Montabaur 15 / 19/81 ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 35.000,- 35.000,--
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
353.363,26
121.597,62 474.960,88
So II-Ausgaben
353.363,26
110.517,62
463.880,88
+ neue Haushaltsaus-
gabereste
-
12.080,-
12.080,-
./. Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-
1.000,-
1.000,-
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
353.363,26 121.597,62 474.960,88
Überschuß/Fehlbetrag
-
-
Festgestellt:
Montabaur, den 7.5.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I.Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeindsrat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Metternich hat an der Beratung und Beschlußfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 11.5. bis 20.5.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderatas Heilberscheid in findet am Freitag, dem 15. Mai 1981 um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über Bruchsteinverblendung der Friedhofshalle
2. Beratung und Beschlußfassung zur Änderung der Satzung über die Ausbaubeiträge
3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßenbauarbeiten Eichheiderstraße
4. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung einer Bushaltestelle mit Wartehalle an der K 165/K 161 (Kreuzung alte Schule)
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergütung einer Grundstücksfläche
6. Stellungnahme der Ortsgemeinde zu einer Bauvoranfrage
7. Verschiedenes Heilberscheid, 29.4.81 Reichwein, Ortsbürgermeister
Alte Herren, Heilberscheid
Am Samstag, dem 9.5.1981, um 17.00 Uhr erfolgt der Anstoß zu unserem nächsten Spiel in Dreikirchen.
NENTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 26. April 1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 15. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 19.10.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt: „Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gieiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ".
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1970 in Kraft.
Nentershausen, 26.4.1981 Ortsgemeinde Nentershausen Siegel Perne, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz Montabaur, den 15. April 1981 Siegel Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises I.A. Schmidt, Oberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfälz-GemO— vorn 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770),
Alte Herren
Wir spielen am kommenden Samstag, dem 9.5.81 in Görges- hausen gegen die dortigen Alten Herren.
Anstoß 17.15 Uhr.
NIEDERERBACH:
Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
Ergebnisse vom Wochenende:
Niedererbach I - Horressen 3:1

