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Montabaur 7/4/82

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIn den Fichten - Auf der Trift" der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.8. u.24.9.81

die Änderung des BebauungsplanesIn den Fichten Auf der

Trift" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 8. Februar 1982 bis 8. März 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) Zimmer 6 öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 1

Flurstücke 68/1,68/2,69, 70, 71,72/1,74/1,77, 78/1,80/1 80/3,80/4,85/2,85/3,87/1,87/4,90/1,92/1,98/1 98/2, 135/2, 138/1, 142/9, 142/10, 142/11, 142/14, 142/15, 142/16,142/17,142/18, 142/36,87/6, 87/7/142/40,142/41

Flur 2

Flurstücke 219/2 tlw.

Flur ff

Flurstücke 1/2 Flur 11

Flurstücke 29/1,29/2, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 29/7,31/1,32, 33/1,33/2,35/1,35/2,35/3,35/4, 35/5,37/2,

37/5,43/2, 45/1

Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt:

im Norden von der Haydenstraße und dem Weg Nr.,138/1 im Osten: von der Altstraße im Süden: von der K 126/ (Baumbacher Straße) im Westen: von der StraßeVor dem Forsthaus"

Montabaur, 19. Januar 1982 Mangels, Bürgermeister

500 017) mit AngabeJagdverpachtung Montabaur II, Jagd­bogen -" angefordert werden.

Die Gebotemüssen für jeden Jagdbogen getrennt in einem verschlossenen Umschlag mit der AufschriftPachtgebot für

den Jagdbogen_des gemeinschaftlichen Jagdbogens

Montabaur II" bis

Donnerstag, den 25. Februar 1982,15.00 Uhr bei Herrn Bürgermeister Mangels, Rathaus,

Montabaur eingereicht sein.

Für Jagdbogen 3 ist der Bieterkreis nicht eingeschränkt. Bei den Jagdbogen 5,6 und 7 kann Pächter nur werden, wer seinen Hauptwohnsitz (1.Wohnsitz) im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur hat.

Die Bieter haben eine Bescheinigung der zuständigen Unteren Jagdbehörde darüber beizufügen, daß sie jagdpachtfähig sind (§§ 11 Abs. 5 BJG (.Alle Bieter haben den Nachweis nach §

11 Abs. 3 BJG zu führen (Höchstflächenbegrenzung)

Die Öffnung der Gebote erfolgt am

Donnerstag, dem 25. Februar 1982, um 15.00 Uhr im Rathaus, 5430 Montabaur.

Der Termin ist öffentlich.

Für die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Montabaur II Mangels, Bürgermeister

Wir weisen darauf hin, daß bei der bereits erfolgten Ausschrei­bung der Jagdverpachtung in der Ausgabe Nr. 2 vom 15.1.1982 des Wochenblattes insoweit ein Druckfehler unterlaufen ist, daß die Pachtdauer für die Jagdbogen 5,6 und 7 nicht 12, sondern 9 Jahre beträgt.

Jusos treffen sich

Samstag, 30.1.1982,15.00 Uhr Treffen der Juso-AG in Ruppach- Goldhausen (Sonnenhof). Mitfahrgelegenheit in Montabaur an der Post.

Jagd Verpachtung

Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes II der Stadt Montabaur wird zum 1.4.1982 anhand von Jagdbogen im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch Einholung schriftlicher Gebote verpachtet.

Verpachtet wird für die Dauer von 12 Jahren der Jagdbogen 3 Teil Gemarkung Montabaur und Teil Gemarkung Eigendorf - 416,25 ha groß; davon 390,0 ha Wald, 13,52 ha Feld, 12,73 ha nicht bejagdbare Fläche (Hochwildrevier)

Verpachtet werden für die Dauer von 9 Jahren die Jagdbogen 5 Gemarkung Eschelbach - 315,96 ha groß, davon 48,56 ha Wald, 205,15 ha Feld, 62,25 ha nicht bejagdbare Fläche (Niederwildrevier)

Jagdbogen 6 Teil der Gemarkung Wirzenborn und ein Teil der Gemarkung Stadt Montabaur 412,38 ha groß, davon 53,06 ha Wald, 132,12 ha Feld, 227,2 ha nicht bejagdbare Fläche (Niederwildrevier)

Jagdbogen 7 Gemarkungen Ettersdorf, Bladernheim, Recken­thal und ein Teil der Gemarkung Wirzenborn 450,77 ha groß, davon 200,53 ha Wald, 194,09 ha Feld und 56,15 ha nicht bejagdbare Fläche (Niederwildrevier)

Die Pachtbedingungen liegen ab sofort bis 25. Februar 1982 bei der Verbandsgemelnde Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, 5430 Montabaur, während der Dienststunden öffentlich aus. Einzelexemplare können gegen Voreinsendung einer Schutzge- bühr von 10,- DM an die Verbandsgemeindekasse ln 5430 Montabaur (Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 01, Konto-Nr.

Eschelbacher Ca rneval verein

Am Rosenmontag findet im Stadtteil Eschelbach wieder ein Karnevalsumzug mit anschließendem bunten Treiben für Kin­der und Erwachsene in der Schule statt.

Kinder oder Jugendliche, die eine Büttenrede vortragen wollen, melden sich bitte bei U.Pfeil oder A. Braun.

Freiwillige Feuerwehr Montabaur-Eschelbach Freitag, 29. Januar 1982,20.00 Uhr Treffen des Festausschus­ses zu seiner ersten Sitzung im Aufenthaltsraum des Feuerwehr­gerätehauses. Die Mitglieder werden um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Frauengemeinschaft Eschelbach

Mittwoch, 3.2.1982, 20.00 Uhr monatlicher Treff. Dieser Abend soll karnevalistisch gestaltet werden, Einige Beiträge und originelle Kleidung sind erwünscht. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alle Eschelbacher Frauen sind herz­lich eingeladen.

Montabaur-Horressen/Elgendorf

Frauenkreis Eigendorf

Donnerstag, 4.2.1982,20.15 Uhr Treffen im Pfarrzentrum in Eigendorf,. Es findet ein Filmvortrag über eine Weltreise mit Herrn Dr. Noll statt. Gäste sind herzlich willkommen.

Vogelschutzgruppe

Dienstag, 2. Februar 1982, Stammtischrunde. Wo? Gaststätte Fries In Montabaur.