Montabaur 6/29/81
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 13. Juli 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 28.8.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
„Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten".
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. 1.1976 in Kraft. Kadenbach, 14.7.1981 Ortsgemeinde Kadenbach Karbach, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 13. Juli 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel im Aufträge:
Meckel
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO— vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neuhäusel
Überarbeitung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Montabau-
rer Straße"
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 14.5.1981 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan zu überarbeiten, zu erweitern und auf den neuesten Stand gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes zu bringen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der B 49 i'n Richtung Koblenz- beginnend am Ortseingang bis etwa zur Voermannstraße -und wird aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht. Neuhäusel,7.Juli 1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
NEUHÄUSEL:
MGV „Constantia" 1873 Neuhäusel - Dorffest am 1./2.8.1981
Am letzten Ferienwochenende, Samstag und Sonntag, den 1./2. August 1981, veranstalten wir auf dem Kirmesplatz und somit mitten im Ort - ein Dorffest, das wir mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren bei unseren Waldfesten herrschende, schlechte Witterung nach dorthin verlegt haben.
Alle Einwohner unseres Ortes, aber auch Besucher aus ~&\\ und fern, sind herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke ist in gewohnt guter Manier gesorgt. Bei schlechter Witterung steht ein Zelt zur Verfügung.
Ab Samstag, dem 1.8., 16.00 Uhr sind Keller und Küche geöffnet. Zum sonntäglichen Frühschoppen treffen wir uns ab 10.30 Uhr. Für unsere Sänger sei noch darauf hingewiesen, daß die erste Gesangprobe nach den Sommerferien am Freitag, dem 24.7.1981, stattfindet.
SIMMERN:
Siebenbornstraße und Görgenstraße sind Anliegerstraßen
Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß die Siebenbornstraße und die Görgenstraße Anlieger- und Wohnstraßen sind.
Die Kraftfahrer haben sich im Straßenverkehr durch angepaßte Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Diese Regelung gilt auch für den Bereich der Siebenbornstraße und der Görgenstraße.
Wir weisen darauf hin, daß die genannten Straßenzüge aufgrund ihrer Beschilderung keine Durchgangsstraßen nach Vallendar sind, und daß die allgemeinen Verkehrsregeln, insbesondere hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit, auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Verloren - Gefunden
Bei dem Waldfest an der dicken Buche ist eine Herrenjacke und ein Schlüsselbund liegengeblieben.
Der Besitzer kann die vorgenannten Gegenstände während der Dienststunden abholen.
Altenfahrt am 15.8.1981
Für die Bürger ab 65 Jahre veranstaltet der Pfarrgemeinderat am 15. August 1981 einen Ausflug an die Mosel mit anschließeit dem gemütlichen Beisammensein. Abfahrt 13.00 Uhr. Einzelheiten werden noch bekanntgegeben.
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BUCHFINKENLAND
Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland 9
Einladung zur Vorstandssitzung
Alle Mitglieder des Vorstandes werden zur nächsten Sitzung in die Gastwirtschaft „Buchfinkenland" Gackenbach, Ignatz Wilhelmi, am kommenden Mittwoch, dem 22.7.81 um 20.15 Uhr eingeladen. Die Tagesordnungspunkte werden zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben.
MGV „Cacilia" Gackenbach
Alle aktiven Sänger werden gebeten, am kommenden Freitag (trotz Ferienpause) zur üblichen Zeit, zur Gesangsprobe in das T.; Vereinslokal zu kommen.

