Montabaur 14 / 19/81
Es besteht Anweisung, jeden der sich nach dieser Veröffentlichung verbotswidrig verhält, bei der Ortspolizeibehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltu.ng in Montabaur zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu melden.
Weyand, Ortsbiirgermeister
Frauengemeinschaft / Ausflugsfahrt
Für die Frauen der Ortsgemeinde Oberelbert und Welschneudorf findet am 21. Mai 1981 eine Fahrt nach Fulda statt. Anmeldung für die Fahrt nimmt entgegen Inge Michels, Oberelbert,
Maria Lehmler, Welschneudorf.
Senioren-Gruppe Oberelbert '
Es ergeht hiermit eine herzliche Einladung an alle Senioren der Gemeinde zu einem gemütlichen Nachmittagskaffee. Hierbei werden letzte Informationen für unsere Ferien- und die Bildungsfahrt nach Frankreich (Paris und Chartree sowie an die Loire) gegeben.
Wir feiern den Nachmittagskaffee zu Ehren unseres ältesten Bürgers Wilhelm Merfels, der, wie allgemein bekannt, am 28.Febr. 90 Jahre alt wurde.
Treffpunkt Pfarrheim, Termin 12. Mai, 15.00 Uhr.
Jahrgang 1937
Am Donnerstag, dem 14. Mai 198l^trifft sich der Jahrgang 1937, 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Dorfschänke". Besprochen werden sollen evtl. Vorhaben des Jahrganges.
WELSCHNEUDORF:
Alte Herren, Welschneudorf
Am Samstag, dem 9.5.81, haben wir ein Spiel gegen die Mannschaft von Eigendorf. Anstoß 17.00 Uhr.
Möhnenverein „Immer knusprig"
Am Mittwoch, dem 13. Mai 1981, starten die Möhnen zu ihrer Wanderung nach Weinähr. Treffpunkt 14.00 Uhr am Rathaus. Kaffee und Kuchen bitte vorher bei Agnes Meuer, abgeben.
EISBACHGEMEINDEN
Görgeshausen:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5. Mai 1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9 ,
BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept.1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisver- waltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 28.April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzung über d« Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 19.10.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3,4 und 5 ergänzt: „Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige
Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt ; das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."
§2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 31. März 1981 in Kraft.
Görgeshausen, 5. Mai 1981 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Herz
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 28. April 1981 Siegel Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
MGV Concordia Görgeshausen
Die nächste Probe des Männergesangvereins Concordia findet am Mittwoch, dem 13.5.1981,um 20 Uhr im Vereinslokal Henrich statt.
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Montag, dem 11. Mai 1981, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984
2. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1980
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Vertragsangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Großholbach, 5.5.1981 Metternich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaitsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.4.1981 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1979
1. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen 353.363,26 156.597,62
509.960,88

