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EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH

Bebauungsplanänderung "Langengarten" der Ortsgemeinde Großholbach; Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 30.11.1981 die Änderung des Bebauungsplanes "Langen­garten" gemäß § 2 Abs. 1 BBauG folgenden Inhaltes beschlos­sen:

1. Der Bereich der Korngasse entlang des Grundstückes Nr.

1534, Flur 15 wird in einer Breite von 5,80 m ausgebaut.

Die Restflächen im ursprünglich geplanten Bürgersteigbe­reich sollen den Nachbargrundstücken 1534 und 1790 zuge­messen werden.

2. Im Bereich der Flurstücke 1534, 1533 und 1532, Flur 15 wird die überbaubare Fläche bis auf 3,00 m an die westliche Grundstücksgrenze erweitert.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 1. März 1982 bis 1. April 1982

jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 -16.00 Uhr, dienstags 7.30 -18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt), Zimmer 6 sowie nach­richtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Großholbach während den ortsüblichen Dienststunden öffent­lich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Großholbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Großholbach, 15.2.1982

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen am 10.2.1982

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 beschlos­sen

Einstimmig stimmte der Rat dem Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 zu. Der Beschlußfassung war eine Er­läuterung durch einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur vorausgegangen. Im Rahmen dieser Bera­tung wurden die Ansätze im Haushaltsplan erläutert. Der Haus­haltsplan bildet die Grundlage für die Festsetzung in der Haus­haltssatzung.

In der Haushaltssatzung wurde folgendes festgesetzt:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahmen 414.000 DM

Ausgaben 414.000 DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahmen 493.000 DM

Ausgaben 493.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite, denen Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 238.000 DM festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund 36,--DM

für den 2. Hund 54,-- DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM.

Einen umfassenden Überblick über die Haushaltssituation gibt der Vorbericht, der dem Haushaltsplan beigefügt ist. Diesem Bericht ist folgendes zu entnehmen:

Nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 1981 kann festgestellt werden, daß von der in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kreditermächtigung von 224.900 DM die Summe von 154.000 DM benötigt wurde. In dieser Summe ist die Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehens von 24.000 DM enthalten, so daß die Neuverschuldung auf dem Kreditmarkt 130.000 DM beträgt.

Zum Haushaltsplan 1982 ist für den Verwaltungshaushalt zu­nächst eine enorme Verbesserung der Finanzsituation im Unter­abschnitt 900 (Steuern und Umlagen) festzustellen. Gegenüber dem Vorjahr wird hier ein um 44.813 DM höherer Überschuß erwartet. Diese positive Entwicklung ist zurückzuführen auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und bei den Schlüsselzuweisungen.

Die Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes wird insbesondere durch Mehrleistungen bei den Umlagen, durch die erstmals in vollem Umfang auftretenden Unterhaltungs- und Bewirtschaf­tungskosten für die Dorfgemeinschaftshalle sowie durch die erhöhten Zinsausgaben aufgrund der in 1981 eingetretenen Neu­verschuldung belastet. Trotzdem können nach Gegenüberstel­lung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben dem Vermögenshaus­halt 40.000 DM (10.000 DM mehr als in 1981) zugeführt wer­den. Unter Berücksichtigung der zu erbringenden Pflichtzufüh­rung (Tilgungsleistungen) von 16.500 DM ergibt sich für das Haushaltsjahr 1982 eine echte freie Finanzspitze von Ü 23.000 DM. Damit liegt diese freie Finanzspitze erheblich über der im Haushaltsplan 1981 für das Haushaltsjahr 1982 progno­stizierten Zahlen.

Ausweislich der Finanzplanung wird sich die freie Finanzspitze in dem Zeitraum von 1983 bis 1985 jedoch erheblich vermin­dern und der Ortsgemeinde somit das Gebot für eine besondere Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirt­schaftlichkeit auferlegen.

Der Vermögenshaushalt der Ortsgemeinde beinhaltet die nach­folgend aufgeführten Positionen:

1.)

Ausbau der Langestraße

32.000

2.)

Ausbau der Westerwald- und Parkstraße

200.000

3.)

Straßenbeleuchtung "Im Strichen"

16.000

4.)

Restfinanzierung der Dorfgemeinschafts-

ha Ile

122.000

5.)

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(zur Planabrundung)

500

6.)

Tilgung von Krediten - ordentliche

Tilgung

16.500

7.)

Tilgung von Krediten - Umschuldung

106.000

Die Finanzierung dieses Ausgabenkataloges wird durgh die nachfolgenden Einnahmen gewährleistet:

1. ) Erschließungs- und Ausbaubeiträge 209.000 DM

2. ) restlicher Kreiszuschuß zum Bau der Dorf­

gemeinschaftshalle 6.000 DM

3. ) Zuführung vom Verwaltungshaushalt 40.000 DM

4. ) Einnahmen aus Krediten - Neuver­

schuldung 132.000 DM

5. ) Einnahmen aus Krediten - Umschuldung 106.000 DM.

Vorausschauend auf die Jahre 1983 bis 1985 ist insbesondere auf folgende Investitionsmaßnahmen hinzuweisen:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber

1.)

weiterer Ausbau der Straßen "Im Strichen

dem Vorjahr nicht angehoben und wie folgt festgesetzt:

2.)

der Bau eines Kinderspielplatzes

1.)

Grundsteuer

3.)

der Bau eines Bolzplatzes

a) für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe

4.)

der Ausbau der Feldstraße

(Grundsteuer A)

220 v.H.

5.)

der Ausbau "Im Wingert"

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

6.)

der Ausbau der Mittelstraße

2.)

Gewerbesteuer

7.)

der Ausbau "Auf der Bitz"

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

280 v.H.

8.)

der Ausbau der Grabenstraße