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Montabaur 12/ 21 / 81

Bei einem Dauerregen beginnt die Veranstaltung um 11.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der kath. Kirche. Das gemütliche Beisammensein findet dann im Jugendheim statt.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes'zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I.S 3341 - .der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Neuhäusel, 12.5.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kirmes in Neuhäusel vom 23.5. bis 25.5.1981

Die katholische KirchengemeindeSt.Anna" in Neuhäusel begeht am nächsten Sonntag den Jahrestag der Weihe ihres Gotteshauses. Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde die­sen Tag zum Anlaß, dieNeuhäuseler Kirmes" zu feiern. Gerade in einer Zeit, in der altes, dörfliches Brauchtum mehr und mehr verblaßt, Sinn und Inhalt der Heimatfeste und auch der Kirmes vielerorts verlorengehen, hat ein Fest wie dieNeuhäuseler Kir­mes" seine besondere Bedeutung. Bietet dieses Fest doch die Gelegenheit zu geselliger Begegnung und zu einem besseren gegen­seitigen Kennenlernen. Diese Möglichkeit sollte von einem jeden von uns, ob Alt- oder Neubürger, genutzt werden.

Die Aufgabe, unsere diesjährige Kirmes vorzubereiten und zu or­ganisieren, hat erfreulicherweise wieder unsere Jugend übernom­

men. Als Kirmesgesellschaft 1981 hat sie sich über Monate hin mit Eifer und Interesse der Vorbereitung dieses Dorffestes gewidmet und keine Kosten und Mühen gescheut, der Kirmes einen festlichen Rahmen zu geben. Dafür und insbesondere für ihre Bereitschaft, die alte Tradition fortzusetzen und die Gestal­tung der Kirmes zu übernehmen, sei unseren Jugendlichen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön gesagt Auch unser Ort sollte an den Kirmestagen ein festliches Bild bieten. Alle Einwohner der Gemeinde sind deshalb aufgerufen, während der Kirmestage an ihren Häusern Fahnenschmuck zu zeigen.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich für die Kir­mestage Stunden der Freude und Geselligkeit. Den Gästen in unserem Ort entbiete ich ein herzliches Willkommen und wünsche ihnen frohe und erholsame Stunden in unserer Gemeinde. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Programm der Neuhäuseler Kirmes 1981 vom 23. - 25.5.1981

SAMSTAG, 23.5.1981 17.00 Uhr Eröffnung des Weinbrunnens 19.00 Uhr Verlesung des Kirmesspruches auf dem Kirmesplatz 20.00 Uhr Tanz im Saale Kaltenhäuser mit einer bekannten Showband Eintritt: 4,50 DM

SONNTAG, 24.5.1981 10.30 Uhr Eröffnung des Weinbrunnens 15.00-17.00 Uhr Platzkonzert auf dem Kirmesplatz mit der Jugend-Big-Band Boden

MONTAG, 25.5.81

10.00 Uhr Frühschoppen mit anschließender Tombola

Für Stimmung und gute Laune sorgt eine bekannter Alleinunterhalter

SIMMERN:

Zerstörung und Verunreinigung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen

In letzter Zeit werden wieder in erhöhtem Maße Aktivitäten Jugendlicher festgestellt, die in dieser Form nicht mehr hinge­nommen werden können. Das Flachdach des Kindergartens wird als Spielfläche mißbraucht, die Pausenhallejn/ird - vor allem in den Abendstunden - stark verunreinigt.

Die Grünanlagen bleiben ebenfalls nicht verschont. Büsche und Sträucher werden beschädigt, die P-arkbänke werden verschmutzt und teilweise zerstört. Auch die Schutzhütte war wiederum Ziel sinnloser Zerstörungswut, hier wurde ein Fenster zertrümmert.

Diese kleine Auswahl von Vorkommnissen macht deutlich,daß durch mutwillige Beschädigungen öffentlicher Anlagen und Einrichtungen Schäden für die Allgemeinheit entstehen,die teilweise nur mit erheblichem Kostenaufwand wieder behoben werden können.

Um dieser sinnlosen Zerstörungswut ein Ende zu bereiten, sind wir dringend auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen,die durch zufällige Beobachtungen oder sonstige Hinweise zur Er­mittlung der jeweiligen Verursacher beitragen kann.

Wir fordern hiermit alle Erziehungsberechtigten auf, ihre Kinder über die Folgen sinnloser Zerstörungswut und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Jugendlichen (Strafantrag,evtl. Gerichtsverhandlungen, Schadensersatz usw.) zu informieren.

Sollten weitere Zerstörungen festgestellt werden, müssen die Ver­ursacher nach ihrer Ermittlung damit rechnen, unnachsichtig zur Anzeige gebracht . zu werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde