Montabaur 17/1 / 82
rein wirtschaftliche Erwägungen dominierten. Die Weiterentwicklung der Stadt wolle man damit keineswegs verhindern.
RM. Widner konkretisierte den Planbereich, der von dem Alter- nativ-Vorschlag der SPD-Fraktion erfaßt werden soll, wie folgt:
IM NORDEN
Von Eschelbacher Straße, Alleestraße bis vor das Grundstück Weissenfels.
IM OSTEN
Am Böschungsfuß des Hanges Rebstock, verlaufend bis zum Ende der Bebauung Sauertalstraße, den Bereich Gebück (obere Hanglage), verlaufend bis zum Gebäude Finanzamt (einschließlich)
IM SÜDEN
Vom Finanzamt, Joseph—Kehrein-Straße, Kolpingstraße, hintere Biergasse, von dort bis oberhalb des Hauses Kunoth bis zum Steinweg, entlang des Steinweges, Freiherr-vom-Stein-Straße. Herzog Adolf-Straße IM WESTEN
Tiergartenstraße bis zur Eschelbacher Straße.
RM. Schweizer (FWG) schloß sich den Ausführungen von RM. Widner „voll inhaltlich an"und plädierte ebenfalls für die Ausweisung der von RM. Widner vorgeschlagenen „großen Lösung".
RM. Dr. Hütte (CDU) stellte für seine Fraktion dann den Antrag, die Satzung über die Erhaltung und Gestaltung im historischen Teil der Stadt Montabaur um das Gebiet des Hinteren Rebstockes, dem Bereich des Gebücks und dem Bereich des Hanges unterhalb des Hinteren Rebstockes sowie eine noch festzulegende Zahl von Gebäuden im übrigen Stadtbereich in den Geltungsbereich der-Satzung einzubeziehen. Dies sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen.
Die Abstimmung über die einzelnen Anträge brachte folgendes Ergebnis:
Der Antrag von RM. Widner (Ausweisung einer Denkmalzone in dem o.g. Gebiet: 13 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen) Nach der Gemeindeordnung war der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Die Abstimmung über den Vorschlag des Kreises, drei verschiedene Denkmalzonen auszuweisen, wurde einstimmig abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion (Fortschreibung über die Satzung der Gestaltung und die Erhaltung des historischen Teils der Stadt) wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen angenommen. Man kam überein,über diesen Fragenkomplex in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses zu diskutieren.
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „ALTER GALGEN" Einstimmig wurde vom Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" beschlossen, die folgendes zum Inhalt hat:
Der Stichweg Nr. 111 und die Wegeparzelle Nr. 82 werden als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen.
Die Nutzungsgrenze und die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes Nr. 87/1, Flur 45 werden in südlicher Richtung zur Wegeparzelle Nr. 84/1 verschoben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt vom Stadtrat den Auftrag, die Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG in der Form durchzuführen, daß der Entwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Auf diese Möglichkeit wird in Kürze an dieser Stelle durch eine öffentliche,Bekanntmachung hingewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, daß im Rahmen des Umlegungsverfahrens sich gezeigt hat, daß eire Erschließung des Grundstücksbereiches der Parzellen 113 und 109 ohne eine Stichstraße nicht möglich ist. Außerdem hat es sich ergeben, daß auch der Weg Nr. 82 erforderlich ist, um die daran angrenzenden Grundstücke ordnungsgemäß erschließen zu können.
Außerdem wurde zur Begründung angeführt, daß eine Teilfläche des im Eigentum der Stadt Montabaur befindlichen Grundstückes Nr. 87/1, Flur 45 unentgeltlich an die Schützengesellschaft St. Sebastianus zur Errichtung einer Schießsportanlage und eines
Schützenhauses übertragen werden soll. Mit der Übertragung verbunden ist jedoch die Auflage, das Bauvorhaben so zu gestalten, daß die erforderliche Grundstücksfläche auf das Mindestmaß eingeschränkt wird. Um dieser Auflage und den vorliegenden Bebauungsvorstellungen der Schützengesellschaft Rechnung zu tragen, mußte die Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen werden.
BEDENKEN UND ANREGUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN „ALTSTADT IV" (ECKE KOLPINGSTRASSE/HOSPITAL— STRASSE
Der Stadtrat beschloß mit 17 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen, die Bedenken einer Grundstückseigentümerin im Bereich der Ecke Kolpingstraße / Hospitalstraße, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a BBauG vorgetragen wurden, zurückzuweisen. Die Bedenken richteten sich gegen den im Bebauungsplan vorgesehenen Abriß des Hauses. Der Stadtrat kam mehrheitlich überein, daß dieser Abriß des Hauses im Interesse der ordnungsgemäßen Straßenführung für die innerstädtische Umgehungsstraße unumgänglich ist. Erklärt wurde in diesem Zusammenhang, daß die Stadt bestrebt ist, die eigentumsrechtlichen Probleme einvernehmlich zu regeln.
BEDENKEN UND ANREGUNGEN ZUR BEBAUUNGSPLAN- ÄNDERUNGJN DEN FICHTEN - AUF DER TRIFT"
Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 7 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung):
1. Die Einwendungen der Anlieger der Erschließungsstraße im Baugebiet „In den Fichten - Auf der Trift" wurden zurückgewiesen. Begründung: Nach dem Beschluß des Stadtrates vom 20.8.81 wurde die Verkehrsflächenbreite der Erschließungsstraße von 7,50 m auf 6,00 m (Fahrbahn breitt : 4,50 m und einseitiger Bürgersteig von 1,50 m Breite) begrenzt. Die Anlieger dieser Erschließungsstraße wenden sich gegen den Ausbau eines Bürgersteiges und tragen vor, daß die Straße lediglich • der Zufahrt zu den Anliegergrundstücken diene und ein Fußgängerverkehr nicht stattfinde. Es sei daher unbillig, den Anliegern die Ausbaukosten eines Bürgersteiges anzulasten. Der Stadtrat schloß sich mehrheitlich der Begürndung der Verwaltung an, daß die geplante Straße den Charakter einer Erschließungsstraße erfülle, so daß auf einen einseitiger. Bürgersteig auf der Seite der bebaubaren Grundstücke nicht verzichtet werden könne. Die Anlegung eines Bürgersteiges diene der Verkehrssicherheit der Fußgänger.
2. Zurückgewiesen wurde auch die Anregung der Kevag, die zum Inhalt hatte, daß die tatsächliche Trassenführung gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan und gegenüber dem Entwurf der Bebauungsplanänderung abweiche. Obwohl diese Trassenführung so verläuft, wie das die Kevag in ihren Anregungen und der von ihr vorgelegten Planskizze beschreibt, müssen bezüglich der Trassenführung die gleichen Festsetzungen übernommen werden, wie sie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits vorhanden sind. Würde die Verwaltung davon abweichen, und in der Bebauungsplanänderung die tatsächliche Trassenführung darstellen, so könnte sich möglicherweise ein Planungsschaden ergeben, da hierdurch ein Grundstück wegen des einzuhaltenden Schutzstreifens einer Bebauung entzogen würde.
MONTABAUR-HORRESSEN:
Faschingsfest für Partnerstation Ndanda Samstag, 16.1.1982,20.11 Uhr in der Mehrzweck ha Ile in Montabaur-Elgendorf. Der Ausschuß „Ndanda" und „Dritte Welt" lädt zu dieser karnevalistischen Veranstaltung recht herzlich ein. Das mittlerweile sehr beliebte Fest steht dieses Mal unter dem Motto ..1001 Nacht oder das Kamel im Serail". Eintrittspreis 3,33 DM. Der Erlös dient erneut dem Medikamentenkauf für das Krankenhaus Ndanda, Tansania.

