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Montabaur 5/29/81

TuS Montabaur, Abt. Fußballjugend

Ab Montag, dem 20.7.1981, beginnt wieder für alle Jugend­mannschaften das Training für die neue Saison. Folgende Platz­einteilung ist vorgesehen:

Montag

17.00- 18.30 Uhr

E 1 und E 2

D 1 - Jugend u. B-

Dienstag

17.00- 18.30 Uhr

C 1 und C 2

19.00- 20.30 Uhr A

-Jugend

Mittwoch

17.00- 18.30 Uhr

D 1 (E 2 + E 1) Jugend

Donnerstag

17.00- 18.30 Uhr

C 1 + C2,

19.00-20.30 Uhr

B-Jugend

Freitag

19.00-20.30 Uhr

A-Jugend

Freizeitangebot auf der Anlage am Quendelberg in Montabaur

M/**'

Kräftig gerutscht wird bei schönem Wetter auf der Wasserrutsche in der Freizeitanlage

PROGRAMM 20.7. - 27..7. 1981

IIIIS

*

Im Anschluß werden alle abgespritzt

1. Nagelwettspiele

2. Mannschaftsspiele: Zeitungsabschlagen

Reiseleiter

Schnapp-Ball

3. begonnene Holzarbeiten fertigstellen

4. bei schönem Wetter: Wasserrutsche

Am Donnerstag großes Würstchen-Grillen (bitte die Würstchen selbst mitbringen).

AUGST

SPD-Ortsverein Eitelborn/Neuhäusel

Freitag, 24.7.1981, 20.00 Uhr Vorstandssitzung des SPD- Ortsvereins Eitelborn in der GaststätteWesterwälder Hof", Eitelborn.

Vorstandssitzungen des SPD-Ortsvereins sind parteiöffentlich.

MGV Eitelborn 1866

Am Donnerstag, dem 23. Juli 1981, 20.00 Uhr beginnen nach der Sommerpause wieder die wöchentlichen Chorproben des MGV Eitelborn 1866 im VereinslokalZur Sporkenburg"

Für interessierte, sangesfreudige Herrn ist der Probenbeginn ein günstiger Zeitpunkt, sich der Arbeit des Chores anzuschlie­ßen.

KADENBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage" undAuf der Höh" im Bereich des GemarkungsteilsAuf der Höh" der Ortsge­meinde Kadenbach

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. §2(1)

BBauG

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.6.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen, wobei sich die Änderung auf das GebietAuf der Höh" bezieht.

Der Beschluß lautet wie folgt:

Der TeilbereichAuf der Höh" wird in straßentechnischer Hinsicht der vorliegenden Straßenplanung des Ing.Büros Pfeif­fer aus Hachenburg angepaßt. Dies sind im einzelnen folgende Punkte:

1. Der Wendekreis am Ende der Kirchstraße wird als Wendeham­mer ausgewiesen.

2. Die Breite des Verbindungsfußweges vom Wendehammer der Kirchstraße zur Römerstraße wird von 3,00 m auf 2,00 m verringert.

3. Der Radius wird im Bereich der Römerstraße - zwischen Fußweg Nr. 133 und Einmündung Kirchstraße - von R 160 auf R 150 geändert.

4. Der 4,00 m breite Stichweg im Bereich der Grundstücke 77 und 78 (im Kurvenbereich der Kirchstraße) soll spitzwinklig zur Kirchstraße verlaufen.

5. Die durch die vorgenannten Änderungen bedingten Verschie­bungen der Baugrenzen sind entsprechend zu korrigieren.

6. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Änderungs­planung beauftragt.

7. Der vorgelegten Änderungsplanung wird zugestimmt und gleichzeitig die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.

8. Auf die Bürgerbeteiligung wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, weil sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Baugebiet auswirken.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Kadenbach, den 9. Juli 1981 Karbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 14.7.1981

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der