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Montabaur 2/25/81

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach Goldhausen die Teilerschließung des Gewerbegebietes "Unter dem Dorf" öffentlich aus.

Es kommt zur

Ausführung:

1000

cbm

Rohrgrabenaushub

150

m

Steinzeugrohrleitung 0 250

150

m

Betonrohrleitung 0 500/600

1200

qm

Baustraße

15o

m

Wasserleitung einschl. Rohrgraben

Firmen, die an

Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer-

den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelöachstraße 9, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 2o,oo DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbsnds- gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 17.. Juli 1981, 1o.oo Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9, ein­zureichen.

Montabaur, 1o. Juni 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt nach DIN 1960 die Außenanlagen des Rathauses öffentlich aus.

Die gesamte zu bearbeitende Fläche beträgt ca. 8.200 m2 , wo­von ca. 3.600 qm als Überbauung einer bestehenden Tiefgara­ge hergestellt werden. Zum Leistungsumfang zählen die Isolie­rung der Deckenfläche der Tiefgarage, sämtliche Pflasterbeläge sowie notwendige Stützmauern, Pflanzkübel, Treppen usw..

Der Baubeginn ist für den 1. September 1981 vorgesehen. Die Gesamtarbeiten werden in 3 Bauabschnitten durchgeführt, wobei beabsichtigt ist, den letzten Bauabschnitt Ende 1983 fertigzustellen.

Die Zusendung der Angebotsunterlagen erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anforderung bis zum 2. Juli 1981, bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gel­bachstraße 9 (Bauamt).

Der Anforderung ist ein Beleg über die Einzahlung der Schutz - gebühr in Höhe von 12o,oo DM auf das Konto Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur, beizufügen.

Die Submission erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) am 5. August 1981 um 1o.oo Uhr.

Mangels, Bürgermeister

Öffenti Bekanntmachungen

Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1981

Wie uns die Kreisverwa'ltung mitteilte, können Investitionszu­schüsse für energieeinspare.nde Maßnahmen für 1981 nicht mehr gewährt werden, da die Mittel hierfür vergriffen sind.

Für die gleichen energieeinsparenden Maßnahmen können jedoch Aufwendungszuschüsse gewährt werden.

Die Aufwendungszuschüsse werden auf die Dauer von insgesamt 9 Jahren gewährt und zwar:

jeweils 3 Jahre 6 v.H., 4 v.H., 2 v.H., der förderungsfähigen, um die notwendigen Eigenleistungen ge­kürzten und auf volle 1oo,oo DM aufgerundeten Kosten, höch­stens bis zu 25.ooo,oo DM je Wohnung. .Hierbei wird die vom Eigentümer (Antragsteller) zu erbringende Eigenleistung in Höhe von 15 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten nicht bezuschußt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Gemüseanbauerhebung 1981

Aufgrund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1978 (BGBl. I S. 1509) findet vom 1. bis 8. Juli 1981 eine Erhebung statt.

Die Erhebung erstreckt sich auf den

Anbau von Gemüse und Erdbeeren sowie den Anbau von Zierpflanzen (einschl. Blumen) zum Verkauf.

Die Ergebnisse der Erhebung dienen der Ermittlung der Ernte und als Unterlagen für agrar- und handelspolitische Zwecke. Die richtige und rechtzeitige Feststellung des Anbaues liegt daher im eigenen Interesse der Anbauer.

Auskunftspflichtig sind alle Personen, die Gemüse oder Er J beeren anbauen, um sie in unverarbeitetem, be- oder verar­beitetem Zusand zu verkaufen, sowie alle P e r s o n e n, die Zierpflanzen (einschl. Blumen) zum Verkauf anbauen. Der Er­hebungsbogen ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und spätestens an. 8. Juli 1981 bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. Zuwiderhandlungen gel ten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die erhobenen Einzelangaben sind grundsätzlich geheimzuhalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben an Dritte weitergeleitet werden und zwar an die für Ernährung, Landwirt­schaft und Fersten zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder oder an die von ihnen bestimmten Stellen ohne Nennung der Namen und Anschriften. Die mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebsverhältnisse Verschwie­genheit zu wahren.

Eine Weiterleitung an andere Stellen und eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken oder zur Festsetzung anderer Leistungen ist unzulässig.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Vk Verwaltung informiert

Außerschulische Nutzung von Schulturnhallen während der Sommerferien

Den sporttreibenden Vereinen stehen die Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur entsprechend den jeweiligen Belegungsplänen auch wieder während der Sommerferien zur Verfügung. Es handelt sich im einzelnen um die Turnhallen folgender Schuien:

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