Montabaur 8/25/81
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,oo DM
für den zweiten Hund 54,oo "
für jeden weiteren Hund 72,oo "
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
5430 Montabaur, 26. Mai 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.6.1981 bis 2.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Welschneudorf, 4.6.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ein»* Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) , zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI.
S. 770).
SV 1920 Wslschneudorf e.V.
Am Montag, 22.6.1981, wollen wir noch vor der Kirmes unseren III. Hackgang zur Pflege der Grünanlagen durchführen. Wir treffen uns mit den hierfür notwendigen Gartengeräten ab 14.oo Uhr wie immer auf dem Dorfplatz. Um rege Beteiligung wird gebeten.
Gleichzeitig geben wir bekannt, daß der SV 1920 Welschneudorf e.V. am Samstag, 27.6.1981, abends ab 2o.oo Uhr im Vereinslokal "Zum Hannes" Welschneudorf, die Kirmes mit einem großen Tanzabend eröffnet.
NIEDERELBERT
Sprechstunden des Qrtsbürgermeisters
Während der Ferienzeit vom 19.6. bis 1.8.1981 fallen die
Donnerstagssprechstunden des Bürgermeisters aus.
In dieser Zeit erreichen Sie Ihren Ortsbürgermeister jeweils montags von 18.oo bis 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt.
Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung "Weickert - Am Tor" der Ortsgemeinde Oberelbert;
Offenlage gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.4.1981 die Änderung des Bebauungsplanes "Weickert - Am Tor" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern.
§ 2 a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 29.6.1981 bis 29.7.1981
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o Uhr bis 16.oo Uhr, dienstags von 7.3o bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7,| sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Oberelbert während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich! aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde I Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Die Änderung bezieht sich auf den rechtsgültigen Planbereich des Bebauungsplanes "Weickert - Am Tor".
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: im Norden:
von dem Graben Nr. 148/3, von der nördl. Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 43 und 102/3, 101 und 100 im Osten:
von einem Teil der Hauptstraße (K 169), dem Graben 58/1 und dem Fußweg Nr. 56 im Süden:
von den Grundstücken südlich des Trifter Weges im Westen: von der Landesstraße Nr. 327.
Die Änderung hat zum Inhalt, daß alle bisherigen Textfestsetzungen bezüglich der Errichtung von Garagen aufgehoben werden. Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen LandesbauJ Ordnung. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes behal-1 ten ihre Gültigkeit.
Oberelbert, 1 o.6.1981 Weyand, Ortsbürgermeister
HOLLER
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge-I meinde Holler für das Jahr 1981 vom 4. 6.1981 l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde ) Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung] durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 661.000,00 DM
in der Ausgabe auf 661.000,00 DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 371 .000,00 DM
in der Ausgabe auf 371.000,00 DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts-1 jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus-[ halt erforderlich ist, wird auf 189.000,00 DM
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.

