Montabaur 7/29/81
GACKENBACH Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 14.7.1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 13. Juli 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5.10.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
„Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten".
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 30.8.1971 in Kraft.
5431 Gackenbach, 14.7.1981 Ortsgemeinde Gackenbach Wilhelmi, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 13. Juli 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel im Aufträge:
Meckel
&
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO— vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Wilhelmi ist in der Zeit vom 13.7. - 10.8.1981 verhindert, die Dienstgeschäfte des Ortsbürgermeisters zu führen. Die Vertretung übernimmt der II.Ortsbeigeordnete Hermann Wei- denfeller, Alte Hohl 6, 5431 Gackenbach, Tel. 06439/7566)
In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel.02602/
2041 zu wenden.
Jagdgenossenschaft Gackenbach
Die Niederschrift über die Gründungsversammlung der Jagdgenossenschaft Gackenbach vom 14. Mai 1981 liegt mit der am 9.7.1981 von der Unteren Jagdbehörde genehmigten Satzung der Jagdgenossenschaft Gackenbach öffentlich aus.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 20. Juli bis 6. August 1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, während der Dienststunden eingesehen werden.
J. Schlosser, Jagdvorstand
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, 23. Juli 1981 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
I.ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 7. Mai 1981
2. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980
3. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980
4 Stellungnahme des Rates zur Ausweisung von Reitwegen im Walde im Bereich des Naturparkes Nassau (Gemarkungsbereich der Ortsgemeinde Horbach)
5. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Ortsdurchfahrt
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten zur Neugestaltung des Kinderspielplatzes „Vorm Tor"
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Horbach, 13.7.1981 Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister befindet sich in der Zeit vom 13. - 25.7. 1981 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Alfred Krumm, Mehlstraße.
In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/2041 zu wenden.
Sitzung der Kirmesgesellschaft
Am Freitag, dem 17. Juli 1981,findet in der Gaststätte Specht, 20.00 Uhr eine Sitzung der Kirmesgesellschaft statt. Alle Mitglieder und.die es noch werden wollen, sind hierzu recht herzlich eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH:
Freiwillige Feuerwehr - Anmeldung zum Ausflug
Die Anmeldung für den diesjährigen Ausflug am 5.9.1971 muß bis spätestens 20.8.1981 beim Wehrführer Werner Rück vorliegen.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" II (GE) in der Ortsgemeinde Görgeshausen - Bekanntmachung des

