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Montabaur 11/44/81 Samstag, 31.10.1981

Die Alte Herren-Mannschaft spielt in Kölbingen.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DIENSTAG, dem 3. Nov. 1981^171 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 25.8.1981

2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1981.

3. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan zum Kulturplan 1981 über die Bepflanzung der Lichtleitungstrasse mit Weihnachtsbäumen und die Beseitigung von Wegeschäden

4. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung

1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980

5. Beratung über den Sportplatzausbau

6. Beratung und Beschlußfassung über Maßnahmen zur Erfas­sung des Regenwassers in der Schulstraße

7. Beratung über den Fernsehempfang (Südwest 3) in der Orts­gemeinde Hübingen

8. Beratung über die Einweihung des Jugendraumes

9. Beratung über die Postversorgung in der Ortsgemeinde Hübingen

10. Beratung über dieFachwerk-Aktion"

11. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag

2. Verschiedenes

5431 Hübingen, 26.10.1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister

Fernsehempfang in der Ortsgemeinde Hübingen Vermehrte Beschwerden in der Vergangenheit aus der Bevölke­rung der Ortsgemeinde Hübingen über den schlechten Fernseh­empfang des 1. Programmes haben die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeindeverwaltung veranlaßt, bei der Rundfunkanstalt nach Verbesserung der Versorgungsmöglichkeit nachzufragen. Hierzu hat jetzt der Südwestfunk in einem Schreiben an die Ortsgemeinde Hübingen und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur folgendes mitgeteilt:

Gern, einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und den Landesrundfunkanstalten werden Angaben zum Ver­sorgungsgrad im 1 .Fernsehprogramm nur von den Rundfunkan­stalten gemacht. Die in einem früheren Schreiben genannten Versorgungsmöglichkeiten des 1. Programms in der Ortsgemein­de Hübingen entsprechen deshalb dem offiziellen Stand. Der i Südwestfunk verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß die Funkstörungsmeßstellen der Deutschen Bundespost im Zuge ihrer Störungserfassung die Empfangsverhältnisse auch im 1. Programm ermitteln.

Das für den Bereich Hübingen zuständige Fernmeldeamt Gießen hat dem Südwestfunk auf Anfrage inzwischen eine aufgeschlüssel­te Versorgungszahl für das 1. Programm genannt, die den Anga­ben des Südwestfunks im Rahmen der technisch vertretbaren Meßgenauigkeit bestätigt. Danach kann die überwiegende Anzahl der Teilnehmer in Hübingen das 1. Programm mit geeignetem Antennenaufwand empfangen.

Um den örtlichen Fachhandel in seinen Bemühungen für eine Empfangsverbesserung zu unterstützen, gibt der Südwestfunk nachfolgend eine Aufstellung der Empfangsmöglichkeiten des 1. Programms nach Wohnbereichen geordnet, bekannt:

Neustr./Hauptstr.

Neustr.

Trafostation Kapelle (Kreuzung) Kapellenstr./ Windenerstr. Windenerstr./Platz

Kanal 6, Kanal 10 Kanal 6

Kanal 6, Kanal 47 Kanal 6

Kanal 6

34 Häuser nicht versorgt

Schulstr. 25 Schulstr. 13 Hauptstr. 26 Feriendorf

Kanal 47 Kanal 6

Kanal 6, Kanal 10 Kanal 6, Kanal 10, Kanal 47

Wir hoffen, daß diese detaillierten Angaben dazu beitragen, die Empfangsmöglichkeiten zu verbessern. Sollte der örtliche Fachhändler trotzdem Schwierigkeiten bei der Antennen montage haben, so könnte ein Meßwagen des Südwestfunks auf Wunsch vor Ort beratend mitwirken.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Girod hat am 5. Oktober 1981 für den gesamten UmlegungsplanOberder Kirch" , Ge­markung Girod, die Unanfechtbarkeit beschlossen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 15. Okt. 1981.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.10.1981 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechts­zustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 6.11.1981 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsauschusses, Katasteramt, Montabaur, Schloßweg 6, anzuzeigen, damit in einem noch fest zulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschafts­katasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs­pflichtige bis einschließlich 6.11.1981 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur. Nr. 108 Volksbank Montabaur den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Montabaur, den 21. Okt. 1981 Gemeindeverwaltung Girod Siegel Umlegungsausschuß Simon, Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschusses

GROSSHOLBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach am 19.10.1981

Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet Nachdem der Hauungs- und Kulturplan 1982 bereits in einer vorangegangenen Sitzung des Rates vorberaten wurde, beschloß der Ortsgemeinderat nunmehr den Erlaß desselben.

Der Hauungs- und Kulturplan enthält folgende Festsetzungen: Gesamteinnahmen 54.200,-- DM

Gesamtausgaben 58.190,--DM

Holzeinschlag insgesamt 569 fm.

Der Holzeinschlag teilt sich wie folgt auf:

89 fm Buche 130 fm Fichte 350 fm Kiefer