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Montabaur 12/51/81

Wählergruppe Hubert Hübinger Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang

Herr Karl-Heinz Müller noch nicht genehmigt waren, wurde hierzu die Genehmigung

Hauptstraße 47 a 5431 Niederelbert erteilt,

in den Ortsgemeinderat berufen worden. OBERELBERT:

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Bürgerversammlung in der Ortsgemeinde Oberelbert

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von

Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO öffentlich Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Bürgerver-

bekanntgemacht. Sammlung findet in der Ortsgemeinde Oberelbert am

5431 Niederelbert, 15. Dez. 1981 Freitag, 8. Januar 1982,19.30 Uhr

Hübinger, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter j n d er Gaststätte Pilgenröther statt.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.11.1981 Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet

Nachdem der vorgelegte Plan von Forstamtmann Sanner im De­tail erläutert wurde genehmigte der Rat den Hauungs- und Kultur­plan für das Forstwirtschaftsjahr 1982. Dieser Plan enthält folgen­de Festsetzungen:

Gesamteinnahmen 120.070 DM

Gesamtausgaben 117.500 DM

Der Holzeinschlag von insgesamt 1.175 fm teilt sich wie folgt auf:

590 fm Buche, 545 fm Fichte,

40 fm Kiefer.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand zeichnet sich für das Forstwirtschaftsjahr 1982 ein Überschuß von 2.750 DM ab.

Der Rat spricht sich nach wie vor für die Ausweisung eines StauseesIn der Elbert" aus.

Der Rat bekräftigt seine Auffassung, daß an dem Aufstau eines Weihers im Stelzenbach festgehalten werden soll.

Gleichzeitig beauftragte der Rat den an dieser Sitzung teilnehmen­den I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, bei der Bezirksregierung zu erkunden, ob das Land zum Erwerb der notwendigen Flächen bereit ist.

Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll eine Alter­native zu diesem Projekt nicht ins Gespräch gebracht werden.

Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Ortsdurchfahrt festgesetzt.

Der Ortsgemeinderat setzte den Anteil der Ortsgemeinde Nieder­elbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürger­steige entlang der Landesstraße 312 (Horresser Straße) auf 60% fest.

Gleichzeitig wurde die Beendigung der Ausbauarbeiten festge­stellt.

Planaufstellungsbeschluß für den BebauungsplanOrtskern" durch Beauftragten erfolgt

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wurde ermittelt, daß lediglich 4 Ratsmitglieder von dieser Entscheidung nicht betrof­fen wurden, d.h. bei diesen lag kein Sonderinteresse vor. Es mußte daher die Beschlußunfähigkeit des Rates festgestellt wer­den. Aus diesem Grunde wurde der I. Beig. der Verbandsgemein­de, Herr Reusch, zum Beauftragten bestellt.

In seiner Funktion als Beauftragter beschloß daraufhin Herr Reusch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Ortskern". Der Planbereich umfaßt im wesentlichen den Bereich der bebauten Ortslage mit Ausnahme der Bebauungsplangebiete Hostigfeldchen",Schla" undAuf der Schla" undIm Him­berg".

Haushaltsrechnung 1979 und Entlastungserteilung für das Haus­haltsjahr 1979 beschlossen

Der Beschlußfassung über die Entlastungserteilung für das Haus­haltsjahr 1979 ging eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschus­ses des Ortsgemeinderates Niederelbert voraus. In dieser Sitzung wurden vom Rechnungsprüfungsausschuß einige Beanstandun­gen vorgetragen. Nachdem diese inzwischen ausgeräumt wurden beschloß der Rat nunmehr die von der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Jahr 1979 Entlastung erteilt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Einwohner und Bürger sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Oberelbert/Montabaur, 21. Dez. 1981 Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde

Weyand, Ortsbürgermeister Montabaur

Mangels, Bürgermeister

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs-und Bestattungswesen vom 14. Dez. 1981 Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat am 10.11.1981 auf­grund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1). zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengeset­zes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 8. Dez. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Erhe­bung von Gebühren für das Eastattungswesen vom 17. Mai 1975, geändert durch Satzung vom 3. Juli 1976, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum 10.

Lebensjahr

c) für Kinder bis zum 5. Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgeburten

2. § 3 Abs. 10 erhält folgende Fassung:

(10) Muß die Ortsgemeinde für Bestattungen Lohnkosten zah­len, die höher sind als die in Abs. 1 festgesetzten Bestattungs­gebühren,werden anstelle der Bestattungsgebühren nach Abs. 1 und Abs. 6 die tatsächlichen Kosten als Bestattungsgebühren erhoben. Sonstige Bestattungsgebühren bleiben unverändert.

Die nochmalige Erhöhung der Bestattungsgebühren nach § 8 Abs. 2 für Auswärtige entfällt.

§ 2

Die Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 3. Juli 1976 wird aufgehoben

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Welschneudorf, 14. Dez. 1981

Ortsgemeinde Welschneudorf Stahlhofen, Ortsbürgermeister

300,- DM 240,- DM 120,- DM