Montabaur 5/29/81
TuS Montabaur, Abt. Fußballjugend
Ab Montag, dem 20.7.1981, beginnt wieder für alle Jugendmannschaften das Training für die neue Saison. Folgende Platzeinteilung ist vorgesehen:
Montag
17.00- 18.30 Uhr
E 1 und E 2
D 1 - Jugend u. B-
Dienstag
17.00- 18.30 Uhr
C 1 und C 2
19.00- 20.30 Uhr A
-Jugend
Mittwoch
17.00- 18.30 Uhr
D 1 (E 2 + E 1) Jugend
Donnerstag
17.00- 18.30 Uhr
C 1 + C2,
19.00-20.30 Uhr
B-Jugend
Freitag
19.00-20.30 Uhr
A-Jugend
Freizeitangebot auf der Anlage am Quendelberg in Montabaur
M/**'
Kräftig gerutscht wird bei schönem Wetter auf der Wasserrutsche in der Freizeitanlage
PROGRAMM 20.7. - 27..7. 1981
IIIIS
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Im Anschluß werden alle abgespritzt
1. Nagelwettspiele
2. Mannschaftsspiele: Zeitungsabschlagen
Reiseleiter
Schnapp-Ball
3. begonnene Holzarbeiten fertigstellen
4. bei schönem Wetter: Wasserrutsche
Am Donnerstag großes Würstchen-Grillen (bitte die Würstchen selbst mitbringen).
AUGST
SPD-Ortsverein Eitelborn/Neuhäusel
Freitag, 24.7.1981, 20.00 Uhr Vorstandssitzung des SPD- Ortsvereins Eitelborn in der Gaststätte „Westerwälder Hof", Eitelborn.
Vorstandssitzungen des SPD-Ortsvereins sind parteiöffentlich.
MGV Eitelborn 1866
Am Donnerstag, dem 23. Juli 1981, 20.00 Uhr beginnen nach der Sommerpause wieder die wöchentlichen Chorproben des MGV Eitelborn 1866 im Vereinslokal „Zur Sporkenburg"
Für interessierte, sangesfreudige Herrn ist der Probenbeginn ein günstiger Zeitpunkt, sich der Arbeit des Chores anzuschließen.
KADENBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage" und „Auf der Höh" im Bereich des Gemarkungsteils „Auf der Höh" der Ortsgemeinde Kadenbach
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. §2(1)
BBauG
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.6.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen, wobei sich die Änderung auf das Gebiet „Auf der Höh" bezieht.
Der Beschluß lautet wie folgt:
Der Teilbereich „Auf der Höh" wird in straßentechnischer Hinsicht der vorliegenden Straßenplanung des Ing.Büros Pfeiffer aus Hachenburg angepaßt. Dies sind im einzelnen folgende Punkte:
1. Der Wendekreis am Ende der Kirchstraße wird als Wendehammer ausgewiesen.
2. Die Breite des Verbindungsfußweges vom Wendehammer der Kirchstraße zur Römerstraße wird von 3,00 m auf 2,00 m verringert.
3. Der Radius wird im Bereich der Römerstraße - zwischen Fußweg Nr. 133 und Einmündung Kirchstraße - von R 160 auf R 150 geändert.
4. Der 4,00 m breite Stichweg im Bereich der Grundstücke 77 und 78 (im Kurvenbereich der Kirchstraße) soll spitzwinklig zur Kirchstraße verlaufen.
5. Die durch die vorgenannten Änderungen bedingten Verschiebungen der Baugrenzen sind entsprechend zu korrigieren.
6. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Änderungsplanung beauftragt.
7. Der vorgelegten Änderungsplanung wird zugestimmt und gleichzeitig die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.
8. Auf die Bürgerbeteiligung wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, weil sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Baugebiet auswirken.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Kadenbach, den 9. Juli 1981 Karbach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 14.7.1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der

