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Montabaur 7 / 25 / 81 HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.1 2.1973 ( G VBI. S. 419) , zuletzt geän- deit durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI.

S. 770).

Kirmes in Großholbach

Vom 2o. bis 22. Juni 1981 feiert die Ortsgemeinde Großholbach ihr diesjähriges Kirchweihfest.

Beide Gaststätten sind für die Kirmestage bestens vorbereitet.

Sie freuen sich auf Ihren Besuch. Sie sind eingeladen zum Tanz und gemütlichen Beisammensein.

Der Kirmesgesellschaft ein herzliches Dankeschön für die Fort­führung der alten Tradition und Gestaltung des Dorffestes.

Am Samstag um 13.3o Uhr wird der Kirmesbaum gestellt, wozu freiwillige Helfer höflichst eingeladen werden.

Am Sonntag findet um 14.oo Uhr der Kirmeszug und anschlie­ßend die Verlosung statt.

Allen Einwohnern und Gästen wünsche ich während der Kir­mestage frohe und gemütliche Stunden.

Metternich, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister E. Reichwein befindet sich in der Zeit vom 19.6. bis 11.7.1981 in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete H.J.Schmidt. Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN KVK Nentershausen

Die diesjährige Generalversammlung des KVK Nentershausen findet am 26.6.1981 , 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Ohly statt. ABLAUF:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 11

2. Totenehrung

3. Entgegennahme des Jahresberichtes durch den Schriftführer

4. Entgegennahme des Kassen- und Rechnungsberichtes durch den Kassierer

5. Entgegennahme des Berichtes durch die Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Neuwahl der Kassenprüfer

8. Beschlußfassung über Neuanträge

9. Allgemeines

NOMBORN

Vetanstaltungstermine der Nomborner Vereine - 2. Halbjahr 1981

JULI

1 o. bis 13.7. 24. bis 3o.7. AUGUST

9.8.

16.8.

29.8.

SEPTEMBER

6.9.

Kirchweihfest

Sängerfahrt des MGV Anon nach Wien

Wandertag der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrtag in Heiligenroth Sommerfest des MGV Arion

Wertungssingen in Merkelbach MGV Arion

13.9. Feuerwehrtag in Meudt, Freiwillige Feuerwehr

27.9. Gruppensingen in Obererbach MGV Arion NOVEMBER

11.11. Martinszug DEZEMBER

6.12. Altentag

12.12. Weihnachtsfeier MGV Arion

18.12. Weihnachtsfeier VfR

19.12. Weihnachtsfeier Schrammeln 1982

JANUAR

8.1. Generalversammlung MGV Arion

23.1. Kappensitzung VfR Nomborn

30.1. Familienabend MGV Arion MAI

3o. bis 31.5. - Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn FEBRUAR

12.2. Kappensitzung VfR Nomborn

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ELBERTGEMEINDEN

WELSCHNEUDORF

Kath. Kindergarten Welschneudorf

Der Erlös unseres diesjährigen Sommerfestes ist für Spiel- und Arbeitsmittel bestimmt Wir danken allen, die vor und hinter den Kulissen,sowie durch Sach- und Geldspenden zu dem guten Ergebnis dieses Festes beigetragen haben.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Welschneudorf für das Jahr 1981 vom 4.6.1981 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 161.000,00 DM

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 27.000,00 DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht

§ 5

Die Steuersätze tur die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

648.000,00 DM 648.000,00 DM

681.000,00 DM 681.000,00 DM