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Montabaur 10 / 18 / 81

2. Zuweisung des Kreises für die Neugestaltung

des Kinderspielplatzes 2.000,--

3. Zuweisung des Kreises für Grünordnungsmaß­nahmen an der K 171 4.000,--

4. Zuweisung des Kreises für die Errichtung

des Wanderparkplatzes 1.200,--

5. Zuweisung des Landes für den Ausbau

der K 171 50.000,-

6. Erstattung der KEVAG für geleistete

Abschlagszahlung/Schaustelleranschluß 2.800,-

7. Grundstückserlöse 35.000,-

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 48.000,-

9. Kreditaufnahme 174.000,-

DM

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Die weitere Erschließung des NeubaugebietesKleines Hüh- feld" , der Ausbau des Backesweges,, der Ausbau der Bürgersteige an der L 326 sowie die Erschließung des NeubaugebietesAn der Schmiede" bilden die Schwerpunkte der Investitionstätig­keit für die Jahre 1982 bis 1984. Ausweislich der Finanzplanung sind die Maßnahmen zu finanzieren, wenn auch zu beachten ist, daß in 1983 hierzu Fremdkapital benötigt wird. In den übrigen Jahren ist keine Kreditaufnahme notwendig, in 1984 kann sogar eine Sondertilgung in Höhe von 263.000 DM vorge­nommen werden.

Ein Blick auf die freie Finanzspitze 1981 bis 1984 bescheinigt der Ortsgemeinde eine solide Leistungsfähigkeit.

1981

Ü 66.000,- DM

1982

Ü 34.000 - DM

1983

Ü 29.000 - DM

1984

Ü 23.000 - DM

Samstag, 22.8.

Sonntag, 13.9.

Samstag, 24.10. Samstag, 31.10.

Samstag, 14.11.

20.00 Uhr Freundschaftssingen des MGV Daubach

9.00 Uhr Freundschaftssingen des MGV Arzbach

20.00 Uhr Herbstkonzert des MGV Hübingen 20.00 Uhr Konzert der Reichwein-Chöre in Staffel

20.00 Uhr Chorkonzert des MGV Horbach/ Gackenbach

EISBACHGEMEINDEN

GIROD Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Girod zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1980 von 92.000 DM.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditauf­nahme in der notwendigen Höhe zu den derzeit günstigsten Konditionen beauftragt.

In der Haushaltssatzung 1980 war eine Kreditaufnahme in Höhe v.284.450 DM vorgesehen. Nachdem inzwischen die vorläufi­gen Jahresrechnung aufgestellt wurde, zeichnet sich ein tatsäch­licher Kreditbedarf von 92.000,- DM ab.

HÜBINGEN:

Bürgerversammlung am 7. Mai 1981

Hiermit wird nochmals auf die am

Donnerstag, dem 7. Mai 1981um 19.30 Uhr in der Buchfinken­landhalle stattfindende Bürgerversammlung hingewiesen.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem

örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maß­

nahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme einge­laden.

MGVFrohsinn" Hübingen

Wegen Verhinderung des Dirigenten mußte die Chorprobe am 27.4. ausfallen.

Die nächste Chorprobe des MGVFrohsinn" Hübingen findet daher am Sonntag, dem 3. Mai 1981, 10.00 Uhr sowie am Mon­tag, dem 4. Mai 1981, 19.00 Uhr statt.

Wegen nachstehender Termine im Jahr 1981 wird um vollzäh­liges Erscheinen gebeten:

Sonntag, 14.6. 9.00 Uhr Gruppenfest des MGV Kadenbach

Sonntag, 21.6. 11.00 Uhr Sommerfest Altersheim Horbach

Sonntag, 9.8. 9.30 Uhr Freundschaftssingen des MGV Et­

tersdorf

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Bäugebieten."

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 7.10.1972 in Kraft.

Girod, 22. April 1981

Ortsgemeinde Girod (S.) Leber, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde-