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Montabaur 15/20/81

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Damen-Armbanduhr 1 Etui mit 2 Schlüsseln

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigen­tumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Luftüallonweitflug in Neuhäusel

Aus Anlaß der Kirmes in Neuhäusel veranstaltet eine Bank am Kirmessamstag um 15.00 Uhr auf dem Vorplatz der Augst- Schule Neuhäusel einen Luftballonweitflug, an dem sämtliche Kinder der Augst-Gemeinden im Alter bis zu 12 Jahren teilneh­men können. Den Siegern winken beachtliche Preise in Form von Funksprechgeräten, Lederfußbällen, Schlauchbooten, Atlan­ten, Büchern und vieles mehr. Es gibt also keinen Grund zum Nichtmitmachen. Die Bank jedenfalls erwartet die Kinder von Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern zur vorerwähnten Zeit.

SIMMERN:

Sportclub 1946 Simmern

Auch in diesem Jahr findet wieder das zur Tradition gewordene Ortsvereinsturnier statt. Als Austragungstag ist Donnerstag, 28.5.1981 (Christi Himmelfahrt) vorgesehen. Am Vorabend trifft die I. Mannschaft des SC Simmern im Rahmen der Aus­scheidungsspiele zum Verbandsgemeindepokal in Simmern auf die I. Mannschaft aus Horressen. Spielbeginn 18.30 Uhr.

Weitere Einzelheiten zum Ortsvereinsturnier werden im Mittei­lungsblatt bekanntgegeben.

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BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der

Hauptsatzung vom 12. Mai 1981

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770, 1979, S. 22, BS 2020-1) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Ver­bandsgemeinden (Entschädigungs-VOGemeinden) vom I.März 1974 (GVBI. S. 105) in der Fassung der fünften Landesverord­nung zur Änderung der o.g. Landesverordnung vom 30.11.1979 (GVBI. S. 339) die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbach vom 11.12.1979 wird wie folgt geändert:

§ 8 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungs­geldes gewährt, das für die Teilnahme an einer Sitzung des Ortsgemeinderates und eines Ausschusses 15,- DM beträgt".

§2

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Jan. 1981 in Kraft.

5431 Horbach, 12. Mai 1981 Ortsgemeinde Horbach Meuer, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung

von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 7. Mai 1981

Satzung zum Schutz des Ortsbildes erlassen

Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates für den Erlaß einer von der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur vorgelegten Satzung zum Schutz des Ortsbildes aus. Insbesondere im vergangenen Jahr wurden vielerorts Beschwer­den gegenüber Eigentümern unbebauter Grundstücke erhoben, die diese Grundstücke weder mähten noch in sonstiger Weise pflegten. Durch die Verwahrlosung der Grundstücke wurden oftmals die Nachbargrundstücke beeinträchtigt durch Samenflug von Disteln und Unkraut.

Die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde von Bürgern einiger Gemeinden gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die die Grundstückseigentümer zwin­gen, diesen Mißstand zu beseitigen. Solche Maßnahmen konnten jedoch nicht in die Wege geleitet werden, da hierzu die Ermäch­tigungsgrundlage fehlte.

Durch den Erlaß der vorgenannten Satzung wird nunmehr eine solche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, d.h künftig wird die Ortspolizeibehörde in die Lage versetzt, gegen Grundstücks­eigentümer, die ihre Grundstücke verwahrlosen lassen, vorzugehen. Die Satzung wird nun der Kreisverwaltung vorgelegt. Zu gegebe­ner Zeit erfolgt die Veröffentlichung im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde.

Aussagen des Rates zu verschiedenen Punkten

Unter TagesordnungspunktVerschiedenes" sprachen sich die Mitglieder u.a. dafür aus, daß der DorfplatzBackesweg /Ober­dorfstraße" zunächst nur provisorisch hergerichtet wird. So soll gelber Kies und die alte Bepflanzung wieder aufgebracht werden. Lediglich der Jägerzaun soll nicht wieder angebracht werden.

Zur Ausbesserung des Bürgersteiges in der Kurve (in Höhe des Anwesens Sanner) K 171 - (Oberdorfstraße) beschloß der Rat, Teer aufzubringen. Durch diese Maßnahme soll der derzeitige Mißstand beseitigt werden. Diese Regelung ist jedoch nach Aus­sage des Rates nur als vorläufige Lösung anzusehen.

Spvgg. Horbach

Am Sonntag, dem 17. Mai 1981, spielt die I. Mannschaft um 15.00 Uhr gegen Nastätten/Holzhausen in Nastätten. Die II. Mannschaft spielt um 13.15 Uhr in Dausenau.

Die AH spielt bereits am Freitag, dem 15.5.1981,um 19.00 Uhr gegen die AH-Mannschaft aus Eschelbach auf dem dortigen Platz.

MGV Cacilia Horbach

Es wird nochmals auf die Wanderung am 16.5.1981 hingewie­sen. Wir marschieren los um 14.00 Uhr ab Vereinslokal. Alle Vereinsmitglieder mit Familienangehörigen sind herzlich einge­laden. Bei schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus.