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Montabaur 16/1 / 82
diese Mittel dem DRK-Ortsverband Montabaur zur Verfügung zu stellen, wurde mit 26 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung angenommen.
3.
Einstimmig angenommen wurde der Antrag der CDU-Frak- tion, bei dem Haushaltsansatz für die Bewirtschaftung des Sport platzes im Schul- und Sportzentrum (12.000 DM) einen Sperrvermerk anzubringen. Über dessen Aufhebung soll der Haupt- und Finanzausschuß nach Genehmigung des Vertrages zwischen der Stadt und dem Westerwald kreis entscheiden.
4.Der Antrag der FWG-Fraktion, den Haushaltsansatz für das Haus der Jugend im Verwaltungshaushalt zu streichen und diesen Betrag als erhöhte Zuführung an den Vermögenshaushalt abzuführen, um die Kreditaufnahme zu vermindern, wurde bei 7 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen abgelehnt.
5.
Ebenfalls mit dem Abstimmungsergebnis von 7 Ja-Stim- men und 20 Nein-Stimmen wurde der Antrag der FWG- Fraktion, die Mittel für den Umbau der Katharinenschule zum Haus der Jugend[90.000,- DM) zu streichen und diesen Betrag für den Ausbau eines Sportplatzes an der Waldschule zu verwenden, abgelehnt.
6. Die Mehrheit (20 RM) stimmte auch gegen den Antrag der FWG-Fraktion, 1 Mio DM für den Straßenbau für die innerstädtische Umgehungsstraße zu streichen und diese Mittel für die Erschließung des Gewerbegebietes „Alter Galgen" zu verwenden. Für den Antrag stimmten die 7 Mitglieder der FWG-Fraktion.
7. Dem Antrag von RM. Kochern (FDP), den für den Ausbau des Sportplatzes im Stadtteil Eigendorf an der Baumbacher Straße vorgesehenen Betrag von 60.000 DM zu streichen und für die Herrichtung einer Sportanlage im gleichen Ausbauzustand an der Waldschule zu verwenden, stimmten 8 Ratsmitglieder zu, 19 votierten mit dagegen. Damit war der Antrag abgelehnt.
8. 23 Ratsmitglieder stimmten gegen den Antrag von RM.Ko - ehern, die Mittel.für den Ausbau des Kirchplatzes (200.000,-, zu streichen, diese Maßnahme bis zur Anlegung der Fußgängerzone zurückzustellen und der kath. Kirchengemeinde einen Zuschuß in Höhe von 50.000 DM für den Ausbau der Fußwege zu gewähren. 4 Ratsmitglieder stimmten dafür. Der Antrag war mithin abgelehnt.
Anschließend wurde der Haushaltsplan insgesamt mit 20 Ja- Stimmen bei 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
SATZUNG ÜBER DIE REINIGUNG ÖFFENTLICHER STRASSEN VERABSCHIEDET.
21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wurden abgegeben zu dem Entwurf einer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Montabaur, den die Verwaltung dem Rat vorgelegt hatte. Die Satzung ist in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes als „Öffentliche Bekanntmachung" beigelegt.
Die Satzung wurde in erster Linie beschlossen, weil in den Stadtteilen noch die Satzungen der ehemals selbständigen Gemeinden gelten und diese nicht mehr den Anforderungen der Rechtsprechung genügen. Außerdem wollte man in der Stadt Montabaur einheitliches Recht bezüglich der Straßenreinigungspflicht schaffen. Zuvor wurde in Einzelabstimmung über folgende Anträge entschieden: ^
a) RM. Dr. Hütte (CDU) beantragte, den Satzungsentwurf so zu ändern, daß an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag Gehwege und Straßenrinnen
in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. bis spätestens 19.00 Uhr (und nicht bis spätestens 18.00 Uhr)
in der Zeit vom 1.10. bis 31.3. bis spätestens 17.00 Uhr (und
nicht bis spätestens 16.00 Uhr)
zu reinigen sind. Der Stadtrat war mehrheitlich dafür.
c) RM. Bächer (SPD) beantragte, in der Satzung zu regeln,daß auf Gehwegen kein Salz gestreut werden dürfe. Er verwies auf die Umweltschäden, die durch Salz entstehen. Nach längerer Debatte wurde der Antrag von RM. Bächer mit 21 Neinstimmen bei A Ja-Stimmen ond einer Enthaltung abgelehnt. Der Satzungsentwurf fand schließlich die Zustimmung der Mehrheit des Stadtrates.
RECHTSVERORDNUNGEN ZUR UNTERSCHUTZSTELLUNG
VON DENKMALZONEN ABGELEHNT
Bgm. Mangels erläuterte die Entwürfe von Rechtsverordnungen zur Untcrschutzstellung von Denkmalzonen, die von der Kreisverwaltung als untere Denkmalpflegebehörde vorgelegt wurden. Sie gingen - so Bgm. Mangels- auch auf eine Anregung des Landeskonservators zurück. Ihr Ziel sei es, bestimmte Stadtbereiche unter Schutz zu steilen. Der Bgm. betonte, die Stadt habe hier lediglich eine Stellungnahme abzugeben. Entscheiden werde letztlich die Denkmalpflegebehörde beim Kreis. Im Fachausschuß sei von der SPD-Fraktion angeregt worden, eine einheitliche Denkmalzone auszuweisen.
RM. Dr. HÜTTE (CDU) betonte, es liege grundsätzlich wohl im Interesse aller Stadtratsmitglieder, die Altstadt und auch Teile außerhalb des engeren Stadtkerns, die erhaltenswert seien, unter Schutz zu stellen. Allerdings sei die CDU-Fraktion zu der Auffassung gekommen, daß der von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Weg, durch Rechtsverordnung Denkmalzonen auszuweisen, nicht der beste für die Stadt sei.
Die CDU-Fraktion sei dagegen der Auffassung, daß die Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt bisher eine sehr gute Wirkung gezeigt habe.
Die CDU-Fraktion halte es für sinnvoller, wenn diese Satzung entsprechend um die Teile erweitert würde, die schützenswert erschienen. Dafzu gehöre der gesamte Bereich des Hinteren Rebstockes, aber auch Teile der Bahnhofstraße und auch evtl, andere außerhalb dieses Bereiches gelegene einzelne Gebäude. Die CDU-Fraktion plädiere dafür, diese Satzung im Rat erneut zur Diskussion zu stellen, zu erweitern und dafür zu sorgen, daß diese eingehalten werde.
Im übrigen sei man der Auffassung, daß die Rechte und die Freiheit des Bürgers nicht unnötig reglementiert und eingeschränkt werden dürfe und neue bürokratische Hemmschwellen eingesetzt werden dürften. Aus diesen Gründen stimme die CDU-Fraktion gegen den Vorschlag der unteren Denkmalpflegebehörde bei der Kreisverwaltung.
RM. Widner, (SPD) verwies darauf, daß auf Antrag der SPD- Fraktion im Haupt- und Finanzausschuß ein über die Vorstellungen der unteren Denkmalpflegebehörde hinausgehender Planentwurf erstellt worden sei. Die SPD-Fraktion halte es für wichtig, daß man einen möglichst großen Teil der Stadt als Denkmalzone ausweise, um Fehler der Vergangenheit (z.B. Abrisse von Gebäuden) zu vermeiden. Die SPD-Fraktion wolle keinen Blockierung der möglichen Fortentwicklung der Innenstadt. Würde man sich dem Vorschlag seiner Fraktion anschließen - so RM. Widner - wäre die Konsequenz, daß der Rat in den nächsten Jahren zusätzliche Bebauungspläne aufstellen müsse, also gestalterisch in den Stadtbereich eingreife. Es sei sehr wichtig, den Eindruck zu vermeiden, daß durch die Ausweisung der Denkmalzone nichts mehr im Gebiet der Stadt Montabaur unternommen werden könne. Dies sei gerade nicht der Fall.
Die Initiative laufe darauf hinaus, daß sich die.Stadt selbst schütze, indem mögliche Abrisse oder Veränderungen nur unter starken Einschränkungen zulässig seien.
b) Der Antrag von RM. Elsner (SPD) , die Straßenreinigungspflicht vor kirchlichen Feiertagen und kirchlichen Festen aus der Satzung herauszunehmen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Insbesondere plädiere die SPD-Fraktion dafür, den Hang zur Alleestraße in die Denkmalzone einzubeziehen. Gleiches gelte] für die Tiergartenstraße, in der es sehr viele schöne alte Häuser gebe, die um die Jahrhundertwende gebaut worden seien.
Auch die Gerichtstraße und das frühere Haus Kunoth (Konrad- Adenauer-Platz 5) sollten in die Denkmalzone einbezogen werden. Die SPD-Fraktion wolle einer Verödung der Innenstadt
entgegenwirken und verhindern, daß bei Baumaßnahmen

