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Montabaur 21 / 21/81

Alte Herren Heilberscheid

Am Samstag, dem 23.5.1981, um 17.00 Uhi erwartet man die Alten Herren aus Stahlhofen zum nächsten Spiel.

Würfelclub Chigago 80, Heilberscheid

Am Freitag, dem 22.5.1981, findet um 20.00 Uhr eine Mit­gliederversammlung in der Gaststätte "Zum Eisbachtal" statt.

Es geht um die Veranstaltung für die Aktion Sorgenkind am 14.Juni 1981.

Begehung Eichheiderstraße

Am Dienstag, dem 26.5.1981, um 17.30 Uhr findet zwecks Ausbau der Eichheiderstraße eine Begehung statt. Fragen der Anlieger können dann an Ort und Stelle besprochen werden.

Straßenreinigung

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß an allen bebauten und unbebauten Grundstücken vor Sonn- und Feiertagen Straßen und Bürgersteige zu reinigen sind.

Trotz wiederholter Aufforderung kommen einige Eigentümer dieser Pflicht nicht nach.

Bau der Friedhofshalle

Alle Bürger, die sich am Bau unserer Friedhofshalle in irgend einer Form beteiligen wollen, mögen dies bitte bis Sonntag, den 24.5.1981 bei mir oder einem Gemeinderatsmitglied angeben. *

Dies ist erforderlich, um einen Überblick für die Einteilung der Arbeiten zu bekommen.

Nähere Angaben werden bei der Bürgerversammlung am kommenden Montag, dem 25.5. erfolgen.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN Ski-Club Nentershausen

Der Ski-Club Nentershausen startet zu einer Fahrradtour am

28.5.1981 (Christi Himmelfahrt) um 9.00 Uhr an der Turnhalle mit Ziel und Mittagsrast Nähe Nassau. Dort besteht Grillmöglich­keit. Für Verpflegung ist selbst zu sorgen.

VORANZEIGE:

Am 5. / 6. September halten wir unser Hüttenfest mit Sport­wettkämpfen für Kinder.

Spielmannszug Nentershausen

Wu weisen auf folgende Auftritte hin:

24.5.1981 25jähriges Bestehen des Spzg. Herschbach Abfahrt: 12.45 Uhr.

28.5.1981 Waldfest Musikverein Holler Abfahrt: 9.45 Uhr.

30.5.1981 Kommersabend mit Zapfenstreich in Nieder­zeuzheim, Abfahrt: 19.00 Uhr.

Die Abfahrt erfolgt jeweils beim Vereinslokal Ohly.

Alte Herren, Nentershausen

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß wir am 28.5.81 an dem Turnier der Altherren Fußballmannschaften in Großholbach teilnehmen.

Der Turnierbeginn wird noch bekanntgegeben.

NIEDERERBACH

Öffentliche Bekanntmachung - Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über den Schutz des Ortsbiides vom 19. Mai 1981

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. April 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978

(GVBI. S. 77o, 1979 S. 22 BS 2021-1-) in Verbindung mit *3 123 Absatz 1 Ziff. 5 und 6 der Landesbauordnung für Ro­land-Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 29. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird.

§1 - Schutz des Ortsbildes

(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsge­mäß zu unterhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Un­rat, Gerümpel und Umkraut freizuhalten.

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen.

Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrs­flächen Überhängen.

§ 2 - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwider­handelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.ooo DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO).

Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Jan. 1975 (BGBl. I S. 8o), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.1o.1978 (BGBl. I S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

§ 3 - Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 18o), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).

§4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

genehmigt:

Kreisverwaltung des Westerwald kreises in Montabaur Montabaur, den 29.4.1981 (S) i.A. Müller

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres < ach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung be­gründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.

Niedererbach, den 19.Mai 81 Zey, Ortsbürgermeister