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Montabaur 6/25/81 Gemeinderatas (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) , zuletzt geän­dert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde Ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI. S. 77ü).

BUCHFINKENLAND

GACKFNBACH

Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach , A f jt. Frauen­gymnastik

Auf mehrfachem Wunsch beginnt die Frauengymnastik ab 23.6. 1981 nicht mehr wie bisher dienstags 19.3o Uhr, sondern um 2o.oo Uhr. Da die Turnhalle in den Sommerferien in der Zeit vom 2o.7. - 1o.8.1981 geschlossen ist, findet während dieser Zeit die Gymnastikstunde bei schönem Wetter im Freien statt.

aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu­gesandt.

Flübingen, 1 1. Juni 1981

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Simon, Vermessungsdirektor

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Großholbach für das Jahr 1981 vom 7.8.1981

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.1 2.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.6.1981 hiermit hekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 388.000,00 DM

in der Ausgabe auf 388.000,00 DM

VERMÖGENSHAUSHALT

HORBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz { GemO) vom 14. Dez. 1973 ( GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Horbach am

Donnerstag, 25.6.1981, 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Daun statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

in der Einnahme auf 679.000,00 DM

in der Ausgabe auf 679.000,00 DM

festgesetzt. § 2

Kredite werden nicht veranschlag.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER: a) nach Gewe r beertrag und Gewerbekapital

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

Horbach/Montabaur, 9.6.1981

Ortsgemeinde Horbach Verbandsgemeinde Montabaur

Meuer, Ortsbürgermeister Mangels, Bürgermeister

HÜBINGEN

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung "Ober dem Dorf", Gemarkung Hübingen.

- Ortsgemeinde Hübingen - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Ober dem Dorf" durch Beschluß vom 21.5.1981 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Um legu ngsverzeich nis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 27. Juni 1981 bis ein­schließlich 27. Juli 1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraße 9, Zimmer 7, während der Dienst­stunden öffentlich aus.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffen­der Auszug

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24 ,00 DM

für den zweiten Hund 54 ,00 DM

für jeden weiteren Hund 72 ,00 DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz.

5430 Montabaur, 2. 6. 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckei

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.6.1981 bis 2.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Großholbach, 7.6.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Großholbach

Metternich, Ortsbürgermeister