Montabaur 12 / 4 / 82
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 855.517 von 2.600 OM
Begründung:
Für Neubepflanzungen wurden 2.650 Fichten gekauft. Hierfür waren im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel veranschlagt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt gleichfalls durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.
3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 855.518 von 36.000 DM
Begründung:
Für aie Teilräumung von beschädigten Bestandsflächen aus dem Schneebruch 1979/1980 reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht aus. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr ausgeführt werden, weil das Land einen • Zuschuß von 5.000 DM bewilligt hat und mit einer nochmaligen Gewährung des Zuschusses im nächsten Jahr nicht gerechnet werden kann. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen resultierend aus dem Landeszuschuß und einer verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Einsparung bei der Haushaltsstelle 639.950.
Zu einer weiteren Haushaltsüberschreitung verweigerte der Rat seine Zustimmung. Es handelte sich hierbei um eine überplanmäßige Ausgabe aus dem Haushaltsjahr 1980 von 968,31 DM. Diese Haushaltsüberschreitung steht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Arbeitern der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur.
NENTERSHAUSEN:
Bürgerversammlung in Nentershausen am 3.2.1982
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Mittwoch, dem 3.2.1982 19.30 Uhr in der Turnhalle die diesjährige Bürgerversammlung stattfindet. Alle Bürger und Einwohner unserer Gemeinde sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Angebotsabgabe für die Kirmes 1982
Interessenten, die Angebote zur diesjährigen Kirmesveranstaltung in der Turnhalle - 14. - 16. August - einreichen möchten, können dies in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kirmesangebot" bis spsätestens Mittwoch, den 31.März 1982 an die Gemeinde richten.
Perne, Ortsbürgermeister
1. Sitzung mit neuem Präsidenten
Der neue Präsident, Herr Pfarrer j.R. Kissel, leitete die 1.Sitzung des Partnerschaftskommitees. Für 1982 wurden wichtige Entscheidungen getroffen.
Am 21. und 23. Mai 1982 fahren wir zur Partnergemeinde Vieux-Berquin. Bereits seit einiger Zeit liegt eine Einladung von unserer französischen Partnergemeinde vor. Alle Vorbereitungen für das Treffen sind, so ist aus der französischen Partnergemeinde zu hören, bereits abgeschlossen. Herr Pfarrer Kissel berichtet, daß die Nentershäuser ein umfangreiches Programm erwartet. Wer Interesse hat, wird gebeten, sich bis zum 10. März 1982 anzumelden. Anmeldung im Pfarrhaus, Tel. 06485/ 229 oder bei Frau Gertrud Metz, Tel. 1220. Fahrpreis einschl. des in Frankreich vorgesehenen Ausfluges 25,- DM für Erwachsene, 15,- DM für Jugendliche bis 15 Jahre. Der Betrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Unterbringung erfolgt in unseren französischen Gastgeberfamilien. Aus Kostengründen soll nur ein Bus (55 Personen) eingesetzt werden. Es ergeht daher die herzliche Bitte an alle Freunde der Partnerschaft, sich baldmöglichst anzumelden.
In der Sitzung wurde ferner vereinbart, daß sich alle Fahrtteilnehmer am Mittwoch, dem 17. März, 20.00 Uhr im kath. Jugendheim treffen.
NIEDERERBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Am Helhlberg" der Ortsgemeinde Niedererbach - Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.10.1979 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Helhlberg" gern.
§ 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung sowie der Grünordnungsplan liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 8. Februar 1982 bis 8. März 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Niedererbach während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Niedererbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 8
Flurstücke: 1,2, 3/1,3/2,3/3,4, 5,6, 7,8,9, 10, 11, 12,13 14/3, 14/6, 14/7,71/1 Weg, 15/1,16/1,17/1,
18, 19,20,21,22/1, 22/4,70/1 Weg, 69 Weg
tlw,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44, 45,46, 47,48,49,68 Weg tlw, 72 Weg
Flur: 9
Flurstücke: 1,2,3,4, 5, 6, 7,8,9, 10, 11, 25 Weg, 26 Weg Flur: 25
Flurstücke: 32,33,34,42 Weg tlw.
Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
im Norden: von der Kreisstraße K 163
im Osten: von der bebauten Ortslage
im Süden: von der Gartenstraße
im Westen: von der Bahnlinie Montabaur - Limburg.
Niedererbach, den 25. Januar 1982
Zey, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 22.1.1982
Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 855.518 (Unternehmereinsatz im Wald).Diese überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf 15.000 DM und begründet sich aus Flächenräumungsarbeiten und Pflanzungen, deren Umfang zu Beginn des Haushaltsjahres nicht abschätzbar war. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel reichten nicht aus.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgte zum einen durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 855.1710 (Zuweisung für laufende Zwecke vom Land) sowie durch eine Einsparung bei der Haushaltsstelle 855.517 (betrieblicher Sachaufwand ohne Unternehmereinsatz im Forstbereich) ■
Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshalle erlassen
Dem Rat wurde ein Entwurf einer Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshalle (ehemaliger Saalbau Wermelskirchen) vorgelegt. Diese Benutzungsordnung umfaßt Regelungen über die Rechte zur Benutzung, die Benutzungsmöglichkeit, Pflichten des Benutzers, Haftungsregelungen sowie Festsetzung von Benutzungsentgelten.
Der Rat stimmte dem vorgelegten Entwurf einstimmig zu.
Diese Benutzungsordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes bekanntgemacht.
Antrag der Freiher-vom-Stein-Schule Nentershausen auf Gewährung von Zuschüssen stattgegeben
Der Schulleiter der Freiherr-vom-Stein-Schule in Nentershausen teilte dem Rat mit, daß die Schule im jahre 1982 mit den Klassen 7 a und 7 b die Durchführung von Schullandheimaufent halten geplant hat. Es ist vorgesehen, mit der Klasse 7a einen 15tägigen Schullandheimaufenthalt in Norderney und mit der Klasse 7 b einen 11tägigen Schullandheimaufenthalt in Aitern/ Holzinshaus im Schwarzwald durchzuführen. Die Gemeinde

