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Montabaur 8/27/81

II.

Haushaltsrechnung 1980 Verwaltungs- Vermögens­haushalt/DM haushalt.DM Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 225.753,29

Gesamt

DM

225.753,29

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 225.753,29

-

225.753,29

Soll-Ausgaben 225.753,29

--

225.753,29

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 225.753,29

-

225.753,29

Überschuß/Fehlbetrag

-

-

Festgestellt:

Montabaur, 14. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

III.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 aufgestellten Jahresrechnungen gern. § 114 GemO. Gleich­zeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 Entlastung zu erteilen.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh­migung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben Verbandsvorsitzen­der Schneider und stellvertretender Verbandsvorsitzender Hümmerich wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitge­wirkt.

Den Vorsitz hat Wolfgang Weber (Vorsitzender des Rechnungs­prüfungsausschusses) geführt.

IV.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 6.7.1981 bis 15.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

EITELBORN:

AUS DER ARBEIT DES RATES Zur letzten Arbeitssitzung vor der Sommerpause trafen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates am 5. Juni 1981 im Gemein­dehaus.

Entsprechend umfangreich war die Tagesordnung, die Ortsbür­germeister Hümmerich den Gemeinderäten vorgegeben hatte.

AnhörverfahrenTräger öffentlicher Belange" zum Bebauungs­planWässer" abgeschlossen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Einzelentscheidungen zum BebauungsplanWässer", der im Entwurf vorliegt.

Während den Belangen der einzelnen Behörden, wie Kataster­amt, Wasserwirtschaftsamt, untere Verkehrsbheörde usw. bei denen es um geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen des Planwerkes ging,entsprochen wurde, konnte sich der Rat mit der Forderung, innerhalb des Baugebietes eine weitere Fläche zur Errichtung einer zusätzlichen Trafo-Station nicht anfreunden. Vielmehr erscheint es sinnvoller, die notwendige Station im Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Hochstation zu erstellen.

Beratung über Bedenken und Anregungen der Anlieger zum BebauungsplanWässer"

Eine ausführliche Erörterung war notwendig, als es darum ging, über die Bedenken und Anregungen der Bürger zum Be­bauungsplanWässer" zu entscheiden.

Hierzu konnte der mehrmaligen Forderung der Anlieger, eine geringere Straßenbreite als nach den Bestimmungen der RASt (8,50 m) auszuweisen, entsprochen und die Trasse auf maxim. 7,00 m abgestellt werden.

Der Straßenausbau verbleibt somit bei einer 5,00 m breiten Fahrbahn, einem einseitigen Bürgersteig von 1,50 m, in dem die Erschließungsanlagen wie Wasser, Gas, Telefon und Strom untergebracht werden und einem 0,50 m breiten Schramm­bord.

Der Forderung einiger Anlieger, ihr Gartengrundstück aus dem Plan herauszunehmen, konnte aus verständlichen Gründen nicht entsprochen werden.

Das Planungsbüro erhielt den Auftrag, die beschlossenen Ände­rungen und Ergänzungen in den Plan aufzunehmen und das Genehmigungsverfahren fortzuführen.

BebauungsplanänderungHelfensteinstraße" als Satzung beschlossen

Nachdem die Änderung des BebauungsplanesHelfenstein­straße" für den Bereich der Anbindung des noch nicht ausgebau­ten Teilstücks an den WegZum Heckelchen" planungsmäßig abgeschlossen ist, war der Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG nachzuvollziehen.

Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

Wann nunmehr die Baulandumlegung und tatsächliche Erschlie­ßung dieses Teilbereiches ermöglicht wird, ist nach wie vor abhängig von der Eingliederung des vorhandenen Gewerbebe­triebes.

Hohlweg wird abgerechnet

Einstimmig.beschloß der Rat, den Hohlweg im Anschluß an seinen Ausbau vor zwei Jahren, nach der Satzung über die Er­hebung von Ausbaubeiträgen abzurechnen.

Bei der Festsetzung der Umlagehöhe bewertete der Rat diesen Straßenzug als einen mit starkem innerörtlichen Verkehr, so daß der Gemeindeanteil an den umlagefähigen Kosten =

50 % beträgt.

Die Bescheide sollen in absehbarer Zeit zugestellt werden.

Mehrausgaben in der Waldwirtschaft beschlossen

Ausgelöst durch die Anhebung verschiedener Beitragsleistun­gen in der Waldwirtschaft, waren Mehrausgaben entstanden, denen der Rat im nachhinein seine Zustimmung gab.

Die Kostendeckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Ge­werbesteuer.

BebauungsplanänderungStreimerich" zugestimmt

Dem Antrag eines Anliegers, den TeilbebauungsplanStreime­rich" der ausschließlich zur baulichen Ordnung seines Grund­besitzes aufgestellt wird, wurde insofern entsprochen, als auf die Festlegung der Mindest große der einzelnen Baugrund­stücke verzichtet wird.

Dem weiteren Antrag auf Reduzierung der Flächengröße des Wendehammers wird nur zugestimmt, wenn verkehrliche Belange nicht entgegenstehen.

Erneute Erörterung zum Ausbau des Streimerichweges kann erfolgen

Einmütig sprachen sich :die Ratsmitglieder dafür aus, dem An­trag verschiedener Anlieger des Streimerichweges zu entspre­chen und über die Ausbauform erneut zu befinden.

Gelegenheit hierzu soll in der Bürgerversammlung gegeben wer­den. Auslösende Ursache war die nunmehr bestehende Mög­lichkeit, diesen Ausbau als Wohnwertverbesserung in Form einer verkehrsberuhigten Zone vorzunehmen.