Montabaur 10 / 18 / 81
2. Zuweisung des Kreises für die Neugestaltung
des Kinderspielplatzes 2.000,--
3. Zuweisung des Kreises für Grünordnungsmaßnahmen an der K 171 4.000,--
4. Zuweisung des Kreises für die Errichtung
des Wanderparkplatzes 1.200,--
5. Zuweisung des Landes für den Ausbau
der K 171 50.000,-
6. Erstattung der KEVAG für geleistete
Abschlagszahlung/Schaustelleranschluß 2.800,-
7. Grundstückserlöse 35.000,-
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 48.000,-
9. Kreditaufnahme 174.000,-
DM
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Die weitere Erschließung des Neubaugebietes „Kleines Hüh- feld" , der Ausbau des Backesweges,, der Ausbau der Bürgersteige an der L 326 sowie die Erschließung des Neubaugebietes „An der Schmiede" bilden die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit für die Jahre 1982 bis 1984. Ausweislich der Finanzplanung sind die Maßnahmen zu finanzieren, wenn auch zu beachten ist, daß in 1983 hierzu Fremdkapital benötigt wird. In den übrigen Jahren ist keine Kreditaufnahme notwendig, in 1984 kann sogar eine Sondertilgung in Höhe von 263.000 DM vorgenommen werden.
Ein Blick auf die freie Finanzspitze 1981 bis 1984 bescheinigt der Ortsgemeinde eine solide Leistungsfähigkeit.
1981
Ü 66.000,- DM
1982
Ü 34.000 - DM
1983
Ü 29.000 - DM
1984
Ü 23.000 - DM
Samstag, 22.8.
Sonntag, 13.9.
Samstag, 24.10. Samstag, 31.10.
Samstag, 14.11.
20.00 Uhr Freundschaftssingen des MGV Daubach
9.00 Uhr Freundschaftssingen des MGV Arzbach
20.00 Uhr Herbstkonzert des MGV Hübingen 20.00 Uhr Konzert der Reichwein-Chöre in Staffel
20.00 Uhr Chorkonzert des MGV Horbach/ Gackenbach
EISBACHGEMEINDEN
GIROD Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Girod zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1980 von 92.000 DM.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe zu den derzeit günstigsten Konditionen beauftragt.
In der Haushaltssatzung 1980 war eine Kreditaufnahme in Höhe v.284.450 DM vorgesehen. Nachdem inzwischen die vorläufigen Jahresrechnung aufgestellt wurde, zeichnet sich ein tatsächlicher Kreditbedarf von 92.000,- DM ab.
HÜBINGEN:
Bürgerversammlung am 7. Mai 1981
Hiermit wird nochmals auf die am
Donnerstag, dem 7. Mai 1981um 19.30 Uhr in der Buchfinkenlandhalle stattfindende Bürgerversammlung hingewiesen.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem
örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maß
nahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
MGV „Frohsinn" Hübingen
Wegen Verhinderung des Dirigenten mußte die Chorprobe am 27.4. ausfallen.
Die nächste Chorprobe des MGV „Frohsinn" Hübingen findet daher am Sonntag, dem 3. Mai 1981, 10.00 Uhr sowie am Montag, dem 4. Mai 1981, 19.00 Uhr statt.
Wegen nachstehender Termine im Jahr 1981 wird um vollzähliges Erscheinen gebeten:
Sonntag, 14.6. 9.00 Uhr Gruppenfest des MGV Kadenbach
Sonntag, 21.6. 11.00 Uhr Sommerfest Altersheim Horbach
Sonntag, 9.8. 9.30 Uhr Freundschaftssingen des MGV Et
tersdorf
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3.8.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Bäugebieten."
§2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 7.10.1972 in Kraft.
Girod, 22. April 1981
Ortsgemeinde Girod (S.) Leber, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 14. April 1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde-

