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Montabaur 22 / 21 / 81

1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landes­gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreis­ordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 77o).

Die Unterhaltspflichtigen werden aufgefordert, die Schäden umgehend zu beseitigen.

Bendel, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Niedererbach

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach laden wir alle Feuerwehrkameraden, Freunde und Gönner unserer Wehr am 27.5.1981, abends um 19.30 Uhr, in das Sportheim ein.

Auf der Tagesordnung steht u.a. 10 wichtige Punkte wie Geschäftsbericht des Geschäftsführers und Entlastung, Kassenbericht des Kassierers, Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers,

Mitgliedsbeiträge.

Sportverein Niedererbach

Am Sonntag, dem 24.5.1981 spielen 15.00 Uhr I. Mannschaft in Engers 11.00 Uhr A-Jugend in Görgeshausen - Siershahn 9.45 Uhr B-Jugend in Siershahn

Am Samstag, 23.5.1981, spielen

14.00 Uhr E-Jugend in Horressen

15.00 Uhr C-Jugend in Staudt

15.00 Uhr D-Jugend in Herschbach

Das Alte-Herren-Spiel wird im Aushang bekanntgemacht.

Ausflug der A.H. nach Ruhpolding,

es wird nochmals gebeten, die zweite Rate zu entrichten.

N0MB0RN

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Mittwoch, dem 27. Mai 1981, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bergstraße und des Mühlenweges

2. Beratung und Beschlußfassung über die vorgesehene Über­dachung des Eingangsbereiches der Freiwilligen Feuerwehr am Gemeindehaus

3. Stellungnahme des Rates zum Plan über die Ausweisung von Reitwegen in der Gemarkung Nomborn

4. Bekanntgabe einer Eilantscheidung ( Auftragsvergabe zur Her­stellung einer Baustraße "Im verlängerten Baumort")

5. Beratung und Beschlußfassung über die Instandsetzung des Wanderweges Bornkasten - Eisenbachtal - Dorotheenbrücke

6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Fahrradständers auf dem Spielplatz

7. Beratung und Beschlußfassung über Reparaturarbeiten im Ortsbereich

8. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes

5431 Nomborn, 18.5.1981 Bendel .Ortsbürgermeister

Auslosung der Endrunde des Verbandsgemeindefußballturniers

Der VfR Nomborn lädt hiermit alle Vereine, die die Endrunde des Verbandsgemeindefußballturniers erreicht haben, zu einer Sitzung am 22. Mai 1981^01 19.30 Uhr im Clubheim am Sport­platz Nomborn herzlich ein.

Jeder Verein wird gebeten, einen Vertreter zu entsenden, der an der Auslosung der Spielpaarungen in der Endrunde teilnehmen kann.

GELBACMHÖHEN

DAUBACH

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Sitzung des Ortsgemeinderates EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mittwoch, dem 27. Mai 1981,20.00 Uhr, im Rathaus statt.

Tagesordnung:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Stellungnahme des Rates zum Plan über die Ausweisung von Reitwegen im Bereich der Ortsgemeinde Daubach

2. Verschiedenes

5431 Daubach, 18.5.1981 Frink, Ortsbürgermeister

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - Satzung der Ortsge­meinde Daubach über den Schutz des Ortsbildes vom 15. Mai 198

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. März 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 77o, 1979 S. 22 - BS 2021-1-) in Verbindung mit § 123 Absatz 1 Ziff. 5 und 6 der Landesbauordnung für Rhein land-Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 30. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird.

§1 - Schutz des Ortsbildes

(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsge­mäß zu unterhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Un­rat, Gerümpel und Umkraut freizuhalten.

Überprüfung der Grabdenkmäler auf dem Friedhof in Nomborn

Bei der Überprüfung der Standfestigkeit der Grabdenkmäler wurde festgestellt, daß folgende Grabsteine nicht ordnungsge­mäß befestigt sind:

Josef Ferdinand, gest. 1934 Hannappel, Anna Maria Gombert Günther, gest. 1947 Franziska u. Jakob Noll, gest. 1955/77

Caspar Noll gest. 1934

Maria Noll gest. 1934

Katharina Beck, gest. 1966 Anna Heibel, gest. 1931

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen.

Hecken, Büsche und Bälime sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrs­flächen Überhängen.

§ 2 - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund