Montabaur 14 /' 23 / 81
§ 4
INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Horbach, 1. Juni 1981 Meuer, Ortsbürgermeister
Genehmigt: Kreisverwaitung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, 19.5.1981- (S) Im Aufträge: Müller
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- Ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.1978 ( GVBI. S. 770).
MGV "Cacilia" Horbach
Die nächste Chorprobe findet am Freitag, dem 5. Juni 1981 um 2o.3o Uhr statt.
Da in der nächsten Zeit einge Auftritte anstehen, ist ein vollzähliges und pünktliches Erscheinen unbedingt erforderlich.
HÜBINGEN
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Dienstag, 9. Juni 1981,2o.oo Uhr, im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 12. Mai 1981
2. Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980
3. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1980
4. Stellungnahme des Rates zur Ausweisung von Reitwegen in der Gemarkung Hübingen
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftrages zum Bau der Baustraße im Neubaugebiet "Ober dem Dorf"
6. Beratung und Beschlußfassung über die Notwendigkeit eines Neuanstriches der Kapelle
7. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLCHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Hübingen, 29. Mai 1981 Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hübingen ist anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde
Seit dem 21. Dezember 1978 ist das neue Kurortegesetz in Kraft. Auf Anregung des Ortsgemeinderates und des Ortsbürgermeisters Hoffmann wurde die Möglichkeit der Anerkennung geprüft und von der Verbandsgemeindeverwaltung über die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und Bezirksregierung beantragt.
Mit Schreiben vom 15. Mai 1981 teilt das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr der Ortsgemeinde Hübingen und der Ver- bandsgemeinde Montabaur mit,daß die Ortsgemeinde Hübingen als Fremdenverkehrsgemeinde nunmehr anerkannt ist.
Die Urkunde vom 8. April 1981 hat folgenden Wortlaut:
"Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Staatliche Anerkennung
Die Ortsgemeinde Hübingen, Verbandsgemeinde Montabaur, wird aufgrund des § 9 des Landesgesetzes über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden (Kurortegesetz) vom 21. Dez. 1978 ( GVBI. S. 745) mit der Artbezeichnung
'Fremdenverkehrsgemeinde' staatlich anerkannt.
Der Minister für Wirtschaft und Verkehr Holkenbrink."
MGV Frohsinn Hübingen - Chorprobe
Nächste Chorprobe findet am Mittwoch, 1o.6.1981 um 18.oo Uhr statt.
Wegen des bevorstehenden Wertungssingen in Kadenbach am 14.6.1981 und weiteren Festbesuchen bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Freundschaftstreffen am Pfingstsamstag
Bereits zum 10.Male treffen sich über die Pfingsttage die beiden Freizeitmannschaften aus Düsseldorf und Hübingen. Aus diesem Anlaß wurde von den Hübinger Fußballern ein kleines Programm vorbereitet.
Bereits um 14.oo Uhr wird eine Fallschirmspringergruppe auf dem Horbacher Sportplatz "landen" und den Ball mitbringen, mit dem um 14.3o Uhr das Jubiläumsspiel zwischen Düsseldorf und Hübingen ausgetragen werden soll. Ab 17.oo Uhr findet dann in der Vereinsgaststätte Zimmermann ein großes Schlachtessen statt.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Änderung des Bebauungsplanes "Ober der Kirch"
Durch einstimmigen Beschluß wurde die erste Änderung des Bebauungsplanes "Ober der Kirch" beschlossen. Der Ortsgemeinderat verabschie'dete den Änderungsplan als Satzung. Die Planung lag vom 4.3. bis 6.4.1981 gern. § 2 a (6) BBauG zu jedermanns Einsicht offen. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgetragen. Der Änderungsplan wird nun der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntgemacht.
Genehmigung des Nachtragsplanes zum Hauungs- und Kulturplan 1981
Nach Erläuterung durch den zuständigen Forstbeamten Noll stimmte der Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß dem Nachtragsplan über Wipfelköpfung und Grenzsicherung einstimmig zu. Ausgaben entstehen durch diesen Plan in Höhe von 1.3oo,oo DM. Die Deokung erfolgt durch einen zu erwartenden Landeszuschuß in Höhe von 3oo,oo DM und Mehreinnahmen an Holzverkauf (1 .oco.oo DM). Dieser Beschluß wurde mit dem Hineis begründet, daß in Abteilung 11 die Sicherung des Bestandes im inneren Teil einer Schneebruchlücke erforderlich geworden ist. Aus diesem Grund muß in einer Länge von

