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Montabaur 12 / 4 / 82

2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 855.517 von 2.600 OM

Begründung:

Für Neubepflanzungen wurden 2.650 Fichten gekauft. Hierfür waren im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel veranschlagt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt gleichfalls durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen.

3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1981 bei der Haushaltsstelle 855.518 von 36.000 DM

Begründung:

Für aie Teilräumung von beschädigten Bestandsflächen aus dem Schneebruch 1979/1980 reichten die im Haushaltsplan bereit­gestellten Mittel nicht aus. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr ausgeführt werden, weil das Land einen Zuschuß von 5.000 DM bewilligt hat und mit einer nochmaligen Gewährung des Zuschusses im nächsten Jahr nicht gerechnet werden kann. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen resul­tierend aus dem Landeszuschuß und einer verminderten Zufüh­rung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt auf­grund der Einsparung bei der Haushaltsstelle 639.950.

Zu einer weiteren Haushaltsüberschreitung verweigerte der Rat seine Zustimmung. Es handelte sich hierbei um eine überplan­mäßige Ausgabe aus dem Haushaltsjahr 1980 von 968,31 DM. Diese Haushaltsüberschreitung steht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Arbeitern der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur.

NENTERSHAUSEN:

Bürgerversammlung in Nentershausen am 3.2.1982

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Mittwoch, dem 3.2.1982 19.30 Uhr in der Turnhalle die diesjährige Bürgerver­sammlung stattfindet. Alle Bürger und Einwohner unserer Ge­meinde sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Angebotsabgabe für die Kirmes 1982

Interessenten, die Angebote zur diesjährigen Kirmesveranstal­tung in der Turnhalle - 14. - 16. August - einreichen möchten, können dies in einem verschlossenen Umschlag mit der Auf­schriftKirmesangebot" bis spsätestens Mittwoch, den 31.März 1982 an die Gemeinde richten.

Perne, Ortsbürgermeister

1. Sitzung mit neuem Präsidenten

Der neue Präsident, Herr Pfarrer j.R. Kissel, leitete die 1.Sitzung des Partnerschaftskommitees. Für 1982 wurden wichtige Ent­scheidungen getroffen.

Am 21. und 23. Mai 1982 fahren wir zur Partnergemeinde Vieux-Berquin. Bereits seit einiger Zeit liegt eine Einladung von unserer französischen Partnergemeinde vor. Alle Vorberei­tungen für das Treffen sind, so ist aus der französischen Part­nergemeinde zu hören, bereits abgeschlossen. Herr Pfarrer Kis­sel berichtet, daß die Nentershäuser ein umfangreiches Pro­gramm erwartet. Wer Interesse hat, wird gebeten, sich bis zum 10. März 1982 anzumelden. Anmeldung im Pfarrhaus, Tel. 06485/ 229 oder bei Frau Gertrud Metz, Tel. 1220. Fahrpreis einschl. des in Frankreich vorgesehenen Ausfluges 25,- DM für Erwachse­ne, 15,- DM für Jugendliche bis 15 Jahre. Der Betrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Unterbringung erfolgt in unseren französischen Gastgeberfamilien. Aus Kostengründen soll nur ein Bus (55 Personen) eingesetzt werden. Es ergeht daher die herzliche Bitte an alle Freunde der Partnerschaft, sich baldmög­lichst anzumelden.

In der Sitzung wurde ferner vereinbart, daß sich alle Fahrtteil­nehmer am Mittwoch, dem 17. März, 20.00 Uhr im kath. Ju­gendheim treffen.

NIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanAm Helhlberg" der Ortsgemeinde Niederer­bach - Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.10.1979 die

Aufstellung des BebauungsplanesAm Helhlberg" gern.

§ 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung sowie der Grünordnungsplan liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 8. Februar 1982 bis 8. März 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in 5431 Niedererbach während der ortsüblichen Dienst­stunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge­meinde Niedererbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 8

Flurstücke: 1,2, 3/1,3/2,3/3,4, 5,6, 7,8,9, 10, 11, 12,13 14/3, 14/6, 14/7,71/1 Weg, 15/1,16/1,17/1,

18, 19,20,21,22/1, 22/4,70/1 Weg, 69 Weg

tlw,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44, 45,46, 47,48,49,68 Weg tlw, 72 Weg

Flur: 9

Flurstücke: 1,2,3,4, 5, 6, 7,8,9, 10, 11, 25 Weg, 26 Weg Flur: 25

Flurstücke: 32,33,34,42 Weg tlw.

Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:

im Norden: von der Kreisstraße K 163

im Osten: von der bebauten Ortslage

im Süden: von der Gartenstraße

im Westen: von der Bahnlinie Montabaur - Limburg.

Niedererbach, den 25. Januar 1982

Zey, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 22.1.1982

Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplan­mäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei der Haushalts­stelle 855.518 (Unternehmereinsatz im Wald).Diese überplan­mäßige Ausgabe beläuft sich auf 15.000 DM und begründet sich aus Flächenräumungsarbeiten und Pflanzungen, deren Um­fang zu Beginn des Haushaltsjahres nicht abschätzbar war. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel reichten nicht aus.

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgte zum einen durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 855.1710 (Zuweisung für laufende Zwecke vom Land) sowie durch eine Einsparung bei der Haushaltsstelle 855.517 (betrieblicher Sachaufwand ohne Unternehmereinsatz im Forstbereich)

Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshalle erlassen

Dem Rat wurde ein Entwurf einer Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshalle (ehemaliger Saalbau Wermelskirchen) vorgelegt. Diese Benutzungsordnung umfaßt Regelungen über die Rechte zur Benutzung, die Benutzungsmöglichkeit, Pflich­ten des Benutzers, Haftungsregelungen sowie Festsetzung von Benutzungsentgelten.

Der Rat stimmte dem vorgelegten Entwurf einstimmig zu.

Diese Benutzungsordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes bekanntgemacht.

Antrag der Freiher-vom-Stein-Schule Nentershausen auf Gewäh­rung von Zuschüssen stattgegeben

Der Schulleiter der Freiherr-vom-Stein-Schule in Nentershau­sen teilte dem Rat mit, daß die Schule im jahre 1982 mit den Klassen 7 a und 7 b die Durchführung von Schullandheimaufent halten geplant hat. Es ist vorgesehen, mit der Klasse 7a einen 15tägigen Schullandheimaufenthalt in Norderney und mit der Klasse 7 b einen 11tägigen Schullandheimaufenthalt in Aitern/ Holzinshaus im Schwarzwald durchzuführen. Die Gemeinde