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Montabaur 5/25/81

HSOBKST

des Angelsportvereins Montabaur e.V.

am

Samstag, 27 . 6. , ab 14 Uhr, Sonntag, 22. fc. , ab 10 Uhr

am Weberweiher in der Gemarkung Staudt

Angelmöglichkeit

auf Forellen, Karpfen, Schleien unter fachkundiger Anleitung. Angelgeräte und Köder können auf Wunsch gestellt werden.

Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Schwenkbraten und Bratwürste,

Bier vom Faß, Cafeteria mit Kaffee und Kuchen.

Als Spezialität:

Brat- und Räucherfische

Abendliche Weiher-Beleuchtung

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen

ASV Montabaur e.V.

RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 23. Juni 1981, 2o.oo Uhr, im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 1981 sowie des Investitionspro- grammes für die Jahre 1981 bis 1985

2. Auftragsvergaben

3. Verschiedenes

Ruppach - Goldhausen, 11.6.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister

AUGST

EITELBORN Ausbau des Freizeitparks LIEBE MITBÜRGER I

Wie im Ortsvereinsring beschlossen, wollen alle Vereinsmitglie­der beim Ausbau unseres Freizeitgeländes in Eigenleistung mit­

wirken. Beginn der Arbeiten ist Samstag, 2o.6.1981, ab 8.oo Uhr. Alle Vereinsmitglieder sowie alle interessierten Mitbürger bitte ich herzlich um Mithilfe. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Handwerkszeug mitzubringen.

Vereinsring Eitelborn / Ortsgemeinderat Eitelborn

KADENBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge - meinde Kadenbach für das Jahr 1981 vom 4.6..1981 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 166.700,00 DM

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER i-eträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,oo DM

für den zweiten Hund 72,oo "

für jeden weiteren Hund 96,oo " .

li.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz.

5430 Montabaur, 26. Mai 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.6.1981 bis 2.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Kadenbach, 4.6.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach

Karbach, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des

660.000,00 DM 660.000,00 DM

704.000,00 DM 704.000,00 DM