Montabaur 11/21/81 §3
Zwangsmittel
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Polizei Verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kadenbach, den 15. Mai 1981 Karbach, Ortsbürgermeister
Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Montabaur, den 30.4.1981 Siegel im Aufträge:
Müller
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO!
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1981
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976-BGBl. I.S„ 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1981
die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Kadenbach, 12.5.1981 Karbach, Ortsbürgermeister
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Wie bereits angekü:idigt, findet an diesem Wochenende die Einweihung unseres Umkleidegebäudes statt. Das ausführliche Programm für Samstag, 23. Mai 1981, also am Tag der Einweihung, mit Beginn um 15.00 Uhr wurde bereits ausgedruckt.
Hier wäre nur noch anzumerken, daß sich an diese Feierlichkeiten ein „Tag der offenen Tür" anschließt, wo wir das Gebäude der Öffentlichkeit vorstellen wollen.
Die Bevölkerung aus Kadenbach und Umgebung ist recht herzlich eingeladen.
Das Programm für Sonqtag, 24. Mai 1981, konnte erst kurzfristig zusammengestellt werden, ist aber zumindest auf dem Spielfeld ganz unserem Nachwuchs gewidmet:
10.00 Uhr Frühschoppen
10.30 Uhr C-Jugend Augst gegen Lahnstein (Meisterschaftsspiel) -
14.00 Uhr E-Jugend Augst gegen Grenzhausen 15.00 Uhr D-Jugend Augst gegen Lahnstein (Leistungsklasse Meisterschaftsspiel)
16.00 Uhr Spiel der C-Jugend Kreisauswahlmannschaften Koblenz gegen Westerwald 17.15 Uhr B-Jugend Augst
Wir erwarten schöne und spannende Spiele und hoffen auf Ihren Besuch auch im Interesse der jungen Spieler, die sonst ja so gut wie unter Ausschluß der Öffentlichkeit spielen.
Information
Wie die Energieversorgung Mittelrhein, Werk Bendorf, mitgeteilt hat, ist mit der Verlegung der Ferngasleitung von Neuhäusel, Römerstraße, nach Kadenbach zum Neubaugebiet „Auf der Höh" vor einigen Tagen begonnen worden. Die Verlegung wird voraussichtlich im Monat Juni abgeschlossen sein.
Die EVM hat uns zugesichert, daß mit Beginn der Heizperiode 1981 alle im voraus verlegten Leitungen Gas führen werden und damit für jeden angeschlossenen Abnehmer Erdgas zur Verfügung steht.
Die Gewinne aus der Verlosung an Kirmes können noch bis 31.5.1981 in der Gaststätte „Zum Westerwald" abgeholt werden. Nach dem genannten Termin besteht keine Möglichkeit des Abholens mehr.
Karbach, Ortsbürgermeister
Kolpingfamilie Kadenbach -Familienwandertag -
Am Sonntag, 31.5.1981,findet unser Familienwandertag statt. Treffpunkt 9.30 Uhr an der Kirche.
Die Wanderstrecke führt uns über Feld- und Waldwege zur Schutzhütte „Schau ins Land" Dort ist um 11.15 Uhr eine Heilige Messe.
Für das leibliche Wohl ist im Anschluß an die Hl.Messe gesorgt. Alle Mitglieder sind mit ihren Familienangehörigen, Freunden und Bekannten recht herzlich zu dieser Veranstaltung eingela- den-Gönner und Freunde der Kolpingfamilie sind gern gesehene Gäste.

