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Montabaur 9/27/81

Vergabeentscheidungen

Über mehrere Auftragsvergaben zu einzelnen Baumaßnahmen war abschließend zu entscheiden.

1. Der Ausbau des Streimerichweges wurde der im Gesamtange­bot kostengünstigsten Firma übertragen, wobei die

Festlegung über die Ausbauart zum späteren Zeitpunkt er­folgt

Hierzu wurde angemerkt, daß das Alternativangebot dieser Firma - also Ausbau der Straße als verkehrsberuhigte Zone­gleichfalls kein Abweichen vom Grundsatz der Vergabe an die billigste Firma ergab.

2. Zum weiteren Ausbau der Einsegnungshalle waren die Auf­träge für die Fliesenarbeiten (an ortsansässige Firma) und den Kühlraumbau zu vergeben.

3. Letztlich wurde eine ortsansässige Firma beauftragt, unserem ehemaligen Rathaus eine neue Fassade zu geben.

In gleichem Maße wurde der Einbau einer Außenuhr mit elek­trischem Werk beschlossen.

Die Entscheidung über die Art der Inneneinrichtung dieses Hauses als Heimatmuseum und Gemeindebücherei mit Lese­raum wurde zurückgestellt, bis die Beratungen durch die ein­zelnen Fachämter, die inzwischen angefordert wurden, durch­geführt sind,

Freizeitpark

Es geht weiter am Ausbau des Freizeitparkes am Samstag, dem 4. Juli 1981, ab 08.00 Uhr. Um eine regere Mit­wirkung wird gebeten.

Vereinsring Eitelborn/Ortsgemeinderat Eitelborn

HobbymannschaftZur Krone" Eitelborn

Am Samstag, dem 4. Juli 1981, 15.00 Uhr werden alle Mitglieder gebeten, bei der Herrichtung des Sportplatzes anläßlich unseres am kommenden Wochenende stattfindenden Turniers behilflich zu sein. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Einteilung für das Turnier erfolgen.

KADENBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.6.1981

Jubiläirmszuwendung anläßlich des 100jährigen Bestehens des ü/IGV Lyra, Kadenbach beschlossen

Mehrheitlich sprach sich der Rat dafür aus, dem MGV Lyra aus Anlaß des 100jährigen Bestehens eine Jubiläumszuwendung von 1.000,- DM zu gewähren.

Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung beschlossen

Dem Rat wurde eine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeitete Satzung zur Änderung der Ausbaubei­tragssatzung vorgelegt. Die Verwaltung begründete die Notwen­digkeit zum Erlaß dieser Satzung wie folgt:

Durch die genannte Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Auf- f wand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grund­stücksfläche. Der Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren.

Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt ent­weder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.

In der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung ist die vorstehende Regelung nicht enthalten. Der Rat sprach sich daher für den Erlaß dieser Änderungssatzung aus.

Anschaffung von Splittkästen zur Verbesserung des Winter­dienstes beschlossen

Aufgrund der sich im vergangenen Winter gezeigten Verkehrs­behinderungen im Ortsbereich durch Schnee und Eis, beschloß der Rat zur Verbesserung des Winterdienstes^Splittkästen an besonders gefährdeten Verkehrsbereichen aufzustellen.

Nach Auffassung des Rates sind folgende Bereiche mit Splitt­kästen auszurüsten:

1. Westerwaldstr./Triftstr.

2. Römerstr./Triftstr.

3. Bergstr. /Freih.v.-Stein-Straße

4. Freih.v.Stein-Str./Römerstraße.

Anschaffung einer Peitschenleuchte beschlossen Zur Ausleuchung der Treppe hinter der Schule und des Vor­platzes des Feuerwehrgerätehauses soll dem Willen des Rates entsprechend eine Peitschenleuchte aufgestellt werden.

Erlaß einer Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz beschlossen

Für den Bereich des Umkleidegebäudes (Neubau auf dem Sport­platz) beschloß der Rat den Erlaß einer Benutzungsordnung.

In einem vorgelegten Entwurf wurden noch redaktionelle Ände­rungen eingearbeitet. Sobald der Text überarbeitet ist, wird dieser in einer der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes veröffentlicht.

Änderung des BebauungsplanesOrtslage" undAuf der Höh" beschlossen

Der Rat beschloß den BebauungsplanOrtslage' undAuf der Höh" wie folgt zu ändern:

Der TeilbereichAuf der Höh" wird in straßentechnischer Hinsicht der vorliegenden Straßenplanung angepaßt. Dies sind im einzelnen folgende Punkte:

1. Der Wendekreis am Ende der Kirchstraße wird als Wende­hammer ausgewiesen.

2. Die Breite des Verbindungsweges vom Wendehammer der Kirchstraße zur Römerstr. wird von 3 m auf 2 m verringert.

3. Der Radius wird im Bereich der Römerstr. zwischen Fußweg Nr. 133 und Einmündung Kirchstr. von R 160 auf R 150 geändert

4. Der 4 m breite Stichweg im Bereich der Grundstücke 77 und 78 (im Kurvenbereich der Kirchstr.) soll spitzwinklig zur Kirchstr. verlaufen.

5. Die durch die vorgenannten Änderungen bedingten Verschie­bungen in der Baugrenze sind entsprechend zu korrigieren.

6. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird mit der Änderungspanung beauftragt

7. Der Änderungsplanung wird zugestimmt und gleichzeitig die Offenlage beschlossen.

8. Weil sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Baugebiet auswirken, wird auf eine erneute Bürgerbeteiligung verzichtet.

Die Notwendigkeit zur Änderung der Bebauungspläne hatte sich aus straßentechnischen sowie aus topografischen Gründen ergeben.

Ausbau eines Wandeiweges (Weg entlang des Waldes an der alten Schutthalde) beschlossen

Zum Ausbau eines Wanderweges entlang des Waldes an der alten Schutthalde erteilte der Rat seine Genehmigung. Der Kostenaufwand wurde seitens des Rates auf maximal 12.000,- DM begrenzt. Hiervon entfällt auf die Ortsgemeinde lediglich ein Anteil von 50 %, da die Gewährung eines Zuschusses zugesagt wurde.