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[ Montabaur 10/40/81 ; "
! Er verwies auf eine frühere Anregung seiner Fraktion, das Jugend- f Zentrum in der Schule in Eschelbach unterzubringen, j In der Diskussion wurde seitens der SPD-Fraktion (Ratsmit- |j glieder Bacher und Friemel) erklärt, wenn man einer Unterbrin- !■ gung des Hauses de 1 - Jugend in der Katharinenschule zustimme,
!; so geschehe dies „zähneknirschend", weil man dies zwar als die i; letzte Möglichkeit, in Montabaur in absehbarer Zeit ein Jugend- Zentrum zu errichten, ansehe, aber auch als die schlechteste.Man }[ befürchte Konflikte mit der Nachbarschaft.Die SPD-Fraktion >' bedauerte, daß die nach ihren Vorstellungen ideale Lösung (Ankauf des Wasserwirtschaftsamtes) nicht die Mehrheit im Stadtrat gefunden habe.
Über die einzelnen Punkte des Antrages der CDU-Fraktion wurde zunächst auf Antrag der SPD-Fraktion getrennt abgestimmt.
Die Ziffern 1. bis 3. des nachstehend abgedruckten Antrages wurden jeweils mehrheitl. angenommen, die Ziff. 4 wurde mehrheitlich abgelehnt.
Sodann wurde der Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen ,7 Nein-Stimmen) angenommen. Damit wurde folgendes beschlossen:
1. Für die Jugend der Stadt Montabaur und des näheren Einzugsbereiches der Stadt soll zum nächstmöglichen Zeit - punkt eine Begegnungsstätte als „Haus der Jugend" unter pädagogischer Leitung eingerichtet werden.
2. Da eine kommunale Trägerschaft aus finanziellen Gründen aus
scheidet, ist für die Errichtung und den Betrieb des „Hauses der Jugend" ein Trägerverein zu gründen, der die Voraussetzungen erfüllt für eine Anerkennung nach den Förderungsrichtlinien des Landes und des Kreises.
3. Unter den vorgenannten Voraussetzungen und der Sicherstellung der Bezuschussung stellt die Stadt Montabaur in dem für die Aufgabenstellung erforderlichen Umfang das stadteigene Gebäude der ehemaligen Katharinenschule (nach der Beendigung der bisherigen Nutzung) dem freien Träger für den Betrieb eines „Hauses der Jugend' zur Verfügung.
4. Bei der künftigen Nutzung der Katharinenschule für Zwecke des Hauses der Jugend ist sicherzustellen, daß - solange sich keine wirtschaftlichere und funktionell bessere Unterbringungsmöglichkeit ergibt - die städtischen Einrichtungen der Bücherei und des Stadtarchivs in diesem Hause angemessen untergebracht werden. Die übrigen für die vorgenannten Zwecke (Haus der Jugend, Stadtbücherei, Staatsarchiv) nicht zur Verwendung vorgesehenen Räumlichkeiten der Katharinenschule sollen nach Möglichkeit den örtlichen Vereinen, Verbänden,Gruppierjungen u.Parteien
zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
ANTRAG DER FWG—FRAKTION AUF NUTZUNG DES STÄDTISCHEN GEBÄUDES (EHEMALIGE KATHARINENSCHULE) IN DER GELBACHSTRASSE ALS HAUS DER VEREINE ABGELEHNT
Mit 6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 20 Nein-Stimmen lehnte der Stadtrat den Antrag der FWG-Fraktion, zu beschließen, daß nach Freiwerden der ehemaligen Katharinenschule dieses Haus als Haus der Vereine und Verbände vermietet werden, soll ab. Die FWG-Fraktion hat ihren Antrag damit begründet, daß viele Verbände und Vereine der Stadt Räume benötigen, um Geschäftszimmer und/oder Archivräume einzurichten. Mit , dem Freiwerden der Katharinenschule bestehe die Möglichkeit,
1 den Antragstellern gegen einen günstigen Mietspreis Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.
• AUSSPRACHE ÜBER DIE MEHRKOSTEN DES SOLDATENHEIMES UND AUFHEBUNG EINES SPERRVERMERKES BEI DER HAUSHALTSSTELLE 761.987
Ratsmitglied Dr. Hütte bedauerte für die CDU-Fraktion die beim Bau des Soldatenheimes aufgetretenen Kostensteigerungen , vertrat aber die Auffassung, daß diese Kostenexpansion durch Indexsteigerungen begründet seien. An die Adresse des Architek
ten und der Kath.Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) richtete er den Vorwurf, man habe die Stadt früher informieren und an Entscheidungen beteiligen müssen.
Für die SPD-Fraktion erklärte dessen Vorsitzender Widner, die Prüfung der Mehrkosten bei - so die ausdrückliche Feststellung, des von der SPD-Fraktion beauftragten Dipl.Ing. Fetz seien noch nicht abgeschlossen. Bei dem Bau des Soldatenheimes seien Kostensteigerungen um 2,6 Mill. DM (33,10 %) aufgetreten was zu einem Anwachsen d. Anteils der Stadt von 3 Mill. auf 3,8 Mill. DM geführt hätte. Diese Mehrkosten seien z.T. begründet durch nachträgliche Wünsche der Stadt, überwiegend aber durch Mehrkosten gegenüber den Kostenvoranschlägen. Auch wenn der Vertrag mit der KAS lediglich eine Schlußabrechnung vorsehe, hätte die Stadt, die mit rd. 40 % an dem Projekt beteiligt sei, erwarten dürfen, vorher informiert zu werden. Nach Eindruck der SPD-Fraktion habe - so Ratsmitglied Widner - der Architekt bei dem Projekt einiges versäumt, insbesondere hätte eine Nachkalkulation laufend vorgenommen werden müssen.
Auch an die Adresse der Verwaltung richtete Ratsmitglied Widner einen (wenn auch „wesentlich milderen'*) Vorwurf:
Die Verwaltung hätte den Stadtrat früher über die Kostensteigerungen informieren müssen.
Dem trat Bürgermeister Mangels nachdrücklich entgegen. Er wies darauf hin, daß die Verwaltung von sich aus die KAS ersuch hat, einen Bericht über die Kostenentwicklung vorzulegen und diesen mit zeitlicher Verzögerung erhalten hat. Unverzüglich nach Eingang der Mitteilung habe er den Stadtrat über die Kostenentwicklung informiert.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte, nach Auffassung seiner Fraktion lägen Fehlleistungen des Architekten vor. Er bedauerte daß die Stadt nicht früher informiert wurde und ihr so die Möglichkeit genommen wurde; Sparvorschläge einzubringen.
Anschließend beschloß der Stadtrat mit 19 Ja-Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen die Aufhebung des Sperrvermerkes bei der HHst. 761.987 (Bau des Soldatenheimes),, der bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 1981 angebracht worden war.
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HIMMELFELD I" 2. Abschnitt
Durch einstimmigen Beschluß wurde der Bebauungsplan „Him- melfteld I", 2. Abschnitt geändert und diese Änderung als Satzung gemäß § 10 BBauG beschlossen. Bei den Änderungen handelt es sich zum einen um die Vergrößerung der überbaubaren Fläche und Änderung der Grund- und Geschoßflächenzahl Im Bereich des Hotels Montabaur (Grundstücke Nr. 2/1,3 und 2/2, Flur 39) und zum anderen um die Reduzierung der dreigeschossigen Bauweise auf maximal 2 Geschosse im Bereich der Grundstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, Flur 39 sowie Zulassung von geneigten Dachflächen.
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „KOBLENZER STRASSE" (Sportplatz)
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärte für seine Fraktion,daß man den Bebauungsplan ablehne. Nach Auffassung der FWG- Fraktion solle der Sportplatz trotz des Neubaues eines Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum erhalten bleiben. Außerdem handele es sich bei dem Sportplatz um ein Stück „Alt- Montabaur".
Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 7 Nein-Stimmen):
a) Für den Bereich des Sportplatzes und Tennisplatzes an der Koblenzer Straße - Flurstücke Nr. 1784/3, 326/5512 bzw. 1783/4 in Flur 4- wird gern. § 2 Abs. 1 BBauG ein Bebauungsplan aufgestellt. Es soll eine mehrgeschossige Bauweise vorgesehen werden (Mietwohnhäuser) Die Tennisplätze
und die im Plan dargestellten Bäume sind zu erhalten und als solche auszuweisen,
b) Der Rat stimmte dem Planentwurf in der vorgelegten Form zu.

