Montabaur 9/27/81
Vergabeentscheidungen
Über mehrere Auftragsvergaben zu einzelnen Baumaßnahmen war abschließend zu entscheiden.
1. Der Ausbau des Streimerichweges wurde der im Gesamtangebot kostengünstigsten Firma übertragen, wobei die
Festlegung über die Ausbauart zum späteren Zeitpunkt erfolgt
Hierzu wurde angemerkt, daß das Alternativangebot dieser Firma - also Ausbau der Straße als verkehrsberuhigte Zonegleichfalls kein Abweichen vom Grundsatz der Vergabe an die billigste Firma ergab.
2. Zum weiteren Ausbau der Einsegnungshalle waren die Aufträge für die Fliesenarbeiten (an ortsansässige Firma) und den Kühlraumbau zu vergeben.
3. Letztlich wurde eine ortsansässige Firma beauftragt, unserem ehemaligen Rathaus eine neue Fassade zu geben.
In gleichem Maße wurde der Einbau einer Außenuhr mit elektrischem Werk beschlossen.
Die Entscheidung über die Art der Inneneinrichtung dieses Hauses als Heimatmuseum und Gemeindebücherei mit Leseraum wurde zurückgestellt, bis die Beratungen durch die einzelnen Fachämter, die inzwischen angefordert wurden, durchgeführt sind,
Freizeitpark
Es geht weiter am Ausbau des Freizeitparkes am Samstag, dem 4. Juli 1981, ab 08.00 Uhr. Um eine regere Mitwirkung wird gebeten.
Vereinsring Eitelborn/Ortsgemeinderat Eitelborn
Hobbymannschaft „Zur Krone" Eitelborn
Am Samstag, dem 4. Juli 1981, 15.00 Uhr werden alle Mitglieder gebeten, bei der Herrichtung des Sportplatzes anläßlich unseres am kommenden Wochenende stattfindenden Turniers behilflich zu sein. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Einteilung für das Turnier erfolgen.
KADENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.6.1981
Jubiläirmszuwendung anläßlich des 100jährigen Bestehens des ü/IGV Lyra, Kadenbach beschlossen
Mehrheitlich sprach sich der Rat dafür aus, dem MGV Lyra aus Anlaß des 100jährigen Bestehens eine Jubiläumszuwendung von 1.000,- DM zu gewähren.
Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Dem Rat wurde eine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeitete Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung vorgelegt. Die Verwaltung begründete die Notwendigkeit zum Erlaß dieser Satzung wie folgt:
Durch die genannte Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Auf- f wand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Der Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren.
Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.
In der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung ist die vorstehende Regelung nicht enthalten. Der Rat sprach sich daher für den Erlaß dieser Änderungssatzung aus.
Anschaffung von Splittkästen zur Verbesserung des Winterdienstes beschlossen
Aufgrund der sich im vergangenen Winter gezeigten Verkehrsbehinderungen im Ortsbereich durch Schnee und Eis, beschloß der Rat zur Verbesserung des Winterdienstes^Splittkästen an besonders gefährdeten Verkehrsbereichen aufzustellen.
Nach Auffassung des Rates sind folgende Bereiche mit Splittkästen auszurüsten:
1. Westerwaldstr./Triftstr.
2. Römerstr./Triftstr.
3. Bergstr. /Freih.v.-Stein-Straße
4. Freih.v.Stein-Str./Römerstraße.
Anschaffung einer Peitschenleuchte beschlossen Zur Ausleuchung der Treppe hinter der Schule und des Vorplatzes des Feuerwehrgerätehauses soll dem Willen des Rates entsprechend eine Peitschenleuchte aufgestellt werden.
Erlaß einer Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz beschlossen
Für den Bereich des Umkleidegebäudes (Neubau auf dem Sportplatz) beschloß der Rat den Erlaß einer Benutzungsordnung.
In einem vorgelegten Entwurf wurden noch redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Sobald der Text überarbeitet ist, wird dieser in einer der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes veröffentlicht.
Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage" und „Auf der Höh" beschlossen
Der Rat beschloß den Bebauungsplan „Ortslage' und „Auf der Höh" wie folgt zu ändern:
Der Teilbereich „Auf der Höh" wird in straßentechnischer Hinsicht der vorliegenden Straßenplanung angepaßt. Dies sind im einzelnen folgende Punkte:
1. Der Wendekreis am Ende der Kirchstraße wird als Wendehammer ausgewiesen.
2. Die Breite des Verbindungsweges vom Wendehammer der Kirchstraße zur Römerstr. wird von 3 m auf 2 m verringert.
3. Der Radius wird im Bereich der Römerstr. zwischen Fußweg Nr. 133 und Einmündung Kirchstr. von R 160 auf R 150 geändert
4. Der 4 m breite Stichweg im Bereich der Grundstücke 77 und 78 (im Kurvenbereich der Kirchstr.) soll spitzwinklig zur Kirchstr. verlaufen.
5. Die durch die vorgenannten Änderungen bedingten Verschiebungen in der Baugrenze sind entsprechend zu korrigieren.
6. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird mit der Änderungspanung beauftragt
7. Der Änderungsplanung wird zugestimmt und gleichzeitig die Offenlage beschlossen.
8. Weil sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Baugebiet auswirken, wird auf eine erneute Bürgerbeteiligung verzichtet.
Die Notwendigkeit zur Änderung der Bebauungspläne hatte sich aus straßentechnischen sowie aus topografischen Gründen ergeben.
Ausbau eines Wandeiweges (Weg entlang des Waldes an der alten Schutthalde) beschlossen
Zum Ausbau eines Wanderweges entlang des Waldes an der alten Schutthalde erteilte der Rat seine Genehmigung. Der Kostenaufwand wurde seitens des Rates auf maximal 12.000,- DM begrenzt. Hiervon entfällt auf die Ortsgemeinde lediglich ein Anteil von 50 %, da die Gewährung eines Zuschusses zugesagt wurde.

