Montabaur 11/51/81
Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen werden und die Voraussetzungen des §
133 Abs. 1 BBauG vorliegen. Der Berechnung des Erschließungsbeitrages werden die sich nach Absatz 1 oder Absatz 2 ergebenden Berechnungsdaten jeweils nur zur Hälfte zugrundegelegt,wenn beide Erschließungsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen und
1. nach Inkrafttreten dieser Satzung hergestellt oder ausgebaut werden oder
2. für eine der Erschließungsanlagen bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung
a) Erschließungsbeiträge oder Ausbaubeiträge entrichtet worden sind oder
b) eine Erschließungsbeitragspflicht oder Ausbaubeitragspflicht entstanden ist und noch geltend gemacht werden kann.
Für Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinaderstoßende Erschließungsanlagen erschlossen werden, gilt Satz 1 und 2 entsprechend."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Nentershausen, 14. Dez. 1981 Ortsgemeinde Nentershausen Perne, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 8. Dez. 1981 des Westerwaldkreises Im Aufträge
Siegel Schmidt, Oberamtsrat HINWEIS
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhld.Pf. -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.
NOMBORN:
Holz in Selbstwerbung
Im Gemeindewald Nomborn kann noch Holz in Selbstwerbung erworben werden. Interessenten wollen sich bitte bis zum 5. Januar 1982 während der Dienststunden bei mir melden. Bendel, Ortsbürgermeister
was - COUZHH ^ wo
HEILBERSCHEID:
Jugendclub
Montag, 21.12.1981,20.00 Uhr Mitgliederversammlung. Interessierte Jugendliche, die Mitglied werden wollen, sind ebenfalls hierzu herzlich eingeladen.
NENTERSHAUSEN:
MGV „Eintracht" Nentershausen
TOMBOLAPREISE
Einige Preise bei der Tombola am 12. und 13. Dezember 1981 wurden nicht abgeholt. Wir bitten die Preise bis zum 21. Dez.81 bei Hans-Jürgen Greiser abzuholen.
Ständchen
Unser Mitglied Karl Friedrich Heibel wird am 28. Dez. 1981,
75 Jahre. Aus diesem Anlaß singen wir Herrn Heibel ein Ständchen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Kinderchor der „Eintracht"
Wer von den Kindern Freude am Singen hat und möchte gerne ab 1982 aktiv beim Kinderchor mitwirken?
Wer gerne mitsingen will (Mindestalter 8 Jahre), melde sich bitte bis spätestens 31.12.1981 an, bei:
Lothar Ortseifen, Tel. 511, Hans-Jürgen Greiser, Tel. 1431.
NIEDERERBACH:
Sportverein 1920
RICHTFESTFEIER
Freitag, 18.12.1981,19.00 Uhr im Sportheim. Alle, die uns bei der Fertigstellung unseres Anbaues am Sportplatzgebäude mit Rat und Tat unterstützt haben, sind zu dieser Richtfestfeier herzlich eingeladen.
Schlappekickers
Wer an dem Ausflug Pfingsten 1982 teilnehmen möchte, wird gebeten, sich bis zum 27.12.1981 in der Liste im Schützenhof einzutragen.
NIEDERERBACH:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 11. Dez. 1981
Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980 beschlossen
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß des Ortsgemeinderates die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur aufgestellte Jahresrechnung überprüft hatte, beschloß der Rat nunmehr die Jahresrechnung 1980 und erteilte zugleich dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur die Entlastung für das Haushaltsjahr 1980.
Entscheidung über Haushaltsüberschreitung zurückgestellt
Dem Ortsgemeinderat wurde eine Beschlußvorlage zur Entschei- dunt über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 vorgelegt. Eine Entscheidung hierüber wurde vom Rat zurückgestellt. Zunächst sollen klärende Gespräche geführt werden, aus denen sich die Begründetheit der Mehrausgabe ergibt.
N0MB0RN:
Weihnachtsbäume
Da auch in diesem Jahr im Gemeindewald Nomborn keine Weihnachtsbäume geschlagen werden können, bitte ich die Einwohner unserer Gemeinde,sich anderweitig um einen Weihnachtsbaum zu bemühen.
Schützenverein
2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.1981, traditioneller Jahresabschluß- j ball. An diesem Abend erfolgt auch die Siegerehrung des 3. !
Dorfpokalschießens. Ferner ist eine große Tombola mit wertvol- { len Preisen aufgebaut. Es ergeht jetzt schon herzliche Einladung. I
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Einberufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat
Frau Irmgard Bison hat die Niederlegung ihres Ratsmandates erklärt. Gern. § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1973 (GVBI. S. 470), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahl Vorschlages der
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