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Montabaur 8/29/81

Änderungsbeschlusses vom 30.6.1981 gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 30.6.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlos­sen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

Der BebauungsplanIm Strichen II" (GE) wird dergestalt geändert, daß die im Bereich des Gewerbegebietes (Flur­stücke 34/1, 34/2, 37, 35, 36, 38, Flur 13) festgesetzte Geschoßflächenzahl (GFZ) von 1,6 auf 1,0 verringert wird. Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Görgeshausen, den 9. Juli 1981 Herz, Ortsbürgermeister

Sportverein Grün-Weiß

Da auf dem Sportplatz große Flächen neu eingesät wurden,bleibt dieser bis zu unserem Sommerfest am 9.8.1981 gesperrt. Wir bit­ten um entsprechende Beachtung.

HEILBERSCHEID:

Gründung eines INTEK-CLUB

Es ist beabsichtigt, in Heilberscheid einen INTEKCLUB für behinderte und nichtbehinderte Menschen zu gründen.

Die Mitglieder dieses Ciubs setzen sich für die Belange unserer behinderten Mitmenschen ein. Sie es für den Bau einer behinderten­gerechten Wohnung oder für die Freizeitbeschäftigung dieser Menschen.

Wer diesem Club beitreten möchte, sollte das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Wer Mitglied werden möchte, möge sich bei Dietmar Thome Mittelstr. 1, 5431 Heilberscheid melden.

MGV Waldeslust Heilberscheid

Am Dienstag, dem 21.7.1981 , 20.00 Uhr findet nach der Som­merpause die erste Gesangstunde statt.

Alle aktiven Sänger, alle Sangesfreunde, auch diejenigen, die in letzter Zeit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr aktiv tätig waren, möchten wir dazu sehr herzlich einladen.

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIm Strichen u.a." der Ortsgemeinde Nentershauseo

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 3.7.1981 Az. 610-13 nachstehende Geneh­migung erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird

hiermit gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.

I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmi­gung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.

Diese Genehmigung wird gem.§ 12 Bundesbaugesetz in der Fas­sung vom 6.7.1979 (BGBI.I S.949) hiermit öffentlich bekannt­gemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungs­planes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechts­verbindlich wird.

Der Anderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden. .

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz ! sowie den § 24 Abs.6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit! des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der

Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein , Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her­beigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsl plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres| seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich untef Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gelten^ gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Gemarkung: Nentershausen Flur 13

Flurstücke 209

Die Änderung hat folgenden Inhalt:

Der BebauungsplanIm Strichen u.a." wird dergestalt geändeijr daß die im Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche im BereicljU der Altflurstücke Nr. 601/1, 602, und 603, Flur 12, neue X Flurstücksbezeichnung 209, Flur 13,(beginnend am Wende- ® hammer der Eisbachstraße entlang des Fußweges in Richtung w Weserstr.) die Bebauung zugeführt wird. Auf dieser Fläche ist eine überbaubare Fläche auszuweisen.

Nentershausen, den 9. Juli 1981 Perne, Ortsbürgermeister

Spielmannszug Nentershausen -

Der Spielmannszug fährt am Samstag, dem 25. Juli 1981zu eiipj' Ständchen in die Nachbargemeinde Görgeshausen. Abfahrt 19.30 Uhr ab Vereinslokal Ohly mit eigenem Pkw. Am 2. und j 9. August proben wir für bevorstehende Auftritte bei Heinrichs- Müller. Weitere Termine: 23.8. Sommerfest Fanfarenzug Hoi|| r ressen, 27.8. Ständchen. k-