!| Montabaur 15 / 18 / 81
t Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das j gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."
§ 2
i Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1970 in , Kraft.
I Welschneudorf, 22. April 1981 ■ Ortsgemeinde Welschneudorf
(S.) Stahlhofen, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
i Montabaur, den 14. April 1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. die Ausschließungsgründe (s 72 Abs. 1 GemO) und E 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des E Gemeinderates (§ 34 GemO)
I ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach f dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- | den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- | ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. j S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än- ] derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.4.1981
Auftrag zur Durchführung von Gestaltungsarbeiten am Friedhof
vergeben
Obwohl der Ortsgemeinderat zuvor letztmalig am 7.4.1981 zu einer Sitzung zusammengerufen wurde, wurde eine Woche später eine erneute Anberaumung eines Termines erforderlich, j Einziger Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung war die Be- ! retung und Beschlußfassung über die Vergabe
von Gestaltungsarbeiten auf dem Friedhof. Über diese Auftragsvergabe konnte erst nach Vorliegen der Ausschreibungsorgeb- ' nisse beschlossen werden, so daß es nicht möglich war, diesen ‘ Tagesordnungspunkt bereits in die Sitzung am 7.4.1981 einzu- f beziehen.
Nachdem nunmehr die Ausschreibungsergebnisse Vortagen, erläuterte der mit der Planung beauftragte Architekt die Planung [ zur Gestaltung des Friedhofes sowie die Ergebnisse der Ausschreibung.
! Den Ausführungen des planenden Architekten war zu entnehmen, daß sich die Gesamtauftragssumme zur Gestaltung des Friedhofes auf ca. 80.000 DM beläuft. Entsprechende Mittel i waren auch im Haushaltsplan 1981 bereitgestellt worden.
Was die geplanten Maßnahmen anbelangt, so führte der planende Architekt hierzu aus, daß im einzelnen folgende Arbeiten durch- L geführt werden sollen:
F 1. Anlegung des Parkplatzes vor dem Friedhof \ 2. Verlegung der Entwässerungsleitung auf dem Friedhofs
gelände
3. Neuanlegung der Wege
4. Bepflanzungen der Anlage
Die vorgenannten Maßnahmen wurden vom Rat befürwortet,
! so daß dieser einstimmig den Auftrag hierzu vergab.
Abweichend von der ursprünglichen Planung beschloß der Rat, im Eingangsbereich lediglich durch die beauftragte Firma die Fundamente erstellen zu lassen. Die Maurerarbeiten in Naturstein sollen durch den Gemeindearbeiter ausgeführt werden. Weiterhin wurde entgegen dem ursprünglichen Planungskonzept beschlossen, auf eine Pflasterung für den Bereich vor der Kapelle zu verzichten.
Kath. Kindergarten Welschneudorf
Wir haben für Sommer 81 noch freie Plätze im Kindergarten Alle Kinder aus Oberelbert und Welschneudorf, die bis zum 30. Juni 81 ihr 3. Lebensjahr vollendet haben, können den Kindergarten besuchen. Anmeldungen werden zwischen 14.00 und 16.00 Uhr entgegengenommen. Unsere Telefonnummer ist 02608/501
Kinderchor Welschneudorf
VERLEGUNG DER CHORPROBE
Wegen des Feiertages 1. Mai am Freitag wird die wöchentliche Chorprobe auf Donnerstag, den 30.4.1981 vorverlegt. Beginn 17.00 Uhr.
SV 1920 Welschneudorf e.V. informiert
SG Elbert - Welschneudorf:
Am Samstag, dem 30. Mai, 20.00 Uhr laden wir alle Vereinsmitglieder ins Vereinslokal „Zum Hannes" zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Diskussion und Abstimmung über den Verbleib in der SG Elbert- Welschneudorf.
Abt. DAMENFUSSBALL
Um unsere erfolgreiche Damenelf (2.Tabelbnplatz Kreisliga) zu verstärken, suchen wir noch einige fußballbegeisterte Damen aus der näheren Umgebung.
Interessierte Fußballdamen können sich telefonisch beim Damenfußballabteilungsleiter Otto Grzonkowski, Welschneudorf, Rufnummer 02608/509 melden oder sich an jedem Dienstag ab 19 Uhr, abends auf dem Sportplatz in Welschneudorf während des Trainings anmelden.
Am Donnerstag, dem 30. April 1981 .veranstaltet der SV 1920 Welschneudorf e.V. im Vereinslokal „Zum Hannes" einen Tanzabend. Motto : Tanz in den Mai, verbunden mit einem deftigen Schlachtessen, serviert von unseren Sportlerfrauen.
Außerdem findet wieder eine Fleisch- und Wurstverlosung statt. Es kommen noch andere Sachpreise zur Verlosung.
Beginn 20.00 Uhr
Musik: F. Bauer, Laurenburg.
Ab 18.00 Uhr kann auch das Schlachtessen nach Hause geholt werden.
Die kath. Kirchengemeinde Welschneudorf
sucht für sofort jemanden, der die wöchentliche Reinigung der Kirche übernimmt.
Interessenten mögen sich bitte umgehend mit Herbert Kilian, Tel. 02608/304 in Verbindung setzen.
OBERELBERT:
Maifest
Zum ersten Mal veranstaltet der MGV Liederkranz, Oberelbert ein Maifest. Ort: Dorfplatz, Freizeitgelände. Beginn 30.4.1981, 19.00 Uhr, 1.5.1981, 9.00 Uhr Frühschoppen. Ab Mittag Eintopf Erbsensuppe. Nachmittags gemütlicher Ausklang. Alle Besucher aus nah und fern sind herzlich willkommen.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S.

