Montabaur 9/4/82
Verloren
Es wurde ein goldenes Gliederarmband verloren. Der Finder möchte es beim Ortsbürgermeister abgeben. Belohnung wird zugesichert.
Kappensitzung
Der Kartenvorverkauf für die Kappensitzung am 6. Februar 1982 beginnt ab Samstag, dem 30. Januar, 8.00 Uhr bei Herrn Helmut Ortseifen, Bergstraße 8.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am
Montag, 1. Februar 1982 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bitzen"
4. Verschiedenes.
Ruppach-Goldhausen, 25.2.1982 Ferdinand, Ortsbürgermeister
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Bunter Abend des TuS Ahrbach
Samstag, 30.1.1982,20.11 Uhr traditioneller „Bunter Abend" des Sportvereins TuS Ahrbach in der Turnhalle Ruppach-Goldhausen. Für den Abend ist ein buntes Faschingsprogramm zusammengestellt. Alle sind herzlich eingeladen.
Kinderfreizeit auf der Burg Schwarzenfels
Vom 18.8. - 28.8.1982 sind auch dieses Jahr wieder alle Jungen und Mädchen im Alter von 9-13 Jahren zu einer Ferienfreizeit auf die Burg Schwarzenfels eingeladen.
Anmeldeformulare und nähere Einzelheiten können Sie entweder im Pfarrbüro Großholbach, Tel. 02602/17868 oder bei Albrecht Beck, Alte Straße 5, Girod, Konstantin Hartenstein, Hauptstraße 45, Ruppach-Goldhausen, Annette Kurth, Schulstr. 16, Heiligenroth, erhalten.
Anmeldeschluß für die Freizeit ist der 25.2.1982.
Chorgemeinschaft Hoffnung-Cäcilia, Heiligenroth
Auf vielfachen Wunsch hin laden wir alle Frauen, die sich aus Anlaß der 200-Jahr-Feier unserer Kirche beim Singen im Festgottesdienst beteiligen möchten, recht herzlich zu einer Aussprache mit unserem Chorleiter, Herrn Weidenfeller, für Donnerstag, den 4. Februar 1982,
19.00 Uhr
ins Gasthaus Neuroth ein.
Heiligenroth: Tennisclub
Im Jahr 1982 treffen sich die Mitglieder des Tennisclubs zum geselligen Beisammensein jeweils am Monatsletzten freitags 20.00 Uhr. Ort: .Gaststätte Haus Waldblick, Bergstraße.
Am Freitag, dem 29.1.1982, ist es wichtig, daß alle Mitglieder vollzählig erscheinen.
Neue Kurse der VHS Frühjahr 1982
AUGST: Die Sprachkurse Nr. 41, Englisch für Fortgeschrittene II, werden Dienstag, 9. Februar 1982, 18.30 Uhr und
AUGST
Nr.42, Englisch für Fortgeschrittene III, Mittwoch, 10.Febr.
1982, 18.30 Uhr in der Augst-Schule fortgesetzt.
Interessenten, die ihre englischen Sprachkenntnisse wieder auffrischen wollen, können sich noch zur Kursteilnahme melden. Kursbuch: „Kontakte englisch"
Kurs Nr. 41, Lektion Nr. 10,
Kurs Nr. 42, Lektion Nr. 13.
Anmeldung am Kursabend oder in der Geschäftsstelle der VHS, Rathaus, Montabaur, Zimmer 17, Tel. 02602/2041, mög -. lieh.
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße und Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 3, Flurstück 74/6, gemäß § 13 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 20.11.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße und Bodenwqg" gemäß § 13 BBauG beschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt: „Im Bereich des Flurstückes Nr. 74/6,Flur 3,wird eine Dachneigung von 40 0 zugelassen".
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel bachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in
5411 Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 30 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs . 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 {GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde Ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
1 S.770)■
Eitelborn,den 25. Jan.1982 Hümmerich,Ortsbürgermeister

