Montabaur 8/4/82
Mütterberatung
Dienstag, 2.2.1982, 14.00 Uhr nächste Mütterberatung im Gesundheitsamt Montabaur, Fürstenweg.
Imkerverein Montabaur
Montag, 1. Februar 1982, 19.00 Uhr Stammtischrunde der Imker in der Gaststätte „Zum Uhlanen Peter" 5432 Wirges, neben der kath. Kirche.
Kneipp-Verein
Gemeinsamer öffentlicher Vortrag mit der VHS Montabaur am Dienstag, dem 9.2.1982,um 19.30 Uhr in der Aula des Krankenhauses Montabaur.
Dr. med. Hans-Otto Jacke spricht über Hörschäden: Gesundheitliche Störungen in den verschiedenen Lebensphasen, umweltbedingte Einflüsse und Schwerhörigkeit.
Heimatliches Brauchtum
24. Treffen des Arbeitskreises „Heimatliches Brauchtum im Westerwald" am
Mittwoch, dem 3. Februar 1982, um 19.30 Uhr. Besichtigung der Metzgerei Johannes Zühlke, Montabaur, Bahnhofstraße. Anschließend Thema „Schlachtfeste" in der Gaststätte „Schusterjunge".
Der Hausfrauen-Bund Montabaur
lädt zu seiner diesjährigen Fastnachtsfeier am Donnerstag, dem 4.2. ( um 20.11 Uhr recht herzlich ein. Anmeldungen nimmt bis zum 1.2., Frau Kissel, Tel.Nr. 19020, entgegen.
MGV „Freundschaft", Eigendorf
Der Kartenvorverkauf für unsere beiden Kappensitzungen findet am Sonntag, dem 31. Januar 1982, im Chorprobenraum ab 11.00 Uhr statt.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen
Sonntag, 31.1.
Clll fährt zur Hallenkreismeisterschaft nach Montabaur Abfahrt 8.00 Uhr C II Abfahrt 10.00 Uhr D I fährt zum Hallenturnier nach Hachenburg.
Abfahrt 7.45 Uhr.
C I Abfahrt 12.30 Uhr C III Abfahrt 12.30 Uhr
9.30 Uhr B I gegen Glas-Chemie I in Horressen 11.00 Uhr A-Jugend gegen Ahrbach in Horressen
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, 4. Februar 1982 um 20.00 Uhr
in der Ahrbachhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Unter dem Dorf" im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
3. Beschlußfassung über die Offenlage des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf" gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
4. Verschiedenes
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe weiterer Arbeiten an der Ahrbachhalle sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
2. Verschiedenes 5431 Boden, 25.1.1982 Eulberg, Ortsbürgermeister
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Goldhäuser Pfad"der Ortsgemeinde Heiligen- roth - Offenlage gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.8.1980 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Goldhäuser Pfad" gern. §
2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 8. Februar 1982 bis 8. März 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von
7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde 5431 Heiligenroth mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur : 49
Flurstücke: 76/1, 77/1, 77/2 tlw, 79/1,79/2 tlw, 83/1, 83/2, 84/1,84/2,86/3, 86/4,90/1,90/2,92,91/1, 93/2,93/1,95/1,95/2,96.
Das Plangebiet umfaßt im wesentlichen die Lahnstraße und die Grundstücke rechts und links entlang der Lahnstraße. Heiligenroth, den 25. Januar 1982 Manns, Ortsbürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Industriegebiet" der Ortsgemeinde Heiligenroth
Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 27.12.1979 die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung sowie der Grünordnungsplan liegen gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 8. Februar 1982 bis 8. März 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von
7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heiligenroth mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 46
Flurstücke: 10/8,10/9, 21/6, 22/4, 25/1,48 tlw, 59,60/1,
60/2,60/3,61/1,61/2,61/3,62/1,62/3,62/4 63/1,63/2,63/3,63/4,63/5,64,65,66,67/1, 67/2,68/1,68/2,68/3,68/4,68/5,68/6,68/7,
68/8,68/9,68/10,68/11,68/12,68/13, 68/14, 69/2,69/3,69/4,69/7, 69/8, 70/3, 70/4 Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden von der Industriestraße Nr. 54 in Verlängerung bis zur Kreisstraße K 152 im Osten: von der Kreisstraße K 152 im Süden: im wesentlichen von der Bundesautobahn A 3 im Westen: von einem Teilbereich der Industriestraße (Anbindung zur B 255).
Heiligenroth, den 25. Januar 1982 Manns, Ortsbürgermeister

