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Montabaur 11 / 40 / 81

c) Gleichzeitig wurde beschlossen, eine Bürgerbeteiligung in der Art durchzuführen, daß der Planentwurf mit Text und Begrün­dung für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Ver- bandsgemeinde Montabaur eingesehen werden kann.

d) Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. §

2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

e) Der Rat beschloß die Offenlage des Planes gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "IN DEN FICHTEN"

- AUF DER TRIFT"

Durch einstimmigen Beschluß ergänzte der Rat seinen Änderungs­beschluß vom 20.8.1981 so, daß der Weg ,,Alte Straße" Flur 2 Parzelle 219/2 teilweise, in den Geltungsbereich des Bebauungs­planes einbezogen wird. Der Rat stimmte dem vorgelegten Ände­rungsentwurf unter Berücksichtigung dieser Ergänzung zu. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Bürgecbeteiligung so durch­zuführen, daß der Änderungsentwurf für die Dauer von 2 Wo­chen beim Bauamt der Verbandsgemeinde ausgelegt wird.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen, und der Rat beschloß die Offenlage des Bebauungsplanes gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANESALTER GALGEN" Der Stadtrat beschloß, den BebauungsplanAlter Galgen" so zu ändern, daß im Bereich des Grundstückes Nr. 117/2 in Flur 45 in dem Bereich der Grünzone in Richtung Staudter Straße zur Errichtung eines Sozialgebäudes eine überbaubare Fläche ausge­wiesen wird. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten zeichnerischen Deckblatt zu.

Zur Begründung wurde angeführt, daß eine dort ansässige Firma beabsichtigt, den in ihren Fabrikhallen gelegenen Sozialtrakt aus diesem herauszunehmen. Es soll ein seprates Sozialgebäude errich­tet werden. Als Standort beabsichtigt die Firma, den Platz in der Grünzone zu wählen. Sie begründete ihren Antrag damit, daß die noch freien Flächen in der ausgewiesenen überbaubaren Fläche benötigt werden zur Erweiterung der Fabrikhallen. Der Stadtrat war der Auffassung, daß die Errichtung eines Gebäudes in der Größe von 15 x 15 m keine große Beeinträchtigung darstellt.

Das erforderliche Sichtdreieck zur Kreisstraße hin ist gewahrt.

BESCHLUSS ÜBER DIE BAULICHE FERTIGSTELLUNG VON TEILERSCHLIESSUNGSANLAGEN Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Montabaur stellte der Stadtrat die Widmung folgender Teil-Einrichtungen fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Ein­richtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspal­tung):

Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte

Teil-Einrich­

tung

1. Am alten Galgen von der Kreisstr. (Staudter Straßen-

(Parz.Nr. 88) Str. bis zur Gemarkungsgrenze entwässe- Staudt rung

einschließlich Stichstr.

(Parz.Nr. 111) Straße am alten Galgen-Anfang - - Parz.Nr. 109 und 113

Die Str. am alten Galgen und die Stichstr. Nr. 111 bilden eine

Erschließungseinheit (§ 130 Abs. 2 S.2 BBauG)-

Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 20.9.1981 festgesetzt.

2. Wagnerstraße von der Südstr. bis zum Fahrbahn,

Ende der Parz.Nr. 180 (Bürgersteig, Straßen­entwässerung,Beleuch­tung)

\

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.g. Erschließungsanlage wurde der 1.5.1981 festgesetzt.

3. Am Hitzeberg Am Bornrain bis zur Wegeparzelle Parz.Nr. 168 u.173 113/2 sowie Wegeparzelle 123/2

Fahrbahn und

Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde Straßenentwässe-

der 25.8.1981 festgesetzt. rung

WIDMUNG DER KÖPPELSTRASSE

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz widmete der Stadt­rat die Köppelstraße (Parz.172) verlaufend von der Einmündunc Wegeparzelle 75/1 bis Weststraße dem öffentlichen Verkehr und stellte als Tag der Übergabe den 15.9.1981 fest.

ABRECHNUNG VON FUSSWEGEN IM BAUGEBIET "GROSSE ALBERTHÖHE" - TEILERLASS AUS BILLIG­KEITSGRÜNDEN

Mehrheitlich (gegen die Stimmen der SPD-Fraktion) beschloß der Stadtrat, den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern für die abzurechnenden Fußwege zwischen der Fröschpfort- straße und der Siegstraße und der Dillstraße und der Rhein­straße von der seinerzeitigen Abrechnung der Beitragsschuld für die Fröschpfortstraße, Lahnstraße, Siegstraße, Rheinstraße, Wiedstraße und Dillstraße ein Drittel der gezahlten Beiträge gern. § 227 der Abgabenordnung zu erlassen. Zur Begründung führte man an,

daß die Anwendung des Satzungsrechts für die Anlieger eine Härte bedeuten würde. Es handelt sich bei allen Grundstücken um Eckgrundstücke. Zwar wird dem einzelnen Beitragspflich­tigen die Eckgrundstücksvergünstigung gewährt. Diese wird aber auf die übrigen Beitragspflichtigen umgelegt, so daß letztlich jeder Grundstückseigentümer doch die Kosten für beide Anlagen in vollem Umfang zahlen müßte.

Der vom Stadtrat beschlossene Teilerlaß soll dies ausgleichen.

>r.;

Westerwaldkreis - Abfallbeseitigung

WICHTIGER HINWEIS

Wie bereits in der Presse verschiedentlich angekündigt, werden - ab 1982 für die Abfallbeseitigung im Westerwaldkreis neue fahrbare 120/240 I Müllgroßbehälter eingesetzt.

Die Auslieferung der Behälter erfolgt in Montabaur einschl. Stadtteile am:

12.10.81 von 9.00 -18.00 Uhr Montabaur/Stadt für folgenden Bereich: Gesamte Alberthöhe, Wassergraben, Steinweg, Frei- i herr v.-Stein-Straße, Wallstraße, Waterloostraße, Hospitalstr. Biergasse, Kolpingstr., Faerberbachstraße.

Abholort: Parkplatz Kalbswiese

13.10.81 von 9.00-18.00 Uhr

Montabaur/Stadt für folgenden Bereich: Elgendorfer Straße Fürstenweg, Herzog-Adolfstraße, Kaiserstraße, Gerichtsstraße, Eschelbacher Straße, von Orsbeck Straße,Wölfchesbitzstraße Mons-Tabor-Straße, Colletstraße, Humbachstraße usw. Abholort: Schulhof der Realschule

14.10.81 von 9.00 -18.00 Uhr Montabaur/ nur Stadtteil Horressen Abholort: Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus''

15.10.81 von 14.00 -18.00 Uhr Montabaur/nur Stadtteil Eschelbach

Abholort: Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus.

An den o.a. Tagen müssen die Grundstückseigentümer (nicht jeder Haushalt) oder die von ihnen beauftragten Personen die neuen Behälter in der oben angegebenen Zeit abholen.

Die Behälter können ohne Schwierigkeiten im Kfz. transportier oder aber bequem per Hand gerollt werden.

Da bei der Auslieferung gleichzeitig einige Personendaten (Anzahl der auf dem Hausgrundstück lebenden Personen usw.) überprüft werden sollen, wird darum gebeten, daß Personen,

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