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Montabaur 5/35/81

Wegen der räumlichen Ausdehnung der Verbandsgemeinde (von Simmern vor Koblenz bis Görgeshausen vor Limburg) sei ein Einverständnis der Ortsgemeinden zu einer Trägerschaft der Verbandsgemeinde für einHaus der Jugend" in Montabaur nicht zu erreichen gewesen, zumal die Ortsgemeinden selbst Jugendför­derungsmaßnahmen vor Ort durchführten.

Unter diesen Gesichtspunkten habe er - so Bürgermeister Man­gels, mit den beiden Kirchengemeinden Kontakt aufgenommen und mit ihnen über die Übernahme der Trägerschaft für ein Haus der Jugend" verhandelt. Die Ev. Kirchengemeinde habe bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die örtlichen Gremien (Ver­waltungsrat und Pfarrgemeinder^t) der Kath. Kirchengemeinde hätten sich - so Bürgermeister Mangels - ebenfalls nicht abgeneigt gezeigt. Allerdings liege hier die Entscheidung letztlich beim Bistum in Limburg. Diese stehe noch aus. Die bis heute unge­klärte Frage der Trägerschaft sei letztlich auch ausschlaggebend für die Entscheidung des Stadtrates gegen die Anmietung und gegen den Ankauf des Wasserwirtschaftsamtes gewesen.

Abschließend sprach Bürgermeister Mangels auch die Frage des Umganges miteinander an. Er erklärte, die Initiativgruppe Jugendzentrum habe bisher eine konstruktive Mitarbeit zur Lösung der oben angesprochenen Probleme vermissen lassen.

Dies sei lediglich durch Forderungen, Kritik und teilweise unwah­ren Behauptungen in Erscheinung getreten. Er verwies in die­sem Zusammenhang auch auf die Besetzung des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes. Abschließend erklrte er sein Verständ­nis für die Ungeduld der Jugend, machte aber darauf aufmerk­sam, daß die Schaffung einesHauses der Jugend" nur ein Teil der großen Aufgaben einer Kommune sei. Er varwies darauf, daß in der Stadt auch auf anderer Ebene Jugendarbeit betrieben werde und machte dabei vor alleiTi auf das Engagement der Vereine aufmerksam. Er wünsche sich persönlich - so Bürgermei­ster Mangels - daß man trotz Ungeduld, ajper'mit Verständnis füreinander dennoch zu einemHaus der Jugend" komme, in dem sich die Jugendlichen wohlfühlen könnten.

Im Rahmen der nachfolgenden Diskussion brachten die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zur Frage der Errichtung eines Hauses der Jugend" zum Ausdruck, Für die SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Bächer, man sei unbedingt für die möglichst baldige Schaffung einesHauses der Jugend"..

Ratsmitglied Schweizer (FWG) betonte die Notwendigkeit, daß die Frage der Trägerschaft und der Bezuschussung durch Dritte gewährleistet sei.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärte, auch seine Fraktion ste­he zu dem Vorhaben, in Montabaur einHaus der Jugend" zu errichten. Allerdings müßten sowohl die Frage der Trägerschaft \ und der Finanzierung geklärt sein, als auch die personellen Voraussetzungen (Anstellung von 2 Sozialarbeitern) geschaffen sein.

Ratsmitglied Kochern (FDP) betonte die Notwendigkeit, einen freien Träger für dasHaus der Jugend" zu finden.

Einigkeit bestand im Stadtrat darüber, daß ein autonomes Ju­gendzentrum nicht in Betracht komme, sondern in Montabaur ein Jugendzentrum unter pädagogischer Leitung geführt werden solle.

Ratsmitglied Schwind (CDU) stellte den Antrag, der Stadtrat möge folgenden Beschluß fassen:

Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt werden. Anschließend wurde auf Antrag der SPD-Fraktion dem Spre­cher der Initiativgruppe Jugendzentrum Gelegenheit zur Stellung­nahme im Stadtrat gegeben.

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN Der Stadtrat beschloß unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes, folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

1. Bezeichnung verlaufend Tag der

Verkehrsübergabe

Fußweg Dillstr. bis Rheinstr. 1.6.1980

Fußweg Fröschpfortstr. bis Siegstr. 1.6.1980

Der Fußweg von der Dillstraße zur Rheinstraße und von der Fröschpfortstraße zur Siegstraße bildet jeweils eine Er­schließungseinheit i.S. des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

2. Bezeichnung verlaufend

Saarstraße (Flur 51, Parz. 407/2 u.407/1 Warthestraße bis Ein-

mit den Stichstraßen mündung Parz.410/2

Parz. 410/35,406/43, 406/45, 406/46, und 406/6 406/42, 406/41,406/48, 406/50, 406/62, - 411, 410/1, 410/2, 410/15, 406/6

Neißestr. III (Parz.431/1 u.410/8 Einmündung Moselstr.

bis Ende Wendeham­mer

Ruwerstraße

(Parz. 431/1 u.406/17) Warthestraße bis

Einmündung Weg Nr. 261/1

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1981.

Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Colletstr., Humbachstr., Hohe Straße und des Vorderen Rebstockes

Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengeset­zes und der Ausbaubeitragssatzung der Stadt ist vor der Ab­rechnung von Ausbaumaßnahmen vom Stadtrat der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand festzulegen. Der Stadtrat hat dabei den Vorteil, der der Allgemeinheit durch die Ausbau­maßnahme entsteht (Anteil der Stadt) abzuwägen gegen den Vorteil, den die Anlieger aus der Ausbaumaßnahme haben (An­teil der Anlieger). Vom Stadtrat wurden mehrheitlich folgende Beschlüsse gefaßt:

a) Für die Colletstr. und Humbachstr. wird der Anteil der Stadt

für die Fahrbahn auf 30 v.H. und für die Bürgersteige auf 40 v.H. festgesetzt.

Der höhere Anteil der Stadt für die Bürgersteige trägt der Tatsache Rechnung, daß im dortigen Bereich das Fußgänger­aufkommen (also die Benutzung der Bürgersteige) höher ist als das Verkehrsaufkommen der Fahrbahn.

b) Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für die Bürgersteige der Hohe Straße wurde vom Stadtrat auf 25 v.H. festgesetzt.

1. Der Rat bekundet seinen ausdrücklichen Willen, die Katha­rinenschule nach Freiwerden als Jugendzentrum zur Verfü­gung zu stellen.

2. Der Rat beschließt, einen Trägerverein zu gründen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um in den Genuß von Landes- und Kreiszuschüssen zu kommen.

Man kam überein, über diesen Antrag nicht in der Sitzung ab- stimmen zu lassen, vielmehr soll die Angelegenheit auf die

c) Von den Kosten für den Ausbau des Vorderen Rebstockes trägt die Stadt ebenfalls 25%. Allerdings wurde hier vom Stadtrat beschlossen, daß als beitragsfähiger Aufwand nur die Kosten in Ansatz zu bringen sind, die bei der sonst in der * Stadt üblichen Ausbauart ( Verbundsteinpflaster) entstanden wären. Beim Ausbau des Vorderen Rebstockes hatte der Stadtrat ja beschlossen, daß im Interesse des Stadtbildes in diesem Bereich ein Natursteinpflaster verlegt wird.

Die Mehrkosten gegenüber der üblichen Ausbauart in