Fall nochmals mit der Frage beschäf­tigen müssen, ob dieser Investitionskatalog in vollem Umfange ausgeführt werden soll.

Weitere Auftragsvergaben zur Ausstattung der Löwen­steinhalle

Jeweils durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat die Ver­gabe der Aufträge zum Einbau einer Schießanlage sowie zur Lieferung von Sportgeräten.

Der Gesamtumfang der vergebenen Aufträge beläuft sich auf ca. 14.500 DM.

Die Löwensteinhalle soll für die Kirmesveranstaltung in 1982 zur Verfügung gestellt werden.

Zu den Fragen, ob die Halle ggf. unter welchen Voraussetzun­gen für die Kirmesveranstaltung 1982 bereitgestellt werden soll, traf der Rat jeweils Einzelentscheidungen. Zunächst sprach der Rat sich mehrheitlich dafür aus, daß die Löwensteinhalle an den Kirmestagen bereitgestellt werden soll. Danach wurde wiederum mehrheitlich entschieden, daß die Bewirtschaftung der Halle während der Kirmestage innerörtlich ausgeschrieben werden soll.

In einer sich daran anschließenden Entscheidung wurde vom Rat das Mindestgebot für die Überlassung der Halle auf 2.000 DM festgesetzt.

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites be­schlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß zur Umschuldung zinsgünstiger Darlehen die Aufnahme eines langfristigen Kommunälkredites von 105.800 DM.

Diese Beschlußfassung soll eine Entlastung der Zinsbelastung für die Ortsgemeinde darstellen. Durch die Neuaufnahme des Kredites soll ein derzeit bestehender Kreditvertrag aufgelöst und durch einen zinsgünstigeren Kredit ersetzt werden. Auf­grund der derzeitigen Zinsentwicklung ist es nach Auffassung der Verwaltung angezeigt, die bisherigen Kreditverträge abzu lösen.

Brennholzversteigerung

Samstag, 27.2.1982, 13.00 Uhr, diesjährige Brennholzverstei­gerung. Treffpunkt: an der Wegkreuzung in Richtung Löwen­stein. Tax-Mindestpreis für Buchen-Brennholz 55,-- DM pro rm, Eichenbrenqholz 47,-- DM pro rm.

Kirmes 1982

Ortsanlässige Interessenten, die an einer Ausrichtung der Kirmes­veranstaltung in der Zeit vom 24. bis 26.4.1982 interessiert sind, werden gebeten, ein Angebot bis spätestens Montag, dem

1. März 1982 bei der Ortsgemeindeverwaltung abzugeben.

Nachruf

Am 15. Februar 1982 verstarb

Frau Maria Emma Reusch.

Frau Reusch übte insgesamt 14 Jahre das Amt der Ge­meindedienerin aus.

Für die zum Wehle der Ortsgemeinde geleisteten Dienste sprechen wir ihr Dank und Anerkennung aus.

Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Görgeshausen, 15.2.1982

Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Donnerstag, 25. Februar 1982, um 20.00 Uhr in der Schule

statt.

TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines lang­fristigen Kommunalkredites, 2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1982, 3. Beratung und Beschlußfassung über die Aus­bauart der Mittelstraße, 4. Verschiedenes.

Heilberscheid, 15.2.1982

Reichwein, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1982 vom 13.2.1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 {GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 67.000,-- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,-- DM

für den zweiten Hund 54,--DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

5430 Montabaur, 9.2.1982

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.2.1982 bis 4.3.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Heilberscheid, 13.2.1982

(S.) Gemeindeverwaltung Heilberscheid

Reichwein, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

429.000,--DM 429.000,-DM

445.000,- DM 445.000,- DM