Montabaur 10/51 / 81
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde eine Schneekette (für Pkw) als Fundsache abgegeben. Der Verlierer kann dieselbe bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.
Metternich, Ortsbürgermeister
GORGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am DIENSTAG, 22. Dez. 1981,um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Benutzungsplanes sowie über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der Löwensteinhalle.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Inhaltsund Gebäudeversicherungen für die Löwensteinhalle Görgeshausen.
3. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 14.12.198-1 Herz, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 8.12.981 Forst-und Betriebsergebnis im Forstwirtschaftsjahr 1980 bekanntgegeben
Der Rat wurde von den Maßnahmen im Forstwirtschaftsjahr 1980 und dem erwirtschafteten Betrag in Kenntnis gesetzt. Hierbei konnte auf die Einnahmenüberschüsse von insgesamt 23.560,73 DM hingewiesen werden.
Ausbau von Straßen im Jahre 1982 festgelegt
Dem Willen des Rates entsprechend, sollen die Westerwaldstraße und die Parkstraße im Jahre 1982 ausgebaut werden. Von dem Ausbau der Bürgersteige soll jedoch zunächst noch Abstand genommen werden. Eine Entscheidung über den Ausbau der Feldstraße im Jahr 1982 behält der Rat sich noch vor.
Fundsachen
Gefunden wurde ein Geldbeutel mit Inhalt sowie Schwämme und Tücher. Die Fundgegenstände können bei der Ortsgemeindeverwaltung abgeholt werden.
Basar der Frauengemeinschaft
Der von der Frauengemeinschaft veranstaltete Basar erbrachte einen Erlös von 3.000 DM. Das Geld wird für die Anschaffung von Porzellan für die Löwensteinhalle verwendet.
Freiwillige Feuerwehr
Samstag, 19.12.1981,20.00 Uhr Gasthaus Henrich, Generalversammlung. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Neuwahlen.
HEILBERSCHEID:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid am 11.12.1981
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 genehmigt Insgesamt 3 Beschlußvorlagen ' wurden dem Rat zur Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 vorgelegt. Im einzelnen wurden folgende Entscheidungen getroffen:
1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 10.000 DM bei der Haushaltsstelle 855.415 (Waldwegebau)
Diese Haushaltsüberschreitung steht im Zusammenhang mit den Aufarbeitungsmaßnahmen der Schnee- und Eisbruchschäden aus dem Jahre 1979/1980. Neben dem Einsatz von Unternehmen wurde auch der verstärkte Einsatz von Forstarbeitern erforderlich. Hierdurch kam es zu erhöhten Lohnkosten, für die im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel vorhanden waren.
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 900.8320 und 900.8321 (insgesamt 10.014 DM). Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich zum einen um die
tatsächlich zu entrichtende Kreisumlage sowie um die tatsachl. Verbandsgemeindeumlagebelastung. Wegen der frühzeitigen Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1981 konnten die Umlagen nur aufgrund vorläufiger Berechnungen ermittelt werden. Da nunmehr die Bescheide über die endgültige Umlage vorliegen, mußte festgestellt werden, daß die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht ausreichen. Die tatsächlich von der Ortsgemeinde aufzubringenden Umlagen betragen für die Kreisumlage 63.697 DM und für die Verbandsgemeindeumlage 71.047 DM.
3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 636.932 von 6.000 DM.
Diese Mehrausgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Lindenstraße. Im Rahmen dieser Maßnahme war der Ankauf verschiedener Straßenparzellen erforderlich. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel reichten hierfür nicht aus.
Zu den vorgenannten Haushaltsüberschreitungen wurde gleichzeitig vom Rat die Deckung beschlossen. ZU 1.) und 2.) erfolgt die Deckung durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 855.5101 (Einsparung im Waldwegebau).
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben zu Ziff. 3) erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 631.950 (Baugebiet „Im Baumfeld").
Schneeräumungsvertrag abgeschlossen
Um den Winterdienst im Bereich der Ortsgemeinde sicherzustellen, beschloß der Ortsgemeinderat den Abschluß eines Schneeräum u ngsvertrages.
Forstbetriebsergebnis des Haushaltsjahres 1980 bekanntgegeben Vom Betriebsergebnis für das Forstwirtschaftsjahr 1980 wurde der Rat in Kenntnis gesetzt. Als erfreuliche Tatsache konnte hierbei darauf verwiesen werden, daß im Bereich „Forst" ein Überschuß von 3.447,04 DM erwirtschaftet wurde.
Parken von Fahrzeugen auf Ortsstraßen Durch das Parken von Fahrzeugen auf den Ortsstraßen während der Wintermonate wird die Schneeräumung stark behindert. Außerdem besteht auch die Gefahr, daß die abgestellten Autos beschädigt werden.
Aus den vorgenannten Gründen wird gebeten, diese nicht mehr auf den Ortsstraßen zu parken.
Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 14. Dez. 1981
Der Ortsgemeinderat Nentershausen hat am 17. Nov. 1981 aufgrund des § 132 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257, ber.BGBI. I S. 3617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie §§ 1 Abs. 4, 2 und 8 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz - KAG-) in der Fassung vom 2.9.1977 (GVBI. S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 8. Dez. 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 19. Okt. 1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Grundstücke, an zwei aufeinanderstoßenden Erschließungsanlagen (Ekcgrundstücke) sind für beide

