Montabaur .11 / 50 / 81
die zwischen dem 1.7.1975 und dem 30.6.1976 geboren sind.
Es können angemeldet werden die Kinder, die zwischen dem 1.7.1976 und dem 31.12.1976 geboren sind. Geburtsurkunde bzw. Familienstammbudisind vorzulegen.
MGV „Frohsinn" Hübingen
Samstag, 12.12.1981,20.00 Uhr wichtige Besprechung in der Buchfinkenlandhalle.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DIENSTAG, 15. Dez. 1981 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 3.11.1981
2. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
3. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Sportplatzes
4. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage Hübingen im Neubaugebiet
„Ober dem Dorf"
5. Beratung und Beschlußfassung über den Dachbodenausbau im Gemeindehaus
6. Beratung und Beschlußfassung über Fensterreparaturen im gemeindeeigenen Haus, Schulstr. 20
7. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Personalangelegenheit
2. Bauvoranfrage
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
5431 Hübingen, 7.12.1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister
Ausgabe von Weihnachtsbäumen
Am Samstag, dem 19.12.1981, werden um 11.15 Uhr am Gemeindehaus die Weihnachtsbäume ausgegeben.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Hobbymannschaft
Freitag, 11.12.198J, Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Zimmermann. Beginn 20.00 Uhr. Im Anschluß an die Versammlung findet ein gemütliches Beisammensein statt.
EISBACHGEMEINDEN
NENTERSHAUSEN:
Hauptschule Nentershausen
ELTERNSPRECHTAG
Am Samstag, dem 12.12.1981, findet der Elternsprechtag unserer Schule statt.
Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr in ihren Klassen- oder Fachräumen zu sprechen.
Um den Eltern unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir, rechtzeitig mit den Lehrpersonen feste Termine für die Besprechung zu vereinbaren.
Schreder, Schulleiter
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Neubaugebietes „Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen" in Großholbach Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Großholbach vom 30.11.1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland
Terminberichtigung und Veranstaltungskalender Fastnacht 82 Die in der letzten Ausgabe genannten Termine für 1982 wurden irrtümlich um eine Woche verspätet angegeben. Das genaue Datum bitten wir dem nachfolgenden Gesamtveranstaltungskalender der Vereine Fastnacht 82 zu entnehmen:
9. Januar 82 Freiw. Feuerwehr Hübingen, Buchfinkenlandhalle
23.Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 1.Kappensitzung in Hübingen
29. Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 2. Kappensitzung
in Hübingen
30. Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 3. Kappensitzung
in Hübingen
6. Februar 82 MGV und SV Horbach, Gastwirtschaft „Grüner Baum",Horbach
13. Februar 82 MGV Hübingen, Buchfinkenlandhalle
21. Februar 82 MGV und SV Horbach, Sporthalle, Buchfin
kenzentrum,
22. Februar 82 MGV Gackenbach, Gastwirtschaft Schneider,
Gackenbach
Möhnenball in Hübingen in der Buchfinkenlandhalle am 18.2.1982.
HORBACH:
Frauengymnastikgruppe
Mittwoch, 16.12.1981,20.00 Uhr traditionelles Weihnachtsessen in der Gaststätte „Zum grünen Baum".
Bezeichnung
verlaufend von bis
Ringstraße Alte Straße -Hohe Straße
Parkstraße (einschl.Wegepar- Ringstraße - Ringstraße zellen 399 u.403 fertiggestellter Teil)
Zur Neuwiese Kreisstraße - Ringstraße
Wegeparzellen 425,411,416
Die genannten Straßen bilden ein Erschließungsgebiet gern. § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 10.11.1981.
Die Hohe Straße und die Alte Straße sowie der Wohnweg Nr. 382 werden gesondert abgerechnet.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Ortsgemeinde Großholbach
Großholbach, den 1.12.1981 (S.) Metternich, Ortsbürgermeister
Weihnachtsbäume
In diesem Jahr ist es nicht möglich, Weihnachtsbäume aus dem Gemeindewald zu schlagen. Für unsere Bürger besteht trotzdem die Möglichkeit, einen Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben. Am Samstag, dem 19.12.1981, 14.00 Uhr verkauft eine Firma gegenüber der Gaststätte „Fischbach" Weihnachtsbäume verschiedener Größen. Metternich, Ortsbürgermeister

