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Montabaur .11 / 50 / 81

die zwischen dem 1.7.1975 und dem 30.6.1976 geboren sind.

Es können angemeldet werden die Kinder, die zwischen dem 1.7.1976 und dem 31.12.1976 geboren sind. Geburtsurkunde bzw. Familienstammbudisind vorzulegen.

MGVFrohsinn" Hübingen

Samstag, 12.12.1981,20.00 Uhr wichtige Besprechung in der Buchfinkenlandhalle.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DIENSTAG, 15. Dez. 1981 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 3.11.1981

2. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

3. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Sport­platzes

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage Hübingen im Neubaugebiet

Ober dem Dorf"

5. Beratung und Beschlußfassung über den Dachbodenausbau im Gemeindehaus

6. Beratung und Beschlußfassung über Fensterreparaturen im gemeindeeigenen Haus, Schulstr. 20

7. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Personalangelegenheit

2. Bauvoranfrage

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

5431 Hübingen, 7.12.1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister

Ausgabe von Weihnachtsbäumen

Am Samstag, dem 19.12.1981, werden um 11.15 Uhr am Gemein­dehaus die Weihnachtsbäume ausgegeben.

Hoffmann, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN:

Hobbymannschaft

Freitag, 11.12.198J, Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Zimmermann. Beginn 20.00 Uhr. Im Anschluß an die Ver­sammlung findet ein gemütliches Beisammensein statt.

EISBACHGEMEINDEN

NENTERSHAUSEN:

Hauptschule Nentershausen

ELTERNSPRECHTAG

Am Samstag, dem 12.12.1981, findet der Elternsprechtag unserer Schule statt.

Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr in ihren Klassen- oder Fachräumen zu sprechen.

Um den Eltern unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir, rechtzeitig mit den Lehrpersonen feste Termine für die Besprechung zu vereinbaren.

Schreder, Schulleiter

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Neubaugebietes Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen" in Großholbach Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates von Großholbach vom 30.11.1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Terminberichtigung und Veranstaltungskalender Fastnacht 82 Die in der letzten Ausgabe genannten Termine für 1982 wurden irrtümlich um eine Woche verspätet angegeben. Das genaue Da­tum bitten wir dem nachfolgenden Gesamtveranstaltungskalen­der der Vereine Fastnacht 82 zu entnehmen:

9. Januar 82 Freiw. Feuerwehr Hübingen, Buchfinkenland­halle

23.Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 1.Kappensitzung in Hübingen

29. Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 2. Kappensitzung

in Hübingen

30. Januar 82 Kultur- und Verkehrsverein 3. Kappensitzung

in Hübingen

6. Februar 82 MGV und SV Horbach, Gastwirtschaft Grüner Baum",Horbach

13. Februar 82 MGV Hübingen, Buchfinkenlandhalle

21. Februar 82 MGV und SV Horbach, Sporthalle, Buchfin­

kenzentrum,

22. Februar 82 MGV Gackenbach, Gastwirtschaft Schneider,

Gackenbach

Möhnenball in Hübingen in der Buchfinkenlandhalle am 18.2.1982.

HORBACH:

Frauengymnastikgruppe

Mittwoch, 16.12.1981,20.00 Uhr traditionelles Weihnachtsessen in der GaststätteZum grünen Baum".

Bezeichnung

verlaufend von bis

Ringstraße Alte Straße -Hohe Straße

Parkstraße (einschl.Wegepar- Ringstraße - Ringstraße zellen 399 u.403 fertiggestellter Teil)

Zur Neuwiese Kreisstraße - Ringstraße

Wegeparzellen 425,411,416

Die genannten Straßen bilden ein Erschließungsgebiet gern. § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 10.11.1981.

Die Hohe Straße und die Alte Straße sowie der Wohnweg Nr. 382 werden gesondert abgerechnet.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Ortsgemeinde Großholbach

Großholbach, den 1.12.1981 (S.) Metternich, Ortsbürgermeister

Weihnachtsbäume

In diesem Jahr ist es nicht möglich, Weihnachtsbäume aus dem Gemeindewald zu schlagen. Für unsere Bürger besteht trotzdem die Möglichkeit, einen Weihnachtsbaum käuflich zu erwerben. Am Samstag, dem 19.12.1981, 14.00 Uhr verkauft eine Firma gegenüber der GaststätteFischbach" Weihnachtsbäume ver­schiedener Größen. Metternich, Ortsbürgermeister