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Montabaur 6/29/81

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesge­setz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses in Montabaur vom 13. Juli 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 28.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das glei­che gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten".

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. 1.1976 in Kraft. Kadenbach, 14.7.1981 Ortsgemeinde Kadenbach Karbach, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 13. Juli 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel im Aufträge:

Meckel

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz-GemO vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neuhäusel

Überarbeitung und Ergänzung des BebauungsplanesMontabau-

rer Straße"

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 14.5.1981 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan zu überarbeiten, zu erweitern und auf den neuesten Stand gern, den Bestimmun­gen des Bundesbaugesetzes zu bringen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der B 49 i'n Richtung Koblenz- beginnend am Orts­eingang bis etwa zur Voermannstraße -und wird aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monta­baur entwickelt.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht. Neuhäusel,7.Juli 1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL:

MGVConstantia" 1873 Neuhäusel - Dorffest am 1./2.8.1981

Am letzten Ferienwochenende, Samstag und Sonntag, den 1./2. August 1981, veranstalten wir auf dem Kirmesplatz und somit mitten im Ort - ein Dorffest, das wir mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren bei unseren Waldfesten herrschende, schlechte Witterung nach dorthin verlegt haben.

Alle Einwohner unseres Ortes, aber auch Besucher aus ~&\\ und fern, sind herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke ist in gewohnt guter Manier gesorgt. Bei schlechter Witterung steht ein Zelt zur Verfügung.

Ab Samstag, dem 1.8., 16.00 Uhr sind Keller und Küche geöff­net. Zum sonntäglichen Frühschoppen treffen wir uns ab 10.30 Uhr. Für unsere Sänger sei noch darauf hingewiesen, daß die erste Gesangprobe nach den Sommerferien am Freitag, dem 24.7.1981, stattfindet.

SIMMERN:

Siebenbornstraße und Görgenstraße sind Anliegerstraßen

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß die Sieben­bornstraße und die Görgenstraße Anlieger- und Wohnstraßen sind.

Die Kraftfahrer haben sich im Straßenverkehr durch angepaßte Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlos­sen ist.

Diese Regelung gilt auch für den Bereich der Siebenbornstraße und der Görgenstraße.

Wir weisen darauf hin, daß die genannten Straßenzüge aufgrund ihrer Beschilderung keine Durchgangsstraßen nach Vallendar sind, und daß die allgemeinen Verkehrsregeln, insbesondere hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit, auch für landwirtschaft­liche Fahrzeuge gelten.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Verloren - Gefunden

Bei dem Waldfest an der dicken Buche ist eine Herrenjacke und ein Schlüsselbund liegengeblieben.

Der Besitzer kann die vorgenannten Gegenstände während der Dienststunden abholen.

Altenfahrt am 15.8.1981

Für die Bürger ab 65 Jahre veranstaltet der Pfarrgemeinderat am 15. August 1981 einen Ausflug an die Mosel mit anschließeit dem gemütlichen Beisammensein. Abfahrt 13.00 Uhr. Einzel­heiten werden noch bekanntgegeben.

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BUCHFINKENLAND

Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland 9

Einladung zur Vorstandssitzung

Alle Mitglieder des Vorstandes werden zur nächsten Sitzung in die GastwirtschaftBuchfinkenland" Gackenbach, Ignatz Wilhelmi, am kommenden Mittwoch, dem 22.7.81 um 20.15 Uhr eingeladen. Die Tagesordnungspunkte werden zu Beginn der Sitzung bekanntgegeben.

MGVCacilia" Gackenbach

Alle aktiven Sänger werden gebeten, am kommenden Freitag (trotz Ferienpause) zur üblichen Zeit, zur Gesangsprobe in das T.; Vereinslokal zu kommen.