Montabaur 16 / 21 / 81
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Festerling'' der Ortsgemeinde Oberelbert Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung.am 12.5.1981 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Festerling" gern. § 2 ;
Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a , Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 1. Juni 1981 bis 1. Juli 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt),Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Oberelbert während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde 5431 Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur: 1
Flurstücke: 171,
172,
173,
17/1,
175,
176,
177, 179, 178,
180,
181,
182,
183,
184,
185,
186, 187, 188,
190,
191/1
, 191/2,
192,
193,
194, 195, 196,
198,
199 ,
200,
, 201
, 20 2
, 203
, 204, 205, 206
208,
209,
210,
211,
212,
213,
214, 215, 216
, 217,
218,
219,
220,
221,
222,
223, 224, 225,
2?6/2,P27/Z, 228/2, 228/3, 346/229, 331/1 Weg,
331 Weg, 335 Weg, 336 Weg, 337 Weg, 338/1 Weg, 342/1, Graben, 231, 232, 345/234, 344/237, 238/3, 239/3, 314, 313, 312/1, 295, 294, 296/1, 242,
243, 244, 291/1, 345, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 293/1, 292/1,
293/2, 292/2, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265/1 266/1, 323/1 Weg, 329/1 Weg, 330,
332, 324/1 Weg, 315, 316/1, 317/2, 319/1, 320/1 322/1, 1/1, 2/1, 338/4 Weg, 342/4 Graben
Flur: 3
Flurstücke: 2,3, 4, 5, 6, 28, 271 tlw.
Flur: 4
Flurstücke : 97, 98,99, 188, 100/1, 100/2, 100/3, 100/4, 101, 170, 102/1, 102/2, 103/2, 103/1, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110/1,110/2, 111, 112, 168/1,
168/2 , 168/4, 168/5, 168/6, 169,
Es wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden von den Parzellen 266/2 6.Gewann, 290 5.Gewann, 297 4.Gewann, 312/2 3.Gewann, 317/3, 319/2, 320/2, 2.Gew„ 322/2, 2/2 und 1/2, Flur 1, Gemarkungsbezeic'inung „Am Tor" im Westen von der Kreisstraße 169,
im Süden von der Straße bzw. Weg „Wiesengrund" und der Straße „Ai Backhaus"
im Osten von den Feldwegen 334/2, 332/2 und 324/3, Flur 1. Oberelbert, den 15. Mai, 1981 Weyand, Ortsbürgermeister
Bebauungsplan „Festerling"
Mit dem Bebauungsplan „Festerling" sollen für Oberelbert 45 neue Bauplätze geschaffen werden. Ein notwendiger Bedarf,wie Ortsbürgermeister Weyand feststellte,da das übrige Neubaugebiet ausnahmslos bebaut ist.
Zunächst war der Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu wiederholen, da bei diesem Beschluß Ratsmitglieder mitgewirkt hatten, die selbst oder deren Verwandte Grundstücke in dem Baugebiet hatten. Im Anschluß daran war über die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu entscheiden und der Zustimmungsbeschluß zur vorgeleg
ten Konzeption des Bebauungsplanes zu fassen.
Dies war der Kernpunkt der Beschlußfassung, ging es doch darum, ob die im Entwurf enthaltene Kreisstraße in eine Gemeindestraße umgewandelt wird.
Aus diesem Grunde hatte der Rat in seiner letzten Sitzung die Beschlußfassung über den Bebauungsplan ausgesetzt und gebeten, daß von der Verbandsgemeinde Montabaur der 1.Beigeordnete Heinz Reusch und vom Kulturamt Westerburg der Vermessungsrat Epping an der Sitzung teilnehmen und dem Rat die notwendige Information geben.
Beigeordneter Reusch trug vor, daß der Kreis und das Straßenbauamt den Bau dieser Kreisstraße für notwendig halten und in das Straßenbauprogramm als vordringlich mit einem Volumen von 1,5 Mio DM aufgenommen haben. Die acht umliegenden Gemeinden und Stadtteile im Gelbachtal sind gleichzeitig um eine Stellungnahme gebeten worden. Fünf haben den Ausbau bejaht, 2 Gemeinden im Buchfinkenland haben erklärt, daß sie von diesem Projekt nicht berührt werden, während die letzte Gemeinde nur für die eigene Gemarkung Stellung genommen hat.
Für Oberelbert stellt sich die Situation wie folgt:
Im Rahmen des neuen Baugebietes kommen 350 m Kreisstraße neu hinzu. Dafür entfallen 500 m alte Kreisstraße in der bebauten Ortslage. Hierbei handelt es sich um das gefährliche Steilstück und die neuralgische Kreuzung an der Kirche mit der Zufahrt zum Dorfplatz, dem Gemeindehaus und der Straße in Richtung Welschneudorf. Außerdem müßten bei einem Ausbau der alten Kreisstraße in diesem Teilbereich 5 Häuser abgerissen, eine Reihe von Vorgärten zurückgenommen und an einer Reihe von Stellen neue Stützmauern gesetzt werden. Eine Beseitigung der Steilstrecke erfolgte hierdurch aber nicht, da die Topografie nicht verändert werden kann. Auf die Frage nach den Kosten teilte Beigeordneter Reusch mit, daß die Kosten für den Ausbau der neuen Straße durch das Neubaugebiet der Kreis diese Kosten voll zu übernehmen hat. Dies sei im übertragenen Sinne der Ersatz dafür, daß die Anwohner an einer stärker befahrenen Straße wohnen.
Im sonstigen Neubaugebiet hätten sie 90 % aller Kosten zu tragen.
Beim Ausbau in der alten Ortslage hat ich die Gemeinde jedoch an dem Kaufpreis und dem Abriß der 5 Häuser einschließlich der Nebenleistungen in dem Verhältnis der Straßenbreite zu den Bürgersteigbreiten zu beteiligen.
Vorgesehene Breite der Straße 6,50, vorgesehene Breite von 2 Bürgersteigen zu je 1,50 = 3,00 m.
Zum Bebauungsplanverfahren stellte Beigeordneter Reusch fest, daß der Bebauungsplan gern. § 2 des Bundesbaugesetzes aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der inzwischen rechtskräftige Flächennutzungsplan enthalte in diesem Fall für Oberelbert die Kreisstraße. Die Gemeinde sei, wie alle anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde, am Zustandekommen des Flächennutzungsplanes beteiligt gewesen.
Der Gemeinde und dem Gemeinderat sei der Flächennutzungsplan erläutert und die Konzeption vorgelegt worden. Erst nach der Zustimmung der Ortsgemeinde Oberelbert wie auch der übrigen 24 Ortsgemeinden habe der Verbandsgemeinderat diesen Flächennutzungsplan beschlossen, der nunmehr rechtskräftig sei. Insofern binde der Bebauungsplan nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch die übrigen Träger öffentlicher Belange wie den Kreis und das Straßenbauamt.
Trotzdem sei eine andere Entscheidung heute abend möglich. Man müsse aber ganz nüchtern berücksichtigen, daß diese Chance nur recht gering sei.
Außerdem sei zu berücksichtigen, daß das Verfahren neu anlau- fen müsse und das Umlegungsverfahren wiederum nicht fortgesetzt werden könne wegen der Unsicherheit des Ausganges des Bebauungsplanverfahrens und damit die Bauwilligen erneut nicht zum Zuge kommen könnten.

