Montabaur 8/40/81
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
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Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.9.1981 unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26.9.1978 die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung)
Bezeichnung_ve Häufend _v on_bis_Klassifizierung_
Wagnerstraße Südstraße bis Ende Fahrbahn, Bürger-
Parz.Nr. 180 steig, Straßenent
wässerung, Beleuchtung
Am Hitzeberg (Parz.Nr. 168 u.173)
Am Bornrain-Wegeparz . Fahrbahn, Straßen-'
113/2 sowie Wegeparz. entwässerung
123/2
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanlagen der 25.8.1981.
Stadt Montabaur Montabaur, den 28.9.1981 (S.) Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER KÖPPELSTRASSE IN MONTABAUR-ELGENDORF
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhld. Pfalz - LStrG in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen ( § 3 Abs. 1 Nr.,3a LStrG) gern, dem Beschluß des Stadtrates von Montabaur vom 24.9.1981 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Köppelstraße Einmündung Wegeparz.
(Parz.172) 75/1 bis Weststraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.9.1981.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Stadt Montabaur Montabaur, den 28.9.1981 (S) Mangels, Bürgermeister
AUS DER SITZUNG DES STADTRATES Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 24.9.1981
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" (westlicher Bereich) beschlossen.
Bei diesem Punkt ging es - wie Bürgermeister Mangels in seiner einführenden Rede bekanntgab - im wesentlichen um die Erhaltung des Hauses „Konrad-Adenauer-Platz 5", das nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zum Abriß vorgesehen war, für dessen Erhalt sich aber u.a. eine Bürgerinitiative einsetzte.
Planverfasser Dipl.Ing. Dr.Imlau erläuterte die Grundzüge der von ihm erstellten Alternativplanung zum rechtskräftigen Bebauungsplan und wies vor allem darauf hin, daß man es nicht bei der Erhaltung des Hauses bewenden lassen könne. Vielmehr müsse - wenn man sich für die Erhaltung des Hauses ausspreche, auch die umgebende Bebauung angepaßt werden. So soll auch das Nachbarhaus erhalten bleiben.
STELLUNGNAHME DER FRAKTIONEN:
1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU), teilte mit, in seiner Fraktion
bestünden unterschiedliche Auffassungen über die Frage,ob dem vorgelegten Alternativentwurf zugestimmt werden solle oder nicht. Der größte Teil der CDU-Fraktion sei der Auffassung, daß es schlecht wäre, einen Plan, der die städtebauliche Konzeption in Montabaur kennzeichne, während des Verfahrens abzuändern. Neben städtebaulichen Gesichtspunkten dominiere für diesen Teil der CDU-Fraktion der finanzielle Aspekt. Der Stadt entstehe im Falle der Realisierung der Alternativplanung ein erheblicher Einnahmeausfall, da die Grundstücke im dortigen Bereich nicht als Baugelände verkauft werden könnten. Außerdem entstünden der Stadt nicht vertretbare Kostenbelastungen für die Renovierung des Gebäudes.
Der andere Teil der CDU-Fraktion verweise auf die recht hohe Stimmenzahl der Bürgerinitiaitve, die man nicht unberücksichtigt lassen wolle. Dieser Teil der CDU-Fraktion meine überdies, eine Zustimmung zum Plan bedeute nicht, daß das Gebäude unbedingt im Eigentum der Stadt bleiben müsse. Im Gegenteil, man sei der Auffassung, im Falle der Annahme des Planes müsse das Gebäude so bald wie möglich veräußert werden, um die Stadt von den Kosten zu entlasten.
2. Ratsmitglied Widner (SPD) verwies zu Beginn seiner Rede auf die Bürgerinitiative „Rettet das ehemalige Gefängnis", die mittlerweile ein Jahr alt sei. Die SPD-Fraktion meine, es bestehe aller Anlaß, das Gebäude zu erhalten. Ratsmitglied Widner dankte der Bürgerinitiative und allen, die durch ihre Unterschrift zur Erhaltung des Gebäudes beigetragen haben.
Auf die Einwände eines Teils der CDU-Fraktion, der Stadt entstünden durch die Erhaltung des Gebäudes erhebliche finanzielle Belastungen, erklärte Ratsmitglied Widner, die Stadt sei in erster Linie zum Leben da. Er identifizierte sich mit der Aussage: „Bei dem Haus „Konrad-Adenauer-Platz 5" sind nicht die Kosten entscheidend, sondrn es geht um Alt-Montabaur". Notfalls müsse sich die Stadt dieses Haus durchaus etwas kosten lassen. Ratsmitglied Widner verwies darauf, daß die SPD- Fraktion an und für sich für eine „totale Grünfläche" in der Umgebung dieses Hauses sei, dies sei allerdings nicht mehrheitsfähig. Abschließend erklärte er, eine Entscheidung für
die Erhaltung des Gebäudes sei für ihn der bisher wichtigste Entschluß des Stadtrates in dieser Legislaturperiode.
3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) begrüßte es, daß viele Bürger durch ihre Unterschrift einen Beitrag zum Erhalt des Gebäudes „Konrad-Adenauer-Platz 5" geleistet hätten. Positiv bewertete er auch, daß in die Änderungsplanung die Vorschläge der FWG zum Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße eingeflossen seien. Er betonte, bei dem Erhalt des Gebäudes gehe es um den Erhalt eines Stückes „Alt-Montabaur". Bezüglich der späteren Verwendung meinte er, das Haus sei der ideale Standort für die Stadtbücherei.

