Einzelbild herunterladen

Montabaur 12/50/81

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 30. Nov. 1981

Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes beschloß der Rat die Widmung folgender Verkehrsflächen. Bezeichnung: verlaufend von bis

Ringstraße Alte Straße bis Hohe Straße

Parkstraße (einschl.Wegeparzelle Ringstraße bis Ringstraße 399 - fertiggestellter Teil)

Zur Neuwiese Kreisstraße Ringstraße

Wegeparz 425, 411,416

Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 10. Nov. 1981 festge­setzt. Ferner wurde beschlossen, daß die vorgenannten Straßen­züge ein Erschließungsgebiet bilden.

Zur Hohen Straße und Alten Straße sowie zum Wohnweg Nr.382 wurde beschlossen, diese gesondert abzurechnen.

Möglichkeiten zur Änderung der Schaltzeiten für die Straßen­beleuchtungsanlage sollen überprüft werden.

Dem Rat wurde zur Kenntnis gegeben, daß die Kevag beabsich­tigt, die derzeitigen elektro-mechanischen Schaltuhren gegen störungsunempfindlichere elektronische Tonfrequenzrundsteuer­empfänger auszutauschen. Hierzu wurde angemerkt, daß durch diesen Austausch auch geänderte Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage eingerichtet werden könnten.

Zur Diskussion wurde die sogenannteHalbnachtschaltung" gestellt. Bei dieser Schaltung würden sämtliche Straßenleuchten von 24.00 - 4.30 Uhr ausgeschaltet. Diese Maßnahme, die letzt­endlich unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung zu sehen ist, wurde vom Rat grundsätzlich befürwortet, allerdings hält der Rat es für angebracht, die Kreuzungspunkte im Gemeindebereich für eineGanznachtschaltung" vorzusehen, d.h. in diesem Be­reich soll die Straßenbeleuchtungsanlage die ganze Nacht hin­durch angeschaltet bleiben. Bevor jedoch diese Schaltzeiten kon­kret erörtert werden, soll abgeklärt werden, inwieweit hierfür die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Änderung des BebauungsplanentwurfesBirkenweg"beschlossen

Der Rat beschloß,

1. die Verkehrsflächenbreite des ErschließungswegesBirken­weg" von 7 m auf 5,50 m zu reduzieren und

2. die Trassenführung des Birkenweges so zu verlegen,daß an der südlichen Anbindung des Birkenweges an die Linden­straße die Grenze von Flurstück 21/9 und der Anbindung des Birkenweges an-die Bergstr. die Grenze des Flurstückes 124 bestehen bleibt mit Ausnahme der notwendigen Ausrundungen.

3. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, die entsprechenden Änderungen zu vollziehen.

Weitere Beschlüsse zur Fortführung des VerfahrensÄnderung des BebauungsplanesLangengarten" beschlossen Zur Änderung des BebauungsplanesLangengarten" wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Der Bereich der Korngasse entlang des Grundstückes 15/34 welcher noch nicht befestigt ist,soll in einer Breite von 5,80 m ausgebaut werden. Die Restflächen im ursprüng­lich geplanten Bürgersteigbereich sollen den Nachbar­grundstücken 1534 und 1790 zugemessen werden. Im Be­reich der Flurstücke 15/34,15/33 und 15/32 in Flur 15 soll die bebaubare Fläche bis auf 3,00 m an die westliche Grundstücksgrenze erweitert werden.

2. Die Offenlage der Bebauungsplanänderung J_angengarten" gern. § 2 a Abs. 6 BBauG wurde beschlossen.

3. Auf eine Bürgerbeteiligung gern. § 2 Abs. 1 bis 4 BBauG soll verzichtet werden, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf die Nachbargebiete und das Baugebiet auswirken.

4. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Ausführung der Planänderung beauftragt.

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 15. Dez. 1981, um 19.30 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift üb^r die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 27.10.81 - öffentlicher Teil-

2. Beratung und Beschlußfassung über die Installation eines Stromanschlusses am Brunnenplatz beim alten Feuerwehr­gerätehaus

3. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1981

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 27.10.1981 - nichtöffentlicher Teil-

2. Beratung und Beschlußfassung über die Jagdpacht

3. Verschiedenes Girod, 7. Dez 1981 Leber, Ortsbürgermeister

Altentag in Girod-Kleinholbach

Am Sonntag, dem 20.12.1981, 14.30 Uhr findet der diesjährig Altentag in der Gastwirtschaft Meurer-Schönberger im Ortsteil Kleinholbach statt. Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mit­bürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr.

Leber, Ortsbürgermeister

Weihnachtsbäume

Am Samstag, dem 19. Dez. 1981, nachmittags 15.00 Uhr werden im Ortsteil Kleinholbach gegenüber der Gastw.Krekel die Weihnachtsbäume verkauft. Um 15.30 Uhr erfolgt der Verkauf für Girod auf dem Kirmesplatz.

Leber, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIm Strichen" (GE) der Ortsgemeinde Görgeshausen

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 12.11.1981 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hier­mit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Ge­setz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4.Landesverord- nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geän­dert durch Landesverordnung zur Durchführung des Bundes­baugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181 ),die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Be­bauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur, (Bauamt), während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verl gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichn ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fi ligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die