Montabaur 7 / 25 / 81 HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.1 2.1973 ( G VBI. S. 419) , zuletzt geän- deit durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI.
S. 770).
Kirmes in Großholbach
Vom 2o. bis 22. Juni 1981 feiert die Ortsgemeinde Großholbach ihr diesjähriges Kirchweihfest.
Beide Gaststätten sind für die Kirmestage bestens vorbereitet.
Sie freuen sich auf Ihren Besuch. Sie sind eingeladen zum Tanz und gemütlichen Beisammensein.
Der Kirmesgesellschaft ein herzliches Dankeschön für die Fortführung der alten Tradition und Gestaltung des Dorffestes.
Am Samstag um 13.3o Uhr wird der Kirmesbaum gestellt, wozu freiwillige Helfer höflichst eingeladen werden.
Am Sonntag findet um 14.oo Uhr der Kirmeszug und anschließend die Verlosung statt.
Allen Einwohnern’ und Gästen wünsche ich während der Kirmestage frohe und gemütliche Stunden.
Metternich, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Urlaub des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister E. Reichwein befindet sich in der Zeit vom 19.6. bis 11.7.1981 in Urlaub.
Die Vertretung übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete H.J.Schmidt. Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN KVK Nentershausen
Die diesjährige Generalversammlung des KVK Nentershausen findet am 26.6.1981 , 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Ohly statt. ABLAUF:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 11
2. Totenehrung
3. Entgegennahme des Jahresberichtes durch den Schriftführer
4. Entgegennahme des Kassen- und Rechnungsberichtes durch den Kassierer
5. Entgegennahme des Berichtes durch die Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahl der Kassenprüfer
8. Beschlußfassung über Neuanträge
9. Allgemeines
NOMBORN
Vetanstaltungstermine der Nomborner Vereine - 2. Halbjahr 1981
JULI
1 o. bis 13.7. 24. bis 3o.7. AUGUST
9.8.
16.8.
29.8.
SEPTEMBER
6.9.
Kirchweihfest
Sängerfahrt des MGV Anon nach Wien
Wandertag der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrtag in Heiligenroth Sommerfest des MGV Arion
Wertungssingen in Merkelbach MGV Arion
13.9. Feuerwehrtag in Meudt, Freiwillige Feuerwehr
27.9. Gruppensingen in Obererbach MGV Arion NOVEMBER
11.11. Martinszug DEZEMBER
6.12. Altentag
12.12. Weihnachtsfeier MGV Arion
18.12. Weihnachtsfeier VfR
19.12. Weihnachtsfeier Schrammeln 1982
JANUAR
8.1. Generalversammlung MGV Arion
23.1. Kappensitzung VfR Nomborn
30.1. Familienabend MGV Arion MAI
3o. bis 31.5. - Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn FEBRUAR
12.2. Kappensitzung VfR Nomborn
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ELBERTGEMEINDEN
WELSCHNEUDORF
Kath. Kindergarten Welschneudorf
Der Erlös unseres diesjährigen Sommerfestes ist für Spiel- und Arbeitsmittel bestimmt Wir danken allen, die vor und hinter den Kulissen,sowie durch Sach- und Geldspenden zu dem guten Ergebnis dieses Festes beigetragen haben.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1981 vom 4.6.1981 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 161.000,00 DM
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 27.000,00 DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht
§ 5
Die Steuersätze tur die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
648.000,00 DM 648.000,00 DM
681.000,00 DM 681.000,00 DM

