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Montabaur 14/18 / 81

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachunq

Satzung der Ortsgemeinde Nomborn zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419)

BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Satze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.7.1970 in Kraft.

Nomborn, 22. April 1981

Ortsgemeinde Nomborn (S.) Bendel, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

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ELBERTGEMEINDEN ]

Öffentliche Bekanntmachung

NIEDERELBERT

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet

am Donnerstag, dem 7. Mai 1981,um 20.00 Uhr im Sitzungs­saal des Rathauses in Niederelbert statt.

Tagesordnung:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bestellung eines Schriftführers für die künftigen Sitzungen des Ortsgemeinderates

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag von Anlie­gern der Waldstraße, die Waldstraße als Spielstraße zu erklären erklären

3. Festlegung des Gemeindeanteils für private Obstbauman­pflanzungen in der Feldflur

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

4. Grundstücksangelegenheit

5. Beratung und Beschlußfassung über den Kauf eines Schleppers mit Frontlader und Schneeräumschild

6. Verschiedenes

5431 Niederelbert, 23.4.1981 Hübinger, Ortsbürgermeister FRAKTIONSSITZUNGEN

Fraktion Ewald Hübinger am Montag, dem 4. Mai 1981 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Fraktion Hubert Hübinger am Montag, dem 4. Mai 1981 um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Keul

Kath. Pfarramt Niederelbert informiert:

Der Ikebana-Kurs am 7. und 14. Mai ((donnerstags) beginnt um 19.30 Uhr in der Schule.

Für den Kurs am 11. und 18. Mai (montags) können sich noch einige Interessenten im Pfarrhaus anmelden.

Kirmesgesellschaft 1981

Die Jungen und Mädchen der Kirmesgesellschaft 1981 bitten die Bürger von Niederelbert, die im Haushalt benötigten Eier für die Erstellung eines Eierkranzes am Kirmesbaum auszu­blasen.

Die ausgeblasenen Eier werden von den Mitgliedern der Kirmes­gesellschaft abgeholt.

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachunq

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beitragen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5.10.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Au-, J Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegut >. ' I. n.'n.h