Montabaur 6/25/81 Gemeinderatas (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) , zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde Ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI. S. 77ü).
BUCHFINKENLAND
GACKFNBACH
Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach , A f jt. Frauengymnastik
Auf mehrfachem Wunsch beginnt die Frauengymnastik ab 23.6. 1981 nicht mehr wie bisher dienstags 19.3o Uhr, sondern um 2o.oo Uhr. Da die Turnhalle in den Sommerferien in der Zeit vom 2o.7. - 1o.8.1981 geschlossen ist, findet während dieser Zeit die Gymnastikstunde bei schönem Wetter im Freien statt.
aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt.
Flübingen, 1 1. Juni 1981
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Simon, Vermessungsdirektor
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1981 vom 7.8.1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.1 2.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.6.1981 hiermit hekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 388.000,00 DM
in der Ausgabe auf 388.000,00 DM
VERMÖGENSHAUSHALT
HORBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz { GemO) vom 14. Dez. 1973 ( GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Horbach am
Donnerstag, 25.6.1981, 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Daun statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
in der Einnahme auf 679.000,00 DM
in der Ausgabe auf 679.000,00 DM
festgesetzt. § 2
Kredite werden nicht veranschlag.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER: a) nach Gewe r beertrag und Gewerbekapital
220 v.H. 240 v.H.
280 v.H.
Horbach/Montabaur, 9.6.1981
Ortsgemeinde Horbach Verbandsgemeinde Montabaur
Meuer, Ortsbürgermeister Mangels, Bürgermeister
HÜBINGEN
Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung "Ober dem Dorf", Gemarkung Hübingen.
- Ortsgemeinde Hübingen - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Ober dem Dorf" durch Beschluß vom 21.5.1981 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Um legu ngsverzeich nis.
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 27. Juni 1981 bis einschließlich 27. Juli 1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraße 9, Zimmer 7, während der Dienststunden öffentlich aus.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des
Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24 ,00 DM
für den zweiten Hund 54 ,00 DM
für jeden weiteren Hund 72 ,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
5430 Montabaur, 2. 6. 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckei
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.6.1981 bis 2.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Großholbach, 7.6.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Großholbach
Metternich, Ortsbürgermeister

