Einzelbild herunterladen

Montabaur 9/4/82

Verloren

Es wurde ein goldenes Gliederarmband verloren. Der Finder möchte es beim Ortsbürgermeister abgeben. Belohnung wird zugesichert.

Kappensitzung

Der Kartenvorverkauf für die Kappensitzung am 6. Februar 1982 beginnt ab Samstag, dem 30. Januar, 8.00 Uhr bei Herrn Hel­mut Ortseifen, Bergstraße 8.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhau­sen findet am

Montag, 1. Februar 1982 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befrei­ung von den Festsetzungen des BebauungsplanesBitzen"

4. Verschiedenes.

Ruppach-Goldhausen, 25.2.1982 Ferdinand, Ortsbürgermeister

was-«^ a wo

Bunter Abend des TuS Ahrbach

Samstag, 30.1.1982,20.11 Uhr traditionellerBunter Abend" des Sportvereins TuS Ahrbach in der Turnhalle Ruppach-Gold­hausen. Für den Abend ist ein buntes Faschingsprogramm zu­sammengestellt. Alle sind herzlich eingeladen.

Kinderfreizeit auf der Burg Schwarzenfels

Vom 18.8. - 28.8.1982 sind auch dieses Jahr wieder alle Jungen und Mädchen im Alter von 9-13 Jahren zu einer Ferienfrei­zeit auf die Burg Schwarzenfels eingeladen.

Anmeldeformulare und nähere Einzelheiten können Sie entwe­der im Pfarrbüro Großholbach, Tel. 02602/17868 oder bei Albrecht Beck, Alte Straße 5, Girod, Konstantin Hartenstein, Hauptstraße 45, Ruppach-Goldhausen, Annette Kurth, Schulstr. 16, Heiligenroth, erhalten.

Anmeldeschluß für die Freizeit ist der 25.2.1982.

Chorgemeinschaft Hoffnung-Cäcilia, Heiligenroth

Auf vielfachen Wunsch hin laden wir alle Frauen, die sich aus Anlaß der 200-Jahr-Feier unserer Kirche beim Singen im Fest­gottesdienst beteiligen möchten, recht herzlich zu einer Aus­sprache mit unserem Chorleiter, Herrn Weidenfeller, für Donnerstag, den 4. Februar 1982,

19.00 Uhr

ins Gasthaus Neuroth ein.

Heiligenroth: Tennisclub

Im Jahr 1982 treffen sich die Mitglieder des Tennisclubs zum geselligen Beisammensein jeweils am Monatsletzten freitags 20.00 Uhr. Ort: .Gaststätte Haus Waldblick, Bergstraße.

Am Freitag, dem 29.1.1982, ist es wichtig, daß alle Mitglieder vollzählig erscheinen.

Neue Kurse der VHS Frühjahr 1982

AUGST: Die Sprachkurse Nr. 41, Englisch für Fortgeschrittene II, werden Dienstag, 9. Februar 1982, 18.30 Uhr und

AUGST

Nr.42, Englisch für Fortgeschrittene III, Mittwoch, 10.Febr.

1982, 18.30 Uhr in der Augst-Schule fortgesetzt.

Interessenten, die ihre englischen Sprachkenntnisse wieder auf­frischen wollen, können sich noch zur Kursteilnahme melden. Kursbuch:Kontakte englisch"

Kurs Nr. 41, Lektion Nr. 10,

Kurs Nr. 42, Lektion Nr. 13.

Anmeldung am Kursabend oder in der Geschäftsstelle der VHS, Rathaus, Montabaur, Zimmer 17, Tel. 02602/2041, mög -. lieh.

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHelfensteinstraße und Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 3, Flurstück 74/6, gemäß § 13 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 20.11.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Helfensteinstraße und Bodenwqg" gemäß § 13 BBauG be­schlossen. Die Änderung hat zum Inhalt:Im Bereich des Flurstückes Nr. 74/6,Flur 3,wird eine Dachneigung von 40 0 zugelassen".

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel bachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststun­den sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in

5411 Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 30 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verlet­zung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­nes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs . 6 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 {GVBI. S. 419), zuletzt ge­ändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde Ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

1 S.770)

Eitelborn,den 25. Jan.1982 Hümmerich,Ortsbürgermeister