Montabaur - 11 - 7/82
9. ) die Dachrenovierung der Schule
10. ) der Umbau der Schule.
Ob und inwieweit die vorstehenden Maßnahmen im benannten Zeitraum realisiert werden können, hängt im wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Der Rat wird sich in jedem Fall nochmals mit der Frage beschäftigen müssen, ob dieser Investitionskatalog in vollem Umfange ausgeführt werden soll.
Weitere Auftragsvergaben zur Ausstattung der Löwensteinhalle
Jeweils durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat die Vergabe der Aufträge zum Einbau einer Schießanlage sowie zur Lieferung von Sportgeräten.
Der Gesamtumfang der vergebenen Aufträge beläuft sich auf ca. 14.500 DM.
Die Löwensteinhalle soll für die Kirmesveranstaltung in 1982 zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Fragen, ob die Halle ggf. unter welchen Voraussetzungen für die Kirmesveranstaltung 1982 bereitgestellt werden soll, traf der Rat jeweils Einzelentscheidungen. Zunächst sprach der Rat sich mehrheitlich dafür aus, daß die Löwensteinhalle an den Kirmestagen bereitgestellt werden soll. Danach wurde wiederum mehrheitlich entschieden, daß die Bewirtschaftung der Halle während der Kirmestage innerörtlich ausgeschrieben werden soll.
In einer sich daran anschließenden Entscheidung wurde vom Rat das Mindestgebot für die Überlassung der Halle auf 2.000 DM festgesetzt.
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß zur Umschuldung zinsgünstiger Darlehen die Aufnahme eines langfristigen Kommunälkredites von 105.800 DM.
Diese Beschlußfassung soll eine Entlastung der Zinsbelastung für die Ortsgemeinde darstellen. Durch die Neuaufnahme des Kredites soll ein derzeit bestehender Kreditvertrag aufgelöst und durch einen zinsgünstigeren Kredit ersetzt werden. Aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung ist es nach Auffassung der Verwaltung angezeigt, die bisherigen Kreditverträge abzu lösen.
Brennholzversteigerung
Samstag, 27.2.1982, 13.00 Uhr, diesjährige Brennholzversteigerung. Treffpunkt: an der Wegkreuzung in Richtung Löwenstein. Tax-Mindestpreis für Buchen-Brennholz 55,-- DM pro rm, Eichenbrenqholz 47,-- DM pro rm.
Kirmes 1982
Ortsanlässige Interessenten, die an einer Ausrichtung der Kirmesveranstaltung in der Zeit vom 24. bis 26.4.1982 interessiert sind, werden gebeten, ein Angebot bis spätestens Montag, dem
1. März 1982 bei der Ortsgemeindeverwaltung abzugeben.
Nachruf
Am 15. Februar 1982 verstarb
Frau Maria Emma Reusch.
Frau Reusch übte insgesamt 14 Jahre das Amt der Gemeindedienerin aus.
Für die zum Wehle der Ortsgemeinde geleisteten Dienste sprechen wir ihr Dank und Anerkennung aus.
Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Görgeshausen, 15.2.1982
Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID
Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Donnerstag, 25. Februar 1982, um 20.00 Uhr in der Schule
statt.
TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites, 2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1982, 3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauart der Mittelstraße, 4. Verschiedenes.
Heilberscheid, 15.2.1982
Reichwein, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1982 vom 13.2.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 {GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 67.000,-- DM festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,-- DM
für den zweiten Hund 54,--DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, 9.2.1982
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.2.1982 bis 4.3.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Heilberscheid, 13.2.1982
(S.) Gemeindeverwaltung Heilberscheid
Reichwein, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
429.000,--DM 429.000,-DM
445.000,- DM 445.000,- DM

