Montabaur 9/40/81
Kritisch äißerte sich Ratsmitglied Schweizer zu der in der Vorlage enthaltenen Aussage, in dem geplanten Gebäudekomplex solle eine Unterstellmöglichkeit für die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel angeordnet werden. Er befürwortete statt dessen, gegenüber dem Neubau der Kreissparkasse in einem ähnlichen Baustil eine Wartehalle zu bauen.
4. Ratsmitglied Kochern (FDP) schloß sich dieser Argumentation an.
Dipl.Ing. Dr. Imlau erklärte hingegen, eine separate Wartehalle gegenüber der Kreissparkasse wirke sich -gleichgültig wie schön das Gebäude sei - im dortigen Bereich störend aus. Als Korn, promiß wurde folgende Lösung gefunden: Statt des Wortes „Unterstellmöglichkeit" wurde in den Beschluß aufgenommen, daß in dem geplanten Gebäudekomplex eine „Wartehalle mit WC-Anlage" angeordnet werden soll.
Kontrovers wurde auch die Grundsatzfrage, ob das Gebäude „Konrad-Adenauer-Platz 5" erhaltenswert ist oder nicht, diskutiert. Ratsmitglied Kram (CDU) verwies darauf, daß sich> der frühere Stadtrat intensiv mit der Planung im dortigen Bereich befaßt hat.Er verwahrtesich gegen die Äußerung von Ratsmitglied Widner, ein Festhalten am rechtskräftigen Bebauungsplan entspringe „reiner Sturheit". Ratsmitglied Kram verwies auf die erheblichen Kostenbelastungen, die der Stadt durch Einnahmeausfälle bzw. Kosten für den Ankauf und die Renovierung des Gebäudes entstehen. Außerdem betonte er, nach Aussage des Denkmalpflegers sei das Gebäude nicht erhaltenswürdig.
Auf Frage von Ratsmitglied Kram erklärte Bürgermeister Mangels, die Kostenbelastungen, die der Stadt durch den Erhalt des Gebäudes entstehen. Insgesamt bezifferte er den Betrag auf etwa 900.000,- DM bis 1,3 Mill. DM und schlüsselte diese Zahl wie folgt auf:
Für den Erwerb des Gebäudes vom Sanierungsträger müssen rd. 200.000,- DM bezahlt werden. 200.000,- bis 300.000,- DM müßten - so Bürgermeister Mangels - für die Sanierung des Gebäudes aufgewandt werden. Schließlich entgingen der Stadt Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zwischen 400.000,- und 800.000 DM (je nach dem zugrundegelegten qm-Preis).
Anschi, wurde dem Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet das ehemalige Gefängnis" Dieter Fries, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dieser verwies darauf, daß sich die Bürgerinitiative gebildet hat, um den Abriß des Hauses zu verhindern. Diese Initiative habe in der Bevölkerung breite Zustimmung in allen Altersgruppen gefunden.
Für den Fall, daß der Stadtrat sich mehrheitlich für den Erhalt des Gebäudes ausspreche, forderte Fries:
1. Die Stadt solle das Gebäude erwerben und in ihrem Besitz behalten.
2. Das Gebäude müsse außen und innen gründlich renoviert werden und solle
3. entweder als Stadtbücherei, für Ausstellungsräume oder als Stadtarchiv genutzt werden.
4. Um das Gebäude solle eine großzügige parkähnliche Grünzone angelegt werden.
Auf Frage von Ratsmitglied König (CDU), ob die Bürger, die durch ihre Unterschrift die Bürgerinitiative unterstützten, von dieser auch auf die finanzielle Folgewirkungen für die Stadt aufmerksam gemacht worden seien, erklärte Fries, dies habe man nicht tun können, weil der Bürgerinitiative die genauen Kosten • nicht bekannt gewesen seien und übär deren Höhe ja heute noch im Stadtrat unterschiedliche Auffassungen bestünden. Bürgermeister Mangels verwies darauf, daß in dem Text der Bürgerinitiative ein (allerdings höchst unvollständiger) Finanzierungsvorschlag unterbreitet worden sei. Dieser beinhalte, daß zur Renovierung des Gebäudes die Mittel, die im Haushaltsplan 1981 für den Abriß (13.000,- DM) vorgesehen waren , Verwendung finden sollten.
Anschließend faßte der Stadtrat mehrheitlich (13 Ja-Stimmen,
12 Nein-Stimmen , 2 Stimmenthaltungen) folgenden Beschluß: Der Bebauungsplan „Altstadt I" wird im westlichen Bereich wie
folgt geändert:
1 - Die vorgesehene Zeilenbebauung wird aufgegeben. Die vorhandene Fläche ist unter Erhaltung und Eingliederung der Bausubstanz Haus Kunoth parkähnlich zu gestalten, im Bereich gegenüber dem Anwesen Hisgen soll unter Beachtung einer alternativen Straßenplanung eine reduzierte, aufgelockerte Bebauung vorgesehen werden. In dem geplanten Gebäudekomplex ist eine Wartehalle mit WC- Anlage für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel anzuordnen.
2. Der vorgelegten Planung des Büros Imlau wird zugestimmt.
3. Das Büro Imlau wird gebeten, die erforderlichen Verfahren bzw. Untersuchungen nach den Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes und des Bundesbaugesetzes (Bürgerbeteiligung) durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 (5)
BBauG einzuleiten.
BESCHLUSS ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES "HAUSES DER JUGEND" (ANTRAG DER CDU-FRAKTION )
Diesem Punkt lag ein Antrag der CDU-Fraktion zugrunde, der von deren Sprecher (Ratsmitglied Dr. Hütte) erläutert wurde: Für die CDU-Fraktion sei die Katharinenschule aus Kostengründen die einzige Möglichkeit, in Montabaur baldmöglichst ein Jugendzentrum zu bekommen. Vom Raumangebot hei sei die Katharinenschule aber zu groß, um ausschließlich als Jugendzentrum genutzt zu werden. Daher sollten Räume der Katharinenschule den Vereinen zur Verfügung gestellt werden und als Stadtbücherei und Stadtarchiv genutzt werden.
Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, die Bücherei sollte bis auf weiteres in der Katharinenschule bleiben, um notwendige Investitionen an anderer Stelle einzusparen. Durch diese Konr bination biete sich die Möglichkeit, das dort angebotene Raumangebot optimal zu nutzen.
Für die SPD-Fraktion setzte sich Ratsmitglied Bacher kritisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion auseinander. Er .wandte sich insbesondere dagegen, daß in dem Antrag die Formulierung enthalten ist, „unter pädagogischer Leitung". Die SPD- Fraktion sei zwar für die Betreuung des „Hauses der Jugend" durch Sozialarbeiter, die Formulierung „unter pädagogischer Leitung" könnte jedoch bei den Jugendlichen Vorstellungen wecken, die einem reibungslosen Betrieb abträglich wären. Kritisch setzte sich Ratsmitglied Bächer auch mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion auseinander, die nicht für die Stadtbücherei, das Stadtarchiv und das Haus der Jugend benötigten Räume den Vereinen, Verbänden, Gruppierungen und Parteien zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ratsmitglied Bächer wandte sich gegen eine „erzwungene " Berührung verschiedener Institutionen und Bevölkerungsgruppen mit dem „Haus der Jugend". Er sah darin die Gefahr von Konflikten und beantragte diese Formulierung aus dem Antrag zu streichen.
Für die FWG-Fraktion verwies Ratsmitglied Schweizer auf ihren Antrag, die Katharinenschule als„Haus der Vereine" zu nut zen. Den Jugendlichen sei nicht damit gedient, ein Jugendzentrum zusammen mit den Vereinen, der Stadtbücherei und dem Archiv in einem Gebäude unterzubringen. Nach den bisherigen Äußerungen sei davon auszugehen, daß die Jugendlichen ein Haus für sich haben wollten. Bezüglich des Antrages der FWG-Fraktion, in der Katharinenschule ein „Haus der Vereine' unterzubringen, verwies Ratsmitglied Schweizer auf das positivi Echo bei den Vereinen in der Stadt. Zur Frage der Unterbringung eines „Hauses der Jugend" erklärte der FWG-Sprecher, seine Fraktion könne einem Haus der Jugend erst dann zustimmen, wenn die Frage der Trägerschaft und damit die mögliche finanzielle Belastung der Stadt durch ein Haus der Jugend geklärt sei. Hier müßten zuerst die Fakten auf dem Tisch liegen Die Katharinenschule komme nach den Vorstellungen seiner Fraktion für ein Haus der Jugend nicht in Betracht.
r 4i

