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Montabaur 10/27/81

NEUHÄUSEL:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister R.Hümmerich befindet sich in der Zeit vom 12. Juli 1981 - 3. August 1981 in Urlaub. Die Dienstgeschäfte führt in dieser Zeit der I. Ortsbeigeordnete Eckart Weigle.

Die Sprechstunden f in dien zur gewohnten Zeit statt (montags und donnerstags von 18.00 - 19.30 Uhr). In dringenden Angele­genheiten wird gebeten, sich unmittelbar an die Verbandsge­meindeverwaltung in Montabaur zu wenden.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Waldfest in Simmern

Am kommenden Wochenende, dem 4. und 5. Juli 1981, veran­staltet der Männergesangverein Apollonia Simmern sein traditio' nelles Waldfest unter derDicken Buche" (an der Straße Sim- mern-Neuhäusel).

Wie in jedem Jahre, so ist auch diesmal für das leibliche Wohl unserer Gäste ausreichend gesorgt. Wir würden uns sehr freuen, zahlreiche Gäste aus nah und fern begrüßen zu können.

Die Veranstaltung beginnt am Samstag um 17,00 Uhr und am Sonntag um 10.00 Uhr.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Pfarrgemeinde Gackenbach Gymnastik für Senioren

Vom 9. bis 30.7. findet in der Turnhalle Horbach keine Senioren- Gymnastik statt. Die 1. Stunde nach den Ferien ist am 6.8. um 14.30 Uhr.

EISBACHGEMEINDEN

Kulturamt Westerburg

01. P. 2009

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG FÜR DIE ORTS­GEMEINDEN NIEDERERBACH , GIROD UND NENTERS­HAUSEN

Schlußfeststellung ,

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes, FlurbG in der Fas­sung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) wird :das Zusammen­legungsverfahren Pütschbach, Westerwaldkreis mit folgender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt,

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zu­sammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmer­gemeinschaft erloschen.

GRÜNDE:

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Zusammenlegungsplanes berichtigt. Die

Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Dreikirchen, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschasft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 19.1.1981 ordnungsgemäß abgeschlossen. Ein Restbestand ist nach Erfül­lung aller Forderungen nicht vorhanden.

Die Zusammenlegungskasse wird aufgelöst.

Das Zusammenlegungsverfahren war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt in Westerburg, Jahnstr.

5 oder wahlweise bei der Bezirksregierung (Obere Flurbereini­gungsbehörde) in 5400 Koblenz, Stresemannstr. 3 - 5 einzule - gen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist eingegangen ist.

Der Kulturamtsvorsteher:

Herz, Reg.Direktor

GIROD:

Kirmes in Kleinholbach

Am kommenden Wochenende 4. - 6. Juli 1981 feiern wir nach alter Tradition unser Kirchweihfest im Ortsteil Kleinholbach. Beide Gaststätten sind für die Kirmestage gerüstet und bieten Ihnen allen das Beste aus Küche und Keller.

Zur Unterhaltung auf dem Kirmesplatz für jung und alt konnten wir die Fa. Schröder, Andernach gewinnen.

Unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und allen Gästen wün­sche ich frohe und gemütliche Kirmestage.

Leber, Ortsbürgermeister

Mutterboden am Friedhof - Unrat auf gemeindeigenem Bauplat

Es wird darauf hingewiesen, daß der oberhalb unseres Fried­hofes abgelagerte Mutterboden für die Anlegung gemeindlicher Plätze benötigt wird. Das Abfahren für private Zwecke ist des­halb ab sofort untersagt.

Zur Zeit wird der gemeindeeigene Bauplatz in der Klingelwiese eingeebnet und eingesät, um bis zu seiner Verwendung als Straßenführung für die Erweiterung des Baugeländes ordentlich und sauber zu sein. Es ist verboten auf diesem Platz Unrat abeulagern oder zu verbrennen. Auch Steine und Bauschutt dürfen dort nicht mehr abgeladen werden. Um Beachtung wird dringend gebeten.

Leber, Ortsbürgermeister

GR0SSH0LBACH/GIR0D:

Alte Herren

Am Samstag, dem 4. Juli 1981, um 17.00 Uhr spielen wir auf dem Sportplatz in Großholbach gegen unsere Sportkameraden aus Haiderbach. Gespielt wird ganz in Rot Da der Platz noch von Gras geräumt werden muß, treffen wir uns eine Stunde vor Spielbeginn mit Rechen.

GR0SSH0LBACH:

Wallfahrt nach Banneux

Am 19.7.1981 findet wie alljährlich eine Wallfahrt nach Bannern statt. Wer daran teilnehmen möchte, kann sich bei Frau Reusch anmelden. Tel. 17342.

Anmeldeschluß 11.7.1981