Montabaur 11/44/81 Samstag, 31.10.1981
Die Alte Herren-Mannschaft spielt in Kölbingen.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DIENSTAG, dem 3. Nov. 1981^171 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 25.8.1981
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981.
3. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan zum Kulturplan 1981 über die Bepflanzung der Lichtleitungstrasse mit Weihnachtsbäumen und die Beseitigung von Wegeschäden
4. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung
1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980
5. Beratung über den Sportplatzausbau
6. Beratung und Beschlußfassung über Maßnahmen zur Erfassung des Regenwassers in der Schulstraße
7. Beratung über den Fernsehempfang (Südwest 3) in der Ortsgemeinde Hübingen
8. Beratung über die Einweihung des Jugendraumes
9. Beratung über die Postversorgung in der Ortsgemeinde Hübingen
10. Beratung über die „Fachwerk-Aktion"
11. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag
2. Verschiedenes
5431 Hübingen, 26.10.1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister
Fernsehempfang in der Ortsgemeinde Hübingen Vermehrte Beschwerden in der Vergangenheit aus der Bevölkerung der Ortsgemeinde Hübingen über den schlechten Fernsehempfang des 1. Programmes haben die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeindeverwaltung veranlaßt, bei der Rundfunkanstalt nach Verbesserung der Versorgungsmöglichkeit nachzufragen. Hierzu hat jetzt der Südwestfunk in einem Schreiben an die Ortsgemeinde Hübingen und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur folgendes mitgeteilt:
Gern, einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundespost und den Landesrundfunkanstalten werden Angaben zum Versorgungsgrad im 1 .Fernsehprogramm nur von den Rundfunkanstalten gemacht. Die in einem früheren Schreiben genannten Versorgungsmöglichkeiten des 1. Programms in der Ortsgemeinde Hübingen entsprechen deshalb dem offiziellen Stand. Der i Südwestfunk verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß die Funkstörungsmeßstellen der Deutschen Bundespost im Zuge ihrer Störungserfassung die Empfangsverhältnisse auch im 1. Programm ermitteln.
Das für den Bereich Hübingen zuständige Fernmeldeamt Gießen hat dem Südwestfunk auf Anfrage inzwischen eine aufgeschlüsselte Versorgungszahl für das 1. Programm genannt, die den Angaben des Südwestfunks im Rahmen der technisch vertretbaren Meßgenauigkeit bestätigt. Danach kann die überwiegende Anzahl der Teilnehmer in Hübingen das 1. Programm mit geeignetem Antennenaufwand empfangen.
Um den örtlichen Fachhandel in seinen Bemühungen für eine Empfangsverbesserung zu unterstützen, gibt der Südwestfunk nachfolgend eine Aufstellung der Empfangsmöglichkeiten des 1. Programms nach Wohnbereichen geordnet, bekannt:
Neustr./Hauptstr.
Neustr.
Trafostation Kapelle (Kreuzung) Kapellenstr./ Windenerstr. Windenerstr./Platz
Kanal 6, Kanal 10 Kanal 6
Kanal 6, Kanal 47 Kanal 6
Kanal 6
34 Häuser nicht versorgt
Schulstr. 25 Schulstr. 13 Hauptstr. 26 Feriendorf
Kanal 47 Kanal 6
Kanal 6, Kanal 10 Kanal 6, Kanal 10, Kanal 47
Wir hoffen, daß diese detaillierten Angaben dazu beitragen, die Empfangsmöglichkeiten zu verbessern. Sollte der örtliche Fachhändler trotzdem Schwierigkeiten bei der Antennen montage haben, so könnte ein Meßwagen des Südwestfunks auf Wunsch vor Ort beratend mitwirken.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Girod hat am 5. Oktober 1981 für den gesamten Umlegungsplan „Oberder Kirch" , Gemarkung Girod, die Unanfechtbarkeit beschlossen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 15. Okt. 1981.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 31.10.1981 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 6.11.1981 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsauschusses, Katasteramt, Montabaur, Schloßweg 6, anzuzeigen, damit in einem noch fest’ zulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 6.11.1981 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur. Nr. 108 Volksbank Montabaur den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Montabaur, den 21. Okt. 1981 Gemeindeverwaltung Girod Siegel Umlegungsausschuß Simon, Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschusses
GROSSHOLBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach am 19.10.1981
Hauungs- und Kulturplan 1982 verabschiedet Nachdem der Hauungs- und Kulturplan 1982 bereits in einer vorangegangenen Sitzung des Rates vorberaten wurde, beschloß der Ortsgemeinderat nunmehr den Erlaß desselben.
Der Hauungs- und Kulturplan enthält folgende Festsetzungen: Gesamteinnahmen 54.200,-- DM
Gesamtausgaben 58.190,--DM
Holzeinschlag insgesamt 569 fm.
Der Holzeinschlag teilt sich wie folgt auf:
89 fm Buche 130 fm Fichte 350 fm Kiefer

