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Montabaur 16/18/81

745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 9.7.1976 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1976 in Kraft.

Oberelbert, 22. April 1981

Ortsgemeinde Oberelbert (S.) Weyand, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

A

GELBACHHÖHEN

HOLLER:

SV Fortuna, Holler

Beim völlig verdienten 2:1 Erfolg in Selters erzielten Dommer­muth und Krumbein die Treffer für Holler.

Die 2. Mannschaft unterlag im Heimspiel Hundsangen mit 0:1.

Am kommenden Sonntag, dem 3.5.1981 kommt es um 15.00 Uhr in Montabaur zum Aufeinandertreffen der beiden führenden Mannschaften der Kreisliga B, TuS Montabaur und Holler.

Frauengemeinschaft Holler

Die diesjährige Wallfahrt der Frauengemeinschaft Holler/ Unters- hausen findet statt am Donnerstag, dem 21. Mai 1981. Unser Ziel ist Eibingen/Rheingau.

Abfahrtszeit: 8.00 Uhr Fahrpreis: 13,- DM

Auch Nichtmitglieder können an dieser Wallfahrt teilnehmen. Alle Interessenten werden gebeten.sich bis spätestens Donners; den 14. Mai 1981 bei Martha Bauch, Tel.: 3504 oder bei Rosel Metternich - Tel. 3523, anzumelden.

DAUBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Daubach kur Änderung der Satzuni über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie, ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord; nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI.S 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigun} durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montaba« vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3.2.1979 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänz

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonst ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nac : Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzt Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1976 in Kraft.

Daubach, 22. April 1981

Ortsgemeinde Daubach (S.) Frink, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinlan; Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des ; Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- 1 den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Moni baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).