Montabaur 5/25/81
HSOBKST
des Angelsportvereins Montabaur e.V.
am
Samstag, 27 . 6. , ab 14 Uhr, Sonntag, 22. fc. , ab 10 Uhr
am Weberweiher in der Gemarkung Staudt
Angelmöglichkeit
auf Forellen, Karpfen, Schleien unter fachkundiger Anleitung. Angelgeräte und Köder können auf Wunsch gestellt werden.
Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Schwenkbraten und Bratwürste,
Bier vom Faß, Cafeteria mit Kaffee und Kuchen.
Als Spezialität:
Brat- und Räucherfische
Abendliche Weiher-Beleuchtung
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen
ASV Montabaur e.V.
RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 23. Juni 1981, 2o.oo Uhr, im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 1981 sowie des Investitionspro- grammes für die Jahre 1981 bis 1985
2. Auftragsvergaben
3. Verschiedenes
Ruppach - Goldhausen, 11.6.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
AUGST
EITELBORN Ausbau des Freizeitparks LIEBE MITBÜRGER I
Wie im Ortsvereinsring beschlossen, wollen alle Vereinsmitglieder beim Ausbau unseres Freizeitgeländes in Eigenleistung mit
wirken. Beginn der Arbeiten ist Samstag, 2o.6.1981, ab 8.oo Uhr. Alle Vereinsmitglieder sowie alle interessierten Mitbürger bitte ich herzlich um Mithilfe. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Handwerkszeug mitzubringen.
Vereinsring Eitelborn / Ortsgemeinderat Eitelborn
KADENBACH
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge - meinde Kadenbach für das Jahr 1981 vom 4.6..1981 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 166.700,00 DM
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER i-eträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,oo DM
für den zweiten Hund 72,oo "
für jeden weiteren Hund 96,oo " .
li.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz.
5430 Montabaur, 26. Mai 1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.6.1981 bis 2.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Kadenbach, 4.6.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach
Karbach, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des
660.000,00 DM 660.000,00 DM
704.000,00 DM 704.000,00 DM

