Montabaur 10 / 44 / 81
Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider- • spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Montabaur, den 22. Okt. 1981 Katasteramt
Simon, Vermessungsdirektor Straßenreinigung
Die Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke in der Ortsgemeinde werden hiermit aufgefordert, ihrer satzungsmäßigen Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen.
Dazu gehört, daß regelmäßig der Bürgersteig, die Straßenrinne und die Fahrbahn gereinigt werden müssen.
An die Landwirte wird die besondere Aufforderung gerichtet, die durch ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge verunreinigten Straßen regelmäßig zu reinigen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß bei landwirtschaftlichen Arbeiten im Herbst die eingesetzten Fahrzeuge stark verschmutzt werden.
Es muß jedoch auch einem Landwirt zugemutet werden, daß er vor dem Auffahren auf Ortsstraßen oder vielbefahrenen Durchgangsstraßen seine Fahrzeuge so reinigt, daß keine schwerwiegende oder gar verkehrsgefährdenden Verschmutzungen verursacht. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Disco der Pfadfinder am 7.11.1981 in Simmern Wegen einer Terminüberschneidung muß die Jugendveranstaltung in die 2. Hälfte des Monats November verschoben werden. Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben werden.
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BUCHFINKENLAND
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GACKENBACH:
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach findet
am Feitag, dem 6. Nov. 1981, um 20.00 Uhr in Gackenbach
im Gasthof Schneider statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1.10.1981 (öffentl.Teil)
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981
3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1980
4. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Ortsdurchfahrt Gackenbach Dies
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Zeltplatzes
6. Verschiedenes
II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1.10.1981 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Personalangelegenheit
4. Verschiedenes
5431 Gackenbach, 26.10.1981 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Bürgerverein Dies im Gelbachtal
St. Martinsfest am 7. und 8. Nov. 1981
Samstag
17.30 Uhr Fackelzug. Treffpunkt am Hirschenberg. Nach
Umzug Abbrennen des Martinsfeuers.
20.00 Uhr Bürgerball im Hotel „Tannenhof" mit Musik und Tanz.
Sonntag,
ab 11.00 Uhr Frühschoppen mit Musik und Tanz.
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmarkungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
1. TERM INSNACHRICHT
Am Donnerstag, dem 5. Nov. 1981, findet ab 8.00 Uhr (Treffpunkt am Kinderspielplatz „Vorm Tor") in der Gemeinde Horbach ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 (GVBI.
5. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI. S. 361)
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Flurstücke.
Die Abmarkung findet statt auf Grund einer von der Firma Pipeline Engineering GmbH, Essen, beantragten Grenzfeststellung nach dem Ausbau einer Ferngasleistung.
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Während des Abmarkungstermins wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termins geschieht auf eigene Kosten.
2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSES Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmarkungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im einzelnen an Hand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von Montag,
9. Npv. 1981 bis Dienstag, 8. Dez. 1981 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Am Schioßberg, 5430 Montabaur, Tel. 02602/4017
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt.
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt.
3. BETROFFENE GRUNDSTÜCKE
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Horbach sind betroffen :
Flur 3 Flurstücke Nr. 14,16,17,18,19,20, 21, 27,28,29,
30,36,38,40,42
Flur4 Flurstücke Nr. 1/1, 13,20
Flur 5 Flurstücke Nr. 11, 12,13, 16, 29,30,36,38/2,39, 48, 49,50, 57, 58,67/3, 70, 71, 72, 74/3, 76, 79,81/2,82/2,
83,87,93/2.
Flur 6 Flurstücke Nr. 35,36,39, 40,41,42,43,45,46, 47,
48,60,61,62,63,64,65,66,73,86,87,92,93,94,96,100. Montabaur, den 20. Okt. 1981 Katasteramt Siegel Kloos
Spielvereinigung Horbach Sonntag, 1.11.1981
14.30 Uhr Katzenelnbogen gegen Horbach I
14.30 Uhr Horbach II gegen Nassau II in Horbach

