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Montabaur 10 / 44 / 81

Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzule­gen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider- spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Montabaur, den 22. Okt. 1981 Katasteramt

Simon, Vermessungsdirektor Straßenreinigung

Die Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke in der Ortsgemeinde werden hiermit aufgefordert, ihrer satzungsmäßigen Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen.

Dazu gehört, daß regelmäßig der Bürgersteig, die Straßenrinne und die Fahrbahn gereinigt werden müssen.

An die Landwirte wird die besondere Aufforderung gerichtet, die durch ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge verunreinigten Straßen regelmäßig zu reinigen.

Es liegt in der Natur der Sache, daß bei landwirtschaftlichen Arbeiten im Herbst die eingesetzten Fahrzeuge stark verschmutzt werden.

Es muß jedoch auch einem Landwirt zugemutet werden, daß er vor dem Auffahren auf Ortsstraßen oder vielbefahrenen Durch­gangsstraßen seine Fahrzeuge so reinigt, daß keine schwerwiegen­de oder gar verkehrsgefährdenden Verschmutzungen verursacht. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Disco der Pfadfinder am 7.11.1981 in Simmern Wegen einer Terminüberschneidung muß die Jugendveranstal­tung in die 2. Hälfte des Monats November verschoben werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben werden.

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BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet

am Feitag, dem 6. Nov. 1981, um 20.00 Uhr in Gackenbach

im Gasthof Schneider statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 1.10.1981 (öffentl.Teil)

2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1981

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1980 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980

4. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des An­teils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Ortsdurchfahrt Gackenbach Dies

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Zelt­platzes

6. Verschiedenes

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge­meinderates vom 1.10.1981 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Personalangelegenheit

4. Verschiedenes

5431 Gackenbach, 26.10.1981 Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Bürgerverein Dies im Gelbachtal

St. Martinsfest am 7. und 8. Nov. 1981

Samstag

17.30 Uhr Fackelzug. Treffpunkt am Hirschenberg. Nach

Umzug Abbrennen des Martinsfeuers.

20.00 Uhr Bürgerball im HotelTannenhof" mit Musik und Tanz.

Sonntag,

ab 11.00 Uhr Frühschoppen mit Musik und Tanz.

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmar­kungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses

1. TERM INSNACHRICHT

Am Donnerstag, dem 5. Nov. 1981, findet ab 8.00 Uhr (Treff­punkt am KinderspielplatzVorm Tor") in der Gemeinde Hor­bach ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 (GVBI.

5. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI. S. 361)

Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Flurstücke.

Die Abmarkung findet statt auf Grund einer von der Firma Pipeline Engineering GmbH, Essen, beantragten Grenzfest­stellung nach dem Ausbau einer Ferngasleistung.

%

Während des Abmarkungstermins wird den betroffenen Grund­stückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmar­kung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termins geschieht auf eigene Kosten.

2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSES Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmar­kungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im einzelnen an Hand der Abmar­kungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von Montag,

9. Npv. 1981 bis Dienstag, 8. Dez. 1981 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Am Schioßberg, 5430 Monta­baur, Tel. 02602/4017

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt.

Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt.

3. BETROFFENE GRUNDSTÜCKE

Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Horbach sind betrof­fen :

Flur 3 Flurstücke Nr. 14,16,17,18,19,20, 21, 27,28,29,

30,36,38,40,42

Flur4 Flurstücke Nr. 1/1, 13,20

Flur 5 Flurstücke Nr. 11, 12,13, 16, 29,30,36,38/2,39, 48, 49,50, 57, 58,67/3, 70, 71, 72, 74/3, 76, 79,81/2,82/2,

83,87,93/2.

Flur 6 Flurstücke Nr. 35,36,39, 40,41,42,43,45,46, 47,

48,60,61,62,63,64,65,66,73,86,87,92,93,94,96,100. Montabaur, den 20. Okt. 1981 Katasteramt Siegel Kloos

Spielvereinigung Horbach Sonntag, 1.11.1981

14.30 Uhr Katzenelnbogen gegen Horbach I

14.30 Uhr Horbach II gegen Nassau II in Horbach