Montabaur 12/50/81
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 30. Nov. 1981
Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes beschloß der Rat die Widmung folgender Verkehrsflächen. Bezeichnung: verlaufend von bis
Ringstraße Alte Straße bis Hohe Straße
Parkstraße (einschl.Wegeparzelle Ringstraße bis Ringstraße 399 - fertiggestellter Teil)
Zur Neuwiese Kreisstraße • Ringstraße
Wegeparz • 425, 411,416
Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 10. Nov. 1981 festgesetzt. Ferner wurde beschlossen, daß die vorgenannten Straßenzüge ein Erschließungsgebiet bilden.
Zur Hohen Straße und Alten Straße sowie zum Wohnweg Nr.382 wurde beschlossen, diese gesondert abzurechnen.
Möglichkeiten zur Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage sollen überprüft werden.
Dem Rat wurde zur Kenntnis gegeben, daß die Kevag beabsichtigt, die derzeitigen elektro-mechanischen Schaltuhren gegen störungsunempfindlichere elektronische Tonfrequenzrundsteuerempfänger auszutauschen. Hierzu wurde angemerkt, daß durch diesen Austausch auch geänderte Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage eingerichtet werden könnten.
Zur Diskussion wurde die sogenannte „Halbnachtschaltung" gestellt. Bei dieser Schaltung würden sämtliche Straßenleuchten von 24.00 - 4.30 Uhr ausgeschaltet. Diese Maßnahme, die letztendlich unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung zu sehen ist, wurde vom Rat grundsätzlich befürwortet, allerdings hält der Rat es für angebracht, die Kreuzungspunkte im Gemeindebereich für eine „Ganznachtschaltung" vorzusehen, d.h. in diesem Bereich soll die Straßenbeleuchtungsanlage die ganze Nacht hindurch angeschaltet bleiben. Bevor jedoch diese Schaltzeiten konkret erörtert werden, soll abgeklärt werden, inwieweit hierfür die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Birkenweg"beschlossen
Der Rat beschloß,
1. die Verkehrsflächenbreite des Erschließungsweges „Birkenweg" von 7 m auf 5,50 m zu reduzieren und
2. die Trassenführung des Birkenweges so zu verlegen,daß an der südlichen Anbindung des Birkenweges an die Lindenstraße die Grenze von Flurstück 21/9 und der Anbindung des Birkenweges an-die Bergstr. die Grenze des Flurstückes 124 bestehen bleibt mit Ausnahme der notwendigen Ausrundungen.
3. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, die entsprechenden Änderungen zu vollziehen.
Weitere Beschlüsse zur Fortführung des Verfahrens „Änderung des Bebauungsplanes „Langengarten" beschlossen Zur Änderung des Bebauungsplanes „Langengarten" wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Der Bereich der Korngasse entlang des Grundstückes 15/34 welcher noch nicht befestigt ist,soll in einer Breite von 5,80 m ausgebaut werden. Die Restflächen im ursprünglich geplanten Bürgersteigbereich sollen den Nachbargrundstücken 1534 und 1790 zugemessen werden. Im Bereich der Flurstücke 15/34,15/33 und 15/32 in Flur 15 soll die bebaubare Fläche bis auf 3,00 m an die westliche Grundstücksgrenze erweitert werden.
2. Die Offenlage der Bebauungsplanänderung „ J_angengarten" gern. § 2 a Abs. 6 BBauG wurde beschlossen.
3. Auf eine Bürgerbeteiligung gern. § 2 Abs. 1 bis 4 BBauG soll verzichtet werden, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf die Nachbargebiete und das Baugebiet auswirken.
4. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Ausführung der Planänderung beauftragt.
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 15. Dez. 1981, um 19.30 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift üb^r die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.10.81 - öffentlicher Teil-
2. Beratung und Beschlußfassung über die Installation eines Stromanschlusses am Brunnenplatz beim alten Feuerwehrgerätehaus
3. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.10.1981 - nichtöffentlicher Teil-
2. Beratung und Beschlußfassung über die Jagdpacht
3. Verschiedenes Girod, 7. Dez 1981 Leber, Ortsbürgermeister
Altentag in Girod-Kleinholbach
Am Sonntag, dem 20.12.1981, 14.30 Uhr findet der diesjährig Altentag in der Gastwirtschaft Meurer-Schönberger im Ortsteil Kleinholbach statt. Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr.
Leber, Ortsbürgermeister
Weihnachtsbäume
Am Samstag, dem 19. Dez. 1981, nachmittags 15.00 Uhr werden im Ortsteil Kleinholbach gegenüber der Gastw.Krekel die Weihnachtsbäume verkauft. Um 15.30 Uhr erfolgt der Verkauf für Girod auf dem Kirmesplatz.
Leber, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Im Strichen" (GE) der Ortsgemeinde Görgeshausen
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 12.11.1981 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4.Landesverord- nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181 ),die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur, (Bauamt), während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verl gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichn ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fi ligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die

