Montabaur 15/23/81
ca. 100 m eine Wipfelköpfung durchgeführt werden. Gleichzeitig soll zur Grenzsicherung der Aufhieb von Weg rändern durch Beseitigung von überhängendem Astwerk erfolgen.
Ausweisung von Reitwegen im Wald
Dem Ortsgemeinderat lag der Entwurf des Reitwegeplanes für den Gemarkungsbereich von Girod vor. Aufgrund des Landesforstgesetzes ist innerhalb des Geltungsbereiches des Naturparks Nassau das Reiten nur auf den besonders dafür ausgewiesenen Wegen gestattet. Die Forstdirektion Koblenz hat den Reitwegeplan für den Bereich des Naturparks Nassau erstellt. Der Plan liegt derzeit iffen. Der Ortsgemeinderat hatte gegen die vorgesehene Ausweisung von Reitwegen Bedenken, weil zum einen ein Streckenabschnitt des Reitweges sehr steil ist und daher für das Reiten nicht geeignet erscheint. Außerdem wies man darauf hin, daß die vorgesehene Trassenführung des Reitweges mitten durch den zukünftigen Bebauungsplan "Campingplatz Eisenbachtal" gehen würde.
Der Rat schlug deshalb eine andere Streckenführung vor. Belegungsplan für den Friedhof
Der Ortsgemeinderat erteilte der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag, dafür zu sorgen, daß möglichst bald für den gemeindeeigenen Friedhof ein Belegungsplan erstellt wird.
GROSSHOLBACH / GIROD Alte Herren .
Unser Spiel am Wochenende gegen unsere Sportk. aus Horbach findet bereits am Freitag, 5.6.1981 um 19.oo Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach statt.
Gymnastikgruppe Großholbach
Wer von unseren Mitgliedern am Ausflug am 1o.1o.1981 zum Weinfest nach Mayschoß teilnehmen will, möchte sich bitte bis zum 16.6.1981 bei Irmtraud Kopp anmelden.
GORGESHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1981 vom 25.5.1981
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheiihland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen,die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.5.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 224.900,00 DM
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
372.000,00 DM 372.000,00 DM
525.000,00 DM 525.000,00 DM
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe ( Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. G EWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,oo DM
für den zweiten Hund 54,oo "
für jeden weiteren Hund 7 72,oo"
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, den 18.5.1981 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplanliegt zur Einsichtnahme vom 9.6.1981 bis 23.6.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Görgeshausen, den 25.5.1981 (L.S.) Gemeindeverwaltung Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- P'alz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 ( GVBI. S. 770).
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 27. Mai 1981
Namensgebung für die Dorfgemeinschaftshalle beschlossen
Der Rat beschloß mehrheitlich der Dorfgemeinschaftshalle den Namen "LÖWENSTEINHALLE' zu geben.
Um die Zusammenhänge mit dem Namen der Halle zu unterstreichen soll der "Original Löwenstein", der zur Zeit im Gemeindewald steht.in den Außenanlagen vor der Halle oder evtl.im Vorraum in der Halle aufgestellt werden.
Weitere Beschlußfassungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der "Löwensteinhalle"
Zunächst sprach sich der Rat dafür aus,die Erstellung von Plänen zur Gestaltung der Außenanlagen in Auftrag zu geben.
Eine Auftragsvergabe zur Einrichtung einer Bühnenanlage wurde zunächst zurückgestellt.
Der Rat wünscht vorher noch die Vorführung einiger anderer Fabrikate.
Was die Einrichtung der Küche anbelangt, so soll diese, dem Willen der Ratsmitglieder entsprechendem jetzigen Gemeindebüro ihren Platz finden.

