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Montabaur 11/21/81 §3

Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von An­ordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vor­schriften des Polizei Verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).

§4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Kadenbach, den 15. Mai 1981 Karbach, Ortsbürgermeister

Genehmigt:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Montabaur, den 30.4.1981 Siegel im Aufträge:

Müller

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO!

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976-BGBl. I.S 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1981

die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Kadenbach, 12.5.1981 Karbach, Ortsbürgermeister

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910

Wie bereits angekü:idigt, findet an diesem Wochenende die Einweihung unseres Umkleidegebäudes statt. Das ausführliche Programm für Samstag, 23. Mai 1981, also am Tag der Einwei­hung, mit Beginn um 15.00 Uhr wurde bereits ausgedruckt.

Hier wäre nur noch anzumerken, daß sich an diese Feierlichkei­ten einTag der offenen Tür" anschließt, wo wir das Gebäude der Öffentlichkeit vorstellen wollen.

Die Bevölkerung aus Kadenbach und Umgebung ist recht herz­lich eingeladen.

Das Programm für Sonqtag, 24. Mai 1981, konnte erst kurzfri­stig zusammengestellt werden, ist aber zumindest auf dem Spiel­feld ganz unserem Nachwuchs gewidmet:

10.00 Uhr Frühschoppen

10.30 Uhr C-Jugend Augst gegen Lahnstein (Meisterschafts­spiel) -

14.00 Uhr E-Jugend Augst gegen Grenzhausen 15.00 Uhr D-Jugend Augst gegen Lahnstein (Leistungsklasse Meisterschaftsspiel)

16.00 Uhr Spiel der C-Jugend Kreisauswahlmannschaften Koblenz gegen Westerwald 17.15 Uhr B-Jugend Augst

Wir erwarten schöne und spannende Spiele und hoffen auf Ihren Besuch auch im Interesse der jungen Spieler, die sonst ja so gut wie unter Ausschluß der Öffentlichkeit spielen.

Information

Wie die Energieversorgung Mittelrhein, Werk Bendorf, mitgeteilt hat, ist mit der Verlegung der Ferngasleitung von Neuhäusel, Römerstraße, nach Kadenbach zum NeubaugebietAuf der Höh" vor einigen Tagen begonnen worden. Die Verlegung wird voraussichtlich im Monat Juni abgeschlossen sein.

Die EVM hat uns zugesichert, daß mit Beginn der Heizperiode 1981 alle im voraus verlegten Leitungen Gas führen werden und damit für jeden angeschlossenen Abnehmer Erdgas zur Verfü­gung steht.

Die Gewinne aus der Verlosung an Kirmes können noch bis 31.5.1981 in der GaststätteZum Westerwald" abgeholt wer­den. Nach dem genannten Termin besteht keine Möglichkeit des Abholens mehr.

Karbach, Ortsbürgermeister

Kolpingfamilie Kadenbach -Familienwandertag -

Am Sonntag, 31.5.1981,findet unser Familienwandertag statt. Treffpunkt 9.30 Uhr an der Kirche.

Die Wanderstrecke führt uns über Feld- und Waldwege zur Schutz­hütteSchau ins Land" Dort ist um 11.15 Uhr eine Heilige Messe.

Für das leibliche Wohl ist im Anschluß an die Hl.Messe gesorgt. Alle Mitglieder sind mit ihren Familienangehörigen, Freunden und Bekannten recht herzlich zu dieser Veranstaltung eingela- den-Gönner und Freunde der Kolpingfamilie sind gern gesehene Gäste.